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19.03.2002, 17:33
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Hannover
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OHG oder GbR...?
Mal einige kurze Fragen an alle Gewerbebetreibenden! Worin liegt der Vorteil einer GbR und einer OHG?
Entstehen bei einer OHG weitere Kosten außer der vorersten Gewerbanmeldungsgebühr und der üblichen Firmenrechtschutz- und Haftpflichtversicherung?
Was kostet der Eintrag einer GbR und einer OHG in das Handelsregister?
Bin für jeden Rat dankbar, da ich mir nur die Infos vorweg holen möchte, bevor ich mein Gewerbe anmelde um weitere Schritte zu planen.
Gruss SNCIS
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19.03.2002, 17:46
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#2
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Guest
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19.03.2002, 17:49
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Bonn
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hi sncsi,
also hier mal die definition einer ohg
1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.
(2) Eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, ist offene Handelsgesellschaft, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. § 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(3) Auf die offene Handelsgesellschaft finden, soweit nicht in diesem Abschnitt ein anderes vorgeschrieben ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft Anwendung.
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Es handelt sich hierbei um den Zusammenschluss einzelner Unternehmer.
Dabei gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei der Einzelfirma.
Die Offene Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, wobei die Gesellschafter den Gläubigern unmittelbar, unbeschränkt und solidarisch mit ihrem vollen Vermögen (auch Privatvermögen) haften.
Die Leitungsbefugnis steht allen Gesellschaftern jeweils einzeln zu.
Die Geschäftsführung ist deutlich von der Vertretung zu unterscheiden die das Außenverhältnis, d.h. die Beziehung der Gesellschaft gegenüber anderen, betrifft.
Ein Gesellschafter kann zur Geschäftsführung berechtigt aber von der Vertretung ausgeschlossen sein.
das war alles von einer site per copy eingefügt worden....
was ich selbst zur ohg sagen kann, ist folgendes:
zur gründung sind mind. 2 Personen nötig
muß im Handelsregister eingetragen werden
so zur gewinnverteilung: entweder im gesellschaftsvertrag festgelegt, oder nach köpfen bzw nach kapitaleinlage (glaube 4% )
der verlust wird auch nach köpfen aufgeteilt
jeder gesellschaftler ist berechtigt allein die geschäfte zu führen..
zu der gbr kann ich leider net alzuviel sagen, jedoch kostet dies (regional unterschiedlich) z.B hier in bonn ca. 20€, soviel war es wenigstens vor 2 jahren!
ist zwar net allzuviel, aber hoffe ich konnte wenigsten ein bißchen helfen!!!
mrTIN
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19.03.2002, 17:54
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#4
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Guest
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Achso und zu den Kosten für ne Gewerbeanmeldung:
bei uns hat es 30 € pro Gesellschafter gekostet.
Eine Eintragung in Handelsregister ist wesentlich teurer. Was es genau kostet kann ich nicht sagen, weiß aber von einem Freund, der kürzlich eine GmbH gegründet hat, daß dieser erstmal einen Vorschuß von 400 € hinblättern sollte.
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19.03.2002, 17:56
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#5
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TP-Greis
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Bonn-Altstadt
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Zitat:
Original geschrieben von Arriva
Vorschuß von 400 €
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Bei einer Geschäftseinlage von 25 000 Euro ist das wohl das kleinere Problem.
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Geändert von Lars (19.03.2002 um 18:02 Uhr).
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19.03.2002, 18:01
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#6
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Guest
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Zitat:
Original geschrieben von schmobi
Bei einer Geschäftseinlage von 25 000 Euro ist das wohl dasnicht kleinere Problem.
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Richtig, das denke ich auch. Nur ist diese Einlage bei einer OHG nicht zwingend. Allerdings weiß ich nicht, ob es da irgendwie gestaffelte Gebühren gibt. Am besten einfach nachfragen, bevor man die Anmeldung abgibt.
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19.03.2002, 18:04
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#7
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TP-Greis
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Bonn-Altstadt
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Ich habe das Zeug vom Gewerbeamt und der IHK irgendwo hier rumliegen, mal sehen. *kram*
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Give up yourself into the moment — The time is now.
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19.03.2002, 18:11
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Hannover
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Hmm. Das sind eigentlich alle notwendigen Infos die mir bei der Entscheidung mit der Rechtsform geholfen haben. Des weiteren habe ich auch noch einiges auf der Seite der Industrie- und Handelskammer gefunden.
Für eine Internet Agentur kommt vorerst eine GbR in Frage. Im Laufe der Zeit kann man diese immer noch in ein OHG umwandeln. Der Vorteil einer OHG liegt natürlich beim Steuerfreibetrag in Höhe von 24.500 € je Gesellschafter.
Aber man will anfangs die Kosten ja so gerng wie möglich halten. Nur die Höhe der Gebühr für den Eintrag einer GbR in das Handelsregister wäre für mich noch immer eine bisher ungelöste Frage? Klar, eine GbR muss nicht ins HRB eingetragen werden, jedoch wäre es ebenfalls von Vorteil.
Gruss SNCIS
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