Eurokicker
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 19.02.2002, 20:01   #1
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Der Schweisser
 
Registriert seit: Apr 2001
Der Schweisser macht alles soweit korrekt
Question

OHG gründen


Hallo,

hat von Euch jemand ne Ahnung wie man eine OHG aus einer vorhandenen Firma (ohne Rechtsgebung) macht?

Folgende Situation:
Ich habe eine Firma, möchte aber diese Firma zusammen mit einem Bekannten führen (also er soll Mitinhaber werden - beide 50 %) und da wurde mir mal gesagt, dass es das Beste ist, wenn man eine OHG gründet.

Blos wie muss ich jetz vorgehen?
Der Schweisser ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 19.02.2002, 20:26   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo Schweisser,

ich vermute mal aus dem geschriebenem, das du mit Deinem Partner bereits ein Unternehmen betreibt. Somit habt ihr im Regelfall qua Gesetz automatisch eine GbR - vielleicht auch ohne es zu wissen .

Der kardinale Unterschied einer GbR zu einer OHG ist, das letztere im Handelsregister eingetragen werden muß.

Allgemeines zur OHG:

Zitat:
Die OHG führt einen Firmennamen, der aus einem Sachzusatz und dem Rechtsformzusatz gebildet sein kann.

Die Gesellschafter haften unmittelbar, unbeschränkt und solidarisch.

Es ist keine Mindesteinlage vorgeschrieben. Der Gründungs- und Zeitaufwand ist durch die Handelsregistereintragung größer.

Die OHG ist besonders geeignet für gleichberechtigte und verpflichtete, in der Gesellschaft tätige Partner.

Die OHG muß handelsrechtlich Bücher führen.

Die OHG genießt hohe Kreditwürdigkeit. Ein hohes gegenseitiges Vertrauen der Gesellschafter ist erforderlich.

Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft einzeln vertreten. Die OHG muß auf den Geschäftsbriefen die Firma, den Sitz des Unternehmens, die Handelsregisternummer und den Sitz des Registergerichts angeben.

Die OHG verfügt über Grundbuch-, Prozeß- und Deliktsfähigkeit. Die OHG hat Vorschriften des Handelgesetzbuches zu beachten (z.B. §377)

Bei der Gewerbesteuer hat die OHG einen Freibetrag von 24.500,00 EUR.
Ob die OHG für Euch die richtige Rechtsform ist, kann m.E. wie bereits oft gesagt nicht pauschal gesagt werden. Das können weder Bekannte noch können wir das hier leisten. Da kommt es sehr stark auf individuelle Gegebenheiten udergl an. Vielleicht wäre in Eurem spezillem Fall ja auch eine andere rechtsform angebracht.

Diese Frage kann Euch nur ein Steuerberater/Rechtsanwalt richtig beantworten. Deshalb sollte Euer erster Weg dorthin führen. Dann kämen der Gesellschaftsvertrag, die Eintragung ins Handelsregister.

MfG
MasterL
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2002, 21:06   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: HGW/M-V
redhog macht alles soweit korrekt

ja....aber....


du hast noch was ganz wichtiges vergessen:

Die Teilhaber einer OHG haften nicht limitiert (wie z.B. bei einer GmbH) sondern voll(!!!)und zusätzlich auch mit Privatvermögen!!!

Ihr solltet also eure zukünftige Rechtsform mit äußerster Vorsicht wählen! Wenn außreichend Kapital vorhanden, kann ohne weiteres eine OHG gewählt werden.

Übrigens: Eine OHG alleine reicht nicht aus, um kreditwürdiger zu sein. Hier kommt es, unter anderem, auf die Eigeneinlage an! Jedoch ist mit einer OHG ein größeres Kreditvolumen zu erzielen...

MfG
redhog
redhog ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2002, 21:18   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
...ja .....aber......

redhog schrieb:
Zitat:
du hast noch was ganz wichtiges vergessenie Teilhaber einer OHG haften nicht limitiert (wie z.B. bei einer GmbH) sondern voll(!!!)und zusätzlich auch mit Privatvermögen!!!
MasterL schrieb:
Zitat:
Die Gesellschafter haften unmittelbar, unbeschränkt und solidarisch.
Eine Einlage wie bei der KG, egal ob als Kommanditist oder Komplementär, oder als Gesellschafter wie bei der GmbH ist m.W. in der Urform der OHG nicht vorgesehen. Denn der Gesellschafter einer OHG haftet wie gesagt mit seinem gesamtem (Privat)Vermögen. Deshalb ist ein Einlage im gesellschaftsrechtlichem Sinne nicht notwendig.

MasterL
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2002, 21:20   #5
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Der Schweisser
 
Registriert seit: Apr 2001
Der Schweisser macht alles soweit korrekt
Gut, dann vergessen wir die OHG ...

Gibt es sonst eine Möglichkeit irgendwie festzuhalten, dass jeder 50 - 50 am Gewinn beteiligt wird?

Noch gehört mir die Firma ja alleine mir und weil der Bekannte einsteigen will, wollte ich ebend ne OHG machen ...

... aber das ist wirklich zu Risikoreich!

Blos 25 000 € hab ich auch nicht so mal locker rumliegen

Gibts da sonst ne andere ratsame Form?

Was ist eigentlich der Vor- bzw Nachteil, wenn ich keine Rechtsform habe. Bei ner GmbH ist mir das ja klar, da haftet man nur mit den 25 00 € ...
Der Schweisser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2002, 21:43   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo Schweisser:

Du schriebst:
Zitat:
Blos 25 000 € hab ich auch nicht so mal locker rumliegen
das kann sich nach meinem Verständnis nur auf die Gewerbesteuer beziehen. Sonst fehlte mir der Zusammenhang. Dabei geht es um einen Freibetrag.

Desweiteren, der Unterschied zwischen der GBR und OHG wie ich schon mal schrieb ist im wesentlichen der, das die OHG eine GbR ist, die im Handelsregister eingeschrieben ist. D.H. eine GbR wird in Anführungszeichen mit Eintrag ins Handelsregister "automatisch" zur OHG.

Bei Unternehmen die nicht eine GmbH oder KG oder GmbH&Co. KG oder AG sind, haftet der Unternehmer zu Recht mit seinem gesamtem Vermögen. Desweiteren sollte sich niemand der Illusion hingeben, das z.B. bei einer GmbH die Haftung nur auf das Gesellschaftsvermögen bzw die Einlagen beschränkt ist. In bestimmten Fällen ist auch dort eine Gesamthaftung möglich.....

In dem Moment, wo Du und Dein Kollege relativ gleichberechtigt das Unternehmen führt (er also kein weisungsgebundener Mitarbeiter ist) habt ihr automatisch eine GbR nach BGB-Gesellschaftsrecht. Wie Ihr den Gewinn (und die Verluste) verteilt, bleibt Euch überlassen. Es geht auch 100:0 bei Gewinnen und 0:100 bei Verlusten , wenn dein Partner das mit macht.

Sofern Ihr keinen Gesellschaftsvertrag vereinbart habt, greifen bei der GbR die Regelungen des BGB in den §§ 705 ff . Also bei zwei Gesellschaftern 50:50.

MasterL
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2002, 21:51   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: HGW/M-V
redhog macht alles soweit korrekt
@MasterL:
sorry, habe das "vollständig" von dir überlesen...

mir ging's aber hauptsächlich um die Antastbarkeit des Privatvermögens als Gesellschafter einer OHG, was leider den wenigsten bewusst ist... und wenn, dann zu spät...(mit so einem gesicht.... )

Bei einer GmbH ist das zwar auch möglich, aber nur unter besonderen Gegebenheiten...eher die Seltenheit....meines Erachtens...
redhog ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2002, 21:56   #8
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User

war mal Teil einer GbR


HI,

GbR (= Gesellschaft bürgerlichen Rechts --> BGB ) ist wirklich für kleinere Unternehmen sehr zu empfehlen.

vor allem eine "preisgünstige" Lösung: einfache Buchhaltung, keine Einlage, keine Eintragsgebühren in irgendwelche Register ....

Ein GbR-Vertrag ist aber auf jeden Fall zu empfehlen. Dort wird auch die Gewinn-/Verlustaufteilung festgeschrieben. Musterverträge findest du sicher im Web, trotzdem mit RA/StB besprechen.

Nach meiner Erfahrung wollen auch die Banken ggf. mal den GbR-Vertrag sehen!
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2002, 22:05   #9
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Ob eine GmbH für einen Existenzgründer aus Steuerlichen Aspekten angebracht ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Daher zum StrBer.

MasterL
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2002, 07:12   #10
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Der Schweisser
 
Registriert seit: Apr 2001
Der Schweisser macht alles soweit korrekt
Danke für die Hilfe !

Wegen den 25 000 €: früher waren es ja 50 000 DM die man glaub haben musste, wenn man eine GmbH gründen wollte, oder?

Deswegen ebend, denn das wäre mir das liebste, weil wenn mal wirklich Schei... gemacht wurde, dass man da nur mit den 25 000 € haftet und nicht noch mein ganzes Privateigentum (und evtl. meines Partners) aufgebraucht wird.

Sprich: Ich könnte jetzt als Beispiel auf meine Visitenkarte drauf Schreiben Mustermann & Beispiel Gbr ?
Aber wenn ich einfach nur Schreibe Mustermann & Beispiel, dann hab ich trotzdem ne GbR?
Der Schweisser ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit > Rechtsformen
OHG gründen OHG gründen
« - | OHG oder GbR...? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:27 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67