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Thema: Fragen zur OHG

  1. #1
    TP-Newbie
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    Question Fragen zur OHG

    hallo ich habe folgendes Problem. Ich hab als Hausaufgabe auf folgende Fragen zu beantworten:

    a) Warum erhält jeder gesellschafter 4 % seines Kapitalanteils?

    b) Weshalb wird der Restgewinn nach Köpfen verteilt?

    c) Welche Wirkung auf die Verteilung des Gewinns wird der vertragliche Ausschluss eines Gesellschafters von der Geschäftsführung haben?

    ich würde mich sehr über Hilfe freuen da ich damit garnicht klar komme

  2. #2
    TP-Greis
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    a) Warum erhält jeder gesellschafter 4 % seines Kapitalanteils?
    Weil es im § 121 Abs. 1 S. 1 HGB so steht.

    Man könnte es als Entschädigung für das allgemeine Haftungsrisiko der Gesellschafter betrachten. Allerdings ist § 121 HGB dispositives Recht, so dass im Rahmen der Vertragsfreiheit dies im Gesellschaftsvertrag auch anders geregelt werden kann.

    b) Weshalb wird der Restgewinn nach Köpfen verteilt?
    Da im HGB nichts dazu geregelt ist gelten gem. § 105 Abs. 3 HGB die Vorschriften des BGB und da müsste dann irgendwo in den § 705ff BGB die Verteilung nach Köpfen stehen. Aus dem Kopf kann ich dir den Paragraphen aber nicht sagen, dafür habe ich zu wenig mit dem Handelsrecht zu tun.

    Hintergrund ist die Gleichberechtigung. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Gesellschafter gleich viel arbeitet. damit sich die Gesellschafter nicht in die Köppe kriegen. Auch hier liegt wieder dispositives Recht vor, welches veränderbar ist.

    c) Welche Wirkung auf die Verteilung des Gewinns wird der vertragliche Ausschluss eines Gesellschafters von der Geschäftsführung haben?
    Wenn man von den gesetzlichen Regelungen ausgeht gar keine. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Geschäfte des täglichen Lebens gem. § 116 Abs. 1 HGB. Bei darüber hinausgehenden Entscheidungen, wie z.B. die Gewinnverteilung, ist ein Beschluss aller Gesellschafter erforderlich (§ 116 Abs. 2 HGB i.V.m. § 119 HGB).

    Gesetz gibt's wie immer unter Google

    Gruß
    Sven

    EDIT: Mal so aus reiner Neugier. Für welche Schulform bzw. Studium ist das?
    Geändert von SvenWeb (10.02.2006 um 23:44 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie
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    ich mache eine ausbildung zur kaufmännischen assistentin. danke für deine hilfe ;-)

  4. #4
    TP-Veteran Avatar von danis`
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    hm lass mich raten: unterstufe?
    schau einfach mal in eurem BWL buch - da ist ales ganz gut erklärt

    btw: ich mach auch schulausbildung zum kaufmännischen assi,
    hatten genau die gleichen aufgaben früher.. in der unterstufe
    rallye-addicted. Motorsport at it's best

    Jap, irgendwann wird's noch.


  5. #5
    TP-Newbie
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    ja stimmt. hab schon dort geguckt aber es hat nicht viel geholfen :-s

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