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Alt 18.03.2004, 16:08   #1
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Question

Rechtsform bei Gewerbeanmeldung


Folgendes:

Wir haben uns zu dritt (jeweils 17) entschlossen in absehbarer Zeit eine Präsentationsfirma zu gründen, sind auch noch Schüler (11. Klasse).

Da die Erwerbstätigkeit auf Dauer ausgerichtet ist, bin ich gezwungen meine Firma gewerblich anzumelden (logisch).
Aber das Problem ist nun die Rechtsform. Grundsätzlich ist es ja so das die Eltern rein rechtlich die Inhaber der Firma sind, die Einnahmesteuer zahlen und zudem auch noch haftbar gemacht werden können.

Aber welche Rechtsform haltet ihr für sinnvoller?

Zum einen eine GbR, die ja bekanntlich viele Nachteile hat (Haftung) aber auch unkomplizierter in Steuerfragen zu handhaben ist.
Grundsätzlich: Lohnt es sich bei einer GbR eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abzuschließen?

Eine weitere Möglichkeit ist ja noch das Einzehlunternehmen, aber da ergibt sich das Problem: Wer hält seinen Kopf hin? Und vor allem ist das realisierbar?

Oder die Ich-AG, aber damit kenne ich mich nicht aus - ob das überhaupt eine Alternative darstellt.

Ich habe nun mit mehreren Leuten geredet, die einen tendieren zur GbR, die anderen wiederum zum Einzeluternehmen!

Wäre nett wenn ihr mal eure Meinung/Erfahrung zu dem Thema schreibt!
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Alt 18.03.2004, 16:59   #2
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Zitat:
Wir haben uns zu dritt (jeweils 17) entschlossen in absehbarer Zeit eine Präsentationsfirma zu gründen, sind auch noch Schüler (11. Klasse).
Da die Erwerbstätigkeit auf Dauer ausgerichtet ist, bin ich gezwungen meine Firma gewerblich anzumelden (logisch).
Aber das Problem ist nun die Rechtsform. Grundsätzlich ist es ja so das die Eltern rein rechtlich die Inhaber der Firma sind, die Einnahmesteuer zahlen und zudem auch noch haftbar gemacht werden können.
Ähmmm dazu lies mal lieber noch mal das hier ! http://www.traum-projekt.com/html/tr...ur/agentur.php

Zitat:
Zum einen eine GbR, die ja bekanntlich viele Nachteile hat (Haftung)
Wer hat Dir das den erzählt ? Eine GbR ist eigntlich nichts anderes als ein Einzelunternehmen ! nur das sich mehrere Einzelunternehmer zu einer GbR zusammen tun. steuerlich in meinen Augen nicht schwieriger zu händeln als ein Einzelunternehmen, mal von den Gesellschafterverträgen abgesehen. Eine GmbH wäre da wesentlich komplizierter !
Bei der GbR haftet jeder Gesellschafter im Außenverhältnis voll genau wie ein Einzelunternehmer !

Eine GmbH zu Gründen nur um die Haftung zu beschränken hat in meinen Augen schon lange so gut wie keinen Sinn mehr ! Erstmal ist es oft schon nicht einfach das Stammkaptial in Höhe von 25.000€ auf zu bringen und außerdem werden die Gesellschafter gegenüber den Banken eh zu Vollhaftern gemacht wenn Kapital benötigt wird. Und was eine junge GmbH auf die Kunden für einen Eindruck machen kann muss ich wohl nicht erläutern.

Zitat:
Eine weitere Möglichkeit ist ja noch das Einzehlunternehmen, aber da ergibt sich das Problem: Wer hält seinen Kopf hin? Und vor allem ist das realisierbar?
Sagt schon das Wort "Einzelunternehmen" (ein Unternehmer = ein Vollhafter)

Zitat:
Oder die Ich-AG, aber damit kenne ich mich nicht aus - ob das überhaupt eine Alternative darstellt.
Da liegts Du total daneben ! Eine "Ich-AG" ist der Name für einen Existenzgründungszuschuss für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit durch Selbständigkeit beenden.

Gruß Epic03

Geändert von Epic (18.03.2004 um 19:10 Uhr).
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Alt 18.03.2004, 18:56   #3
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Erst mal danke für deine schnelle Antwort!

Der Link funzt nicht, auch wenn ich die Korrektur mache!

Eine GmbH stand auch nie zur Diskussion - eben wegen dem nicht vorhandenen Startkapital und den recht umständlichen Rahmenbedingungen.

Zum Einzelunternehmen: die Frage "wer hält seinen Kopf hin" war eher so gemeint, dass man erst mal einen aus der Gruppe finden muss der bereit ist die Position des Vollhafters zu übernehmen - und vor allem müssen die Eltern mitspielen!

Was die Ich-AG angeht war das nur ne fixe Idee unseres Steuerberaters. Der scheint ja wirklich ne Menge Ahnung zu haben

Du tendierst also eher zu einer GbR?

Ich denke es wird auch sinnvoll sein sich mit einem Anwalt in Kontakt zu setzen der mich in Hinsicht Rechtsform berät. Ist ein schwieriges Gebiet, über das ich mir vorher nie Gedanken gemacht habe.
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Alt 18.03.2004, 19:08   #4
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hab' den Link in Epic's Beitrag oben korrigiert, jetzt geht er
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Alt 18.03.2004, 19:23   #5
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Zitat:
hab' den Link in Epic's Beitrag oben korrigiert, jetzt geht er
Danke Thomas

Zitat:
Eine GmbH stand auch nie zur Diskussion - eben wegen dem nicht vorhandenen Startkapital und den recht umständlichen Rahmenbedingungen.
Davon hattest Du bisher aber nichts gesagt und Dein Frage zielt sehr auf das Thema Haftung ab da liegt der Hang zur GmbH nahe. Aber Ok

Die Haftungsfrage beim Einzelunternehmen hatte ich ja beantwortet !

und bei der GbR auch !

Bevor man Euch einen Rat geben kann welche Geschäftsform für Euch die beste ist müsst Ihr Euch erstmal einig sein wer überhaupt Haften will. Bei einer GbR würdet Ihr nach außen alle als Vollhafter auftreten. Könnte aber im Innenbereich die Haftung aufteilen.

Wenn Ihr alle gleichberechtigt sein wollt und auch das gleiche Risiko tragen wollt halte ich eine GbR aber erstmal für das Sinnvollste !

Zitat:
Was die Ich-AG angeht war das nur ne fixe Idee unseres Steuerberaters. Der scheint ja wirklich ne Menge Ahnung zu haben
Da musst Du was falsch verstanden haben. Ich kann mir absulute nicht vorstellen das ein Steuerberater Dir zu einer "Ich AG" raten würde wenn es für Dich überhaupt nicht anwendbar ist.

Was Deine Überlegung angeht einen Anwalt für die Frage der Gesellschaftsform zu fragen halte ich für Vernüftig, allerdings sollte man dies in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater tun, da Anwälte des öftern nicht ausreichend über die steuerlichen Konsequencen bescheid wissen.

Ansonsten ... der Link oben geht ja nun ! Das stellt Euch erstmal vor ein anders Problem ......... zumindest bis Ihr Volljährig seid.

Gruß Epic03
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Alt 18.03.2004, 22:06   #6
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Ich habe mal gelesen das die Sache mit dem Vormundschaftsgericht abhängig von der Stadt oder dem einzugsbereich des Gerichtes abhängig ist, ob man nun wirklich zu einem Termin erscheinen muss. Oder muss ich da auf jeden Fall hin?

Die Minderjährigkeit ist momentan ein großes Problem, aber wir können kaum warten bis wir volljährig sind, da das frühestens im Novmember der Fall ist.
Und wir müssen demnächst die Chance nutzen um die Firma zu gründen, denn zum einen steht eine lokale Messe an (also potentielle Kunden), und zum anderen werden wir von VDI (Verein Deutscher Ingenieure) gesponsert - die haben uns auf die Hannover-Messe im April eingeladen einen eigenen Stand bei denen zu bekommen.
Und wenn man danach wartet die Firma gewerblich anzumelden, ist der Werbeffekt und der atraktive Absatzmarkt weg.

Deswegen tendiere ich auch immer mehr zur GbR mit interner vertraglicher Regelung der Gewinnverteiliung und der Vollhaftung.

Zur Ich-AG: Ich hatte das nicht falsch verstanden, den der hatte ja selber keinen wirklichen Plan was ne Ich-AG ist. Er meinte noch das ihm das mit der Ich-AG noch nicht unter gekommen wäre.
Ist ja auch egal, hauptsache ich weis das sie nicht in Frage kommt!

MfG Desman
Desman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2004, 22:18   #7
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Zitat:
Ich habe mal gelesen das die Sache mit dem Vormundschaftsgericht abhängig von der Stadt oder dem einzugsbereich des Gerichtes abhängig ist, ob man nun wirklich zu einem Termin erscheinen muss. Oder muss ich da auf jeden Fall hin?
Also das Ihr alle nur beschränkt Geschäftsfähig seid bis Ihr 18 seid ist überall in Deutschland gleich ! Wie das mit dem Vormundschaftsgericht in der Praxis aussieht ? Da bin ich leider überfragt, aber ich könnte mir vorstellen, das es für solche Fälle wie bei Euch vieleicht ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren gibt, da Ihr ja schon fast 18 seid. Ich würde deshalb einfach mal beim Vormundsschaftgericht direkt anrufen und mich dort erkundigen. Vieleicht habt Ihr aber auch Glück und jemand aus diesem Forum hat damit Erfahrung und kann Euch dazu noch etwas raten.

Gruß Epic03
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Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 01:38   #8
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Original geschrieben von Desman


Deswegen tendiere ich auch immer mehr zur GbR mit interner vertraglicher Regelung [...] der Vollhaftung.
Ich bin nicht sicher, ob sich die Vollhaftung der GbR-Gesellschafter vertraglich ändern lässt - da ja jeder Gesellschafter Einzelunternehmer ist, wie Epic schon ausführte, wage ich das eher zu bezweifeln. Vielleicht kann dazu jemand mit juristischem Fachwissen glänzen ...?

Zitat:
Ist ja auch egal, hauptsache ich weis das sie nicht in Frage kommt!
Nur um das nochmal klar zu machen: Die "Ich-AG" ist in keinster Weise eine Unternehmensrechtsform (und schon gar nicht hat sie etwas mit einer Aktiengesellschaft zu tun...)! "Ich-AG" ist nur ein griffiges Label, das die Politik für eine Art der Existenzgründerförderung erfunden und das der Volksmund angenommen hat ... Führt allerdings offenkundig oft zu Missverständnissen.
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 01:53   #9
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Zitat:
Ich bin nicht sicher, ob sich die Vollhaftung der GbR-Gesellschafter vertraglich ändern lässt - da ja jeder Gesellschafter Einzelunternehmer ist, wie Epic schon ausführte, wage ich das eher zu bezweifeln. Vielleicht kann dazu jemand mit juristischem Fachwissen glänzen ...?
hab ich oben schon erklärt ! Im Außenverhältnis (also gegenüber Kunden) Haftet jeder Gesellschafter Voll, das bedeutet das im Haftungsfall der Kunde sich einen Gesellschafter aussuchen kann und ihn zu 100% in Haftung nehmen kann.

Lediglich im Innenverhältnis kann man die Haftung aufteilen. In der Praxis bedeutet das, dass der Gesellschafter der zu 100% vom Kunden in Anspruch genommen wurde sich dann zum Ausgleich an seine Gesellschafterkollegen wenden muss um z.B. seine Vertraglich Haftungsbeschränkung (vieleicht 20%) aus zu gleichen.

Bin mir da eigentlich ziemlich sicher das sich das (seid ich das gelernt habe) nicht verändert hat :-))

Gruß Epic03
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Alt 20.03.2004, 02:02   #10
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Zitat:
Original geschrieben von hezen
Vielleicht kann dazu jemand mit juristischem Fachwissen glänzen ...?
nicht gerde mit absolutem Fachwissen ...

aber da ich selber mal Teil einer GbR war, glaube ich schon, dass ich deine Zweifel bestätigen kann ...

in einer GbR haftet jeder Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit seinem kompletten Vermögen.

Also: die GbR hat wegen meiner 100.000 € Schulden an den Hacken:
Partner A hat nur 2000 € und wirft diese zähneknirschend ins Rennen
Partner B hat etwas mehr und tut 8000 € dazu
Partner C hat dummerweise gerade ein fettes Erbe angetreten oder ist sonstwie vermögend und zahlt dann die restlichen 99.000 €

da kommt dann wahre Freude auf

Konsequenz: eine GbR macht man nur mit Leuten, wo ein ziemlich starkes Vertrauen besteht
und: ein zu hohes finanzielles Risiko sollte eine GbR besser nicht eingehen, ist eher ein Modell für "harmlose" Geschäftstätigkeiten.

Etwas vorbeugen lässt sich per Gesellschaftervertrag: wir haben damals vertraglich festgelegt, dass jeder Gesellschafter alleine nur über einen bestimmten Maximal-Betrag entscheiden durfte.
So konnte jeder übliche Warenbestellungen o.ä. zwar selbstständig tätigen, ein neues Auto kaufen oder so aber nicht, das war nur per Gemeinsachaftsentscheidung möglich.

EDIT

uups, mal wieder zu lahm ...
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 02:09   #11
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Zitat:
Original geschrieben von Epic

Rest war klar, nur darüber

Lediglich im Innenverhältnis kann man die Haftung aufteilen. In der Praxis bedeutet das, dass der Gesellschafter der zu 100% vom Kunden in Anspruch genommen wurde sich dann zum Ausgleich an seine Gesellschafterkollegen wenden muss um z.B. seine Vertraglich Haftungsbeschränkung (vieleicht 20%) aus zu gleichen.
war ich mir nicht ganz sicher - aber mir dämmert eben, dass ich dergleichen auch schon las (in meinem/unserem Falle kam damals eine auf vertraglichem Wege veränderte Haftungsregelung nicht in Frage, weswegen ich mich mit der Thematik nicht näher beschäftigt habe ...). Dennoch gut zu wissen.
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 02:13   #12
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Zitat:
Original geschrieben von Thomas
Konsequenz: eine GbR macht man nur mit Leuten, wo ein ziemlich starkes Vertrauen besteht
Definitiv!

Hallo Lars!
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