Hallo,
ich bin Einzelunternehmer ohne Angestellter und begeisterter EÜR-Anwender. Deshalb ist bei mir leider eine Wandlung der Gesellschaftsform zur Limited oder GmbH nicht möglich da hier keine EÜR erstellt werden darf (sondern eine Bilanz + doppelte Buchhaltung).
Wie sieht es bei einem wirtschaftlichen Verein nach BGB § 22 aus?
Kann man einen Verein gründen und was gibt es zu beachten, welche Vorteile hätte man?
Geändert von Sven0 (03.08.2005 um 11:34 Uhr)
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