Du haftest bei der GbR primär, unmittelbar und unbeschränkt mit deinem gesamten Vermögen. Das Institut der GbRmbH ist nicht anerkannt, sodass du die Haftung nicht von vornherein ausschließen kannst.
Die einzige Möglichkeit besteht darin, die Haftung bei jedem Vertrag mit einem Dritten auf einen Gesellschafter per Parteivereinbarung zu beschränken, was aber umständlich ist und wohl kein Geschäftspartner ohne triftigen Grund machen wird.
Die GbR-Gesellschaft setzt als kleinste Gesellschaftsform ein hohes Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern voraus, das nicht unterschätzt werden sollte.
Sollte im Haftungsfall der Dritte sich an dich wenden und du eure Schuld begleichen, geht der Anspruch des Dritten auf dich über, sodass du von dem anderen Gesellschafter Ausgleich verlangen kannst. Das Insolvenzrisiko deines Partners trägst somit aber du und nicht der Dritte.

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