Die OHG führt einen Firmennamen, der aus einem Sachzusatz und dem Rechtsformzusatz gebildet sein kann.
Die Gesellschafter haften unmittelbar, unbeschränkt und solidarisch.
Es ist keine Mindesteinlage vorgeschrieben. Der Gründungs- und Zeitaufwand ist durch die Handelsregistereintragung größer.
Die OHG ist besonders geeignet für gleichberechtigte und verpflichtete, in der Gesellschaft tätige Partner.
Die OHG muß handelsrechtlich Bücher führen.
Die OHG genießt hohe Kreditwürdigkeit. Ein hohes gegenseitiges Vertrauen der Gesellschafter ist erforderlich.
Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft einzeln vertreten. Die OHG muß auf den Geschäftsbriefen die Firma, den Sitz des Unternehmens, die Handelsregisternummer und den Sitz des Registergerichts angeben.
Die OHG verfügt über Grundbuch-, Prozeß- und Deliktsfähigkeit. Die OHG hat Vorschriften des Handelgesetzbuches zu beachten (z.B. §377)
Bei der Gewerbesteuer hat die OHG einen Freibetrag von 24.500,00 EUR.