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Thema: Rechtsform-Frage / Auszahlungen an Privat-Personen / Import

  1. #1
    TP-Junior TimBruegmann macht alles soweit korrekt
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    Rechtsform-Frage / Auszahlungen an Privat-Personen / Import

    Hallo!

    Als erstes mal ein großes Lob an dieses Forum, ich hab schon viel im Web nach Informationen gesucht, aber noch nie so viel gebündelt gefunden wie hier!

    Jedoch habe ich noch ein paar Fragen bezüglich meines Online-Shops den ich demnächst eröffnen will.

    1.) Den Shop will ich mit zwei Freunden betreiben, wobei die Hauptarbeit bei mir liegen wird, ich hatte an eine GbR gedacht ... in wiefern sieht das Steuermäßig da aus? (Ich mache nebenbei eine Ausbildung, das ganze wäre dann zusätzliches Einkommen oder?) Bzw. Welche Rechtsform käme noch in Frage (kein großes Kapital + keine Lust auf Notar und so ein Zeugs ... also was einfaches und unkompliziertes: wie gesagt ist nur was nebenbei läuft, und nicht mein Haupteinkommen ist ...)

    2.) Ich könnte auch als einzelne Person ein Gewerbe anmelden ... gibt es dort Unterschiede zu GbR? Auf jeden Fall will ich die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen um die Umsatz-Steuer zu sparen da ich mit Sicherheit unter den 17500 im ersten Jahr bleibe. Gilt diese Regel für GbR sowie für mich alleine? Und unter welcher Bezeichnung würde ich mit meinem Gewerbe operieren können? Kann ich mir da einen Firmennamen ausdenken oder nur mit meinem Namen ????

    3.) In meinem Online Shop wird man sich anmelden können um Gutschein Codes erhalten zu können, diese kann man dann selber benutzen und seinen Freunden schenken. Außerdem bekommt man dann zusätzlich Geld gutgeschrieben wenn diese Gutscheine eingelöst wurden. kann ich dieses Geld auszahlen an Privat-Personen? und wie verbuche ich das richtig? Oder ist es nur möglich, dass diese Leute ihr angesammeltes Geld in meinem Shop benutzen müssen ... sprich kein Geld rausgeht an Privat-Personen?

    4.) Falls ich doch Steuern zahlen muss und nicht die Kleinunternehmer Regel benutze, wie hole ich mir die Vorsteuer von Importen zurück? Bsp.: Ich kaufe T-Shirts im Wert von 1000 € aus den USA ... kann ich mir dort auch 160€ Vorsteuer buchen, und die dann nachher von meiner Umsatzsteuer abziehen?

    Danke schon mal fürs erste Ich hoffe, ihr lacht mich nicht aus für meine Fragen. Gruß Tim

  2. #2
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Für Fragen 1., 2. und 4. einfach mal die Suchfunktion nutzen, die Sticky-Threads lesen und fündig werden.

    Frage 3. habe ich nicht ganz verstanden, wo dein Problem liegt (was aber auch am Neujahrsabend liegen kann... ).


    Hello again!


  3. #3
    TP-Junior TimBruegmann macht alles soweit korrekt
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    jo sorry, hab so grade eben eine ausführliche antwort für frage 4 gefunden, hat sich also erledigt schon mal.

    zu frage 3:

    also hier ein beispiel: ich werde t-shirts verkaufen, nun kann man sich anmelden auf der seite einloggen und man bekommt sagen wir mal 5 gutschein codes für je 5 euro ... diese codes werden in eine datenbank gespeichert damit sie auch nacher im shop zugeordnet werden können sowie dem eingeloggten user zugeordnet. Dieser kann nun die codes an 5 freunde verteilen (es werden ihm auch direkt visitenkarten große grafiken mit samt code angeboten die er sich ausdrucken kann), die damit nen paar shirts bestellen und mir somit gewinn machen. beispiel einer kauft t-shirts im gesamtwert von 40 euro benutzte den gutschein code den er von einem freund erhalten hat und zahlt nur noch 35 euro. da mich die shirts aber nur 20 euro gekostet haben und nur ein code pro bestellung benutz werden kann mach immer noch 15 euro gewinn, außerdem wird dem "gutschein-verteiler" 10% vom preis gutgeschrieben ... also 4 euro ... ich mach immer noch 11 euro gewinn. so diese 4 euro interessieren mich nun. wie bekomme ich diese zur privatperson? kann ich demjenigen die einfach überweisen, falls er seine kontodaten angegeben hat? und als was verbuche ich das ganze?

  4. #4
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Du schreibst über die 4 Euro einfach eine Provisionsgutschrift und buchst das ganzen Dann als Provisionsaufwand. Da Du ja auch als GbR Kleinunternehmer sein kannst hat die Umsatzsteuer damit nichts zu tun und es ist egal ob es sich beim Empfänger der Gutschrift um einen Unternehmer oder eine Privatperson handelt.

    Gruß Epic03
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  5. #5
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    Zitat Zitat von TimBruegmann
    jo sorry, hab so grade eben eine ausführliche antwort für frage 4 gefunden, hat sich also erledigt schon mal.
    Wenn es eine ausführliche Antwort ist, die nicht hier im Forum zu finden ist, wäre es nett, wenn du sie hier posten könntest, damit andere mit dem gleichen Problem auch davon profitieren können...


    Hello again!


  6. #6
    TP-Junior TimBruegmann macht alles soweit korrekt
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    1. es ist also kein problem unternehmen bzw. hauptsächlich privatpersonen geld zu überweisen als provision + keine steuern drauf? ... und falls ich mich doch nicht von der umsatzsteuer berfeien lasse, gilt dass dann als ausgaben und kann ich dann damit steuern wieder einsparen?

    2. ne war hier im forum hatte es leider erst beim zweiten mal suchen gefunden. siehe hier .

  7. #7
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    und falls ich mich doch nicht von der umsatzsteuer berfeien lasse
    Dann darfst Du eine Provisionsgutschrift mit Umsatzsteuer nur schreiben wenn es sich beim Empfänger der Gutschrift um einen Umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer handelt.

    Gruß Epic03
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  8. #8
    TP-Junior TimBruegmann macht alles soweit korrekt
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    aha, das hab ich mir schon gedacht ... sprich in dem fall könnte ich zwar privatpersonen auch ein persönliches konto wo sie punkte oder geld sammeln können einrichten, das gesammelte geld können sie dann jedoch nur als gutschein wiederum einlösen um meine produkte günstiger oder umsonst zu kaufen?

    Mir fällt aber gerade ein, dass ich z.b. als Privatperson von meinem Web-Space-Provider schon mal eine Provision erhalten habe, weil ich denen einen neuen Kunden besorgt habe, das selbe auch bei Spreadshirt ... wenn man über deren System T-Shirts vertreibt, bekommt man Geld gutschrieben, dass man sich auszahlen lassen kann ...

    hier der auszug von Spreadshirt aus deren AGB's:


    §4 Vergütung des Partners


    (1) Die Vergütung des Partners für das zur Verfügung Stellen von Designs sowie die Schaltung elektronischer Anzeigen geschieht erfolgsabhängig. Dabei erhält der Partner für jedes Produkt, das über das vom Partner veröffentlichte Shopmodul verkauft wird, eine Provision. Die Provision versteht sich incl. gesetzlicher MwSt. von derzeit 16%.


    Der Produktpreis für den Endkunden setzt sich zusammen aus einem Spreadshirt-Grundpreis für Produkt und Druck sowie der Provision des Shop-Partners.

    (2) Die Höhe der Provision ist variabel und kann vom Partner innerhalb seines Shopmoduls für jedes einzelne zum Verkauf angebotene Produkt frei bestimmt werden.


    (3) Spreadshirt behält sich vor, uneingeschränkt Änderungen am Grundpreis der Spreadshirt Produkte vorzunehmen.


    (4) Die Abrechnung und Auszahlung des Provisionsguthabens an den Partner geschieht vierteljährlich nach Ende eines Kalenderquartals, der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 10,- € für Partner aus Deutschland und 50,- € für Partner im Ausland. Übersteigt das Guthaben einen Betrag von 100,- €, kann der Partner die Auszahlung jederzeit anfordern, jedoch nicht öfter als einmal pro Monat. Nach Wahl von Spreadshirt erfolgt die Zahlung mittels Überweisung oder Scheck.


    (5) Der Partner ist dafür verantwortlich, seine aktuelle Bankverbindung bei Spreadshirt zu hinterlegen. Für falsch übermittelte Bankverbindungen haftet der Partner. Der Partner ist ebenfalls dafür verantwortlich, Spreadshirt seine Steuernummer zu nennen, falls die Provisionsüberweisung incl. Mehrwertsteuer stattfinden soll. Falls keine Steuernummer angegeben ist, findet die Provisionsüberweisung ohne Mehrwertsteuer statt.



    Interessant wäre dann wohl Punkt 5 ... Privatpersonen bekommen eine Provision ohne MwSt ... also geht das doch? (Spreadshirt.de ist eine GmbH falls es dadran liegt?)

  9. #9
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Du musst schon ein bischen im Zusammenhang lesen, da ich keine Lust habe alles mehrmals schreiben zu müssen. Ich habe nicht geschrieben das Du als Regelbesteuerer keine Provisionsgutschriften an Privatpersonen schreiben darfst, sondern das Du nur Provisionsgutschriften mit USt ausweis schreiben darfst wenn es sich beim Empfänger der Gutschrift um einen Umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer handelt. Handelt es sich nicht um einen Umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen.

    Gruß Epic03

    Nachtrag: Im übrigen ist Punkt 5 der Agbs nicht in Ordnung so. Jeder der schon mal eine Steuererklärung abgegeben hat, hat auch eine Steuernummer. Für den Ersteller der Agbs reicht die Angabe einer Steuernummer daher nicht aus zu unterstellen das es sich beim Empfänger der Provison um einen Umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer handelt. Ich würde deshalb in die Agbs aufnehmen das ein Bestätigung des Steuerberaters oder des Betriebsfinanzamtes vorgelegt werden muss um eine Provisionsgutschrift mit Steuerausweis erstellen zu können.
    Geändert von Epic (03.01.2005 um 16:42 Uhr)
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  10. #10
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    tja wer lesen kann ist klar im vorteil. sorry hab das "mit Umsatzsteuer " wohl in deinem satz überlesen.


    Gruß Tim

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