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Alt 10.02.2006, 17:09   #1
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sharleen macht alles soweit korrekt
Question

Fragen zur OHG


hallo ich habe folgendes Problem. Ich hab als Hausaufgabe auf folgende Fragen zu beantworten:

a) Warum erhält jeder gesellschafter 4 % seines Kapitalanteils?

b) Weshalb wird der Restgewinn nach Köpfen verteilt?

c) Welche Wirkung auf die Verteilung des Gewinns wird der vertragliche Ausschluss eines Gesellschafters von der Geschäftsführung haben?

ich würde mich sehr über Hilfe freuen da ich damit garnicht klar komme
sharleen ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.02.2006, 23:32   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
a) Warum erhält jeder gesellschafter 4 % seines Kapitalanteils?
Weil es im § 121 Abs. 1 S. 1 HGB so steht.

Man könnte es als Entschädigung für das allgemeine Haftungsrisiko der Gesellschafter betrachten. Allerdings ist § 121 HGB dispositives Recht, so dass im Rahmen der Vertragsfreiheit dies im Gesellschaftsvertrag auch anders geregelt werden kann.

Zitat:
b) Weshalb wird der Restgewinn nach Köpfen verteilt?
Da im HGB nichts dazu geregelt ist gelten gem. § 105 Abs. 3 HGB die Vorschriften des BGB und da müsste dann irgendwo in den § 705ff BGB die Verteilung nach Köpfen stehen. Aus dem Kopf kann ich dir den Paragraphen aber nicht sagen, dafür habe ich zu wenig mit dem Handelsrecht zu tun.

Hintergrund ist die Gleichberechtigung. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Gesellschafter gleich viel arbeitet. damit sich die Gesellschafter nicht in die Köppe kriegen. Auch hier liegt wieder dispositives Recht vor, welches veränderbar ist.

Zitat:
c) Welche Wirkung auf die Verteilung des Gewinns wird der vertragliche Ausschluss eines Gesellschafters von der Geschäftsführung haben?
Wenn man von den gesetzlichen Regelungen ausgeht gar keine. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Geschäfte des täglichen Lebens gem. § 116 Abs. 1 HGB. Bei darüber hinausgehenden Entscheidungen, wie z.B. die Gewinnverteilung, ist ein Beschluss aller Gesellschafter erforderlich (§ 116 Abs. 2 HGB i.V.m. § 119 HGB).

Gesetz gibt's wie immer unter Google

Gruß
Sven

EDIT: Mal so aus reiner Neugier. Für welche Schulform bzw. Studium ist das?
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Traum-Start Portal | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (10.02.2006 um 23:44 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2006, 10:45   #3
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sharleen macht alles soweit korrekt
ich mache eine ausbildung zur kaufmännischen assistentin. danke für deine hilfe ;-)
sharleen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2006, 17:05   #4
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Benutzerbild von danis`
 
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danis` ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdanis` ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdanis` ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdanis` ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdanis` ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
hm lass mich raten: unterstufe?
schau einfach mal in eurem BWL buch - da ist ales ganz gut erklärt

btw: ich mach auch schulausbildung zum kaufmännischen assi,
hatten genau die gleichen aufgaben früher.. in der unterstufe
__________________
rallye-addicted. Motorsport at it's best

Soon.
danis` ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 19:45   #5
TP-Newbie
 
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Ort: Erfurt
sharleen macht alles soweit korrekt
ja stimmt. hab schon dort geguckt aber es hat nicht viel geholfen :-s
sharleen ist offline   Mit Zitat antworten
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