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Thema: Warum eine Englische Limited (LTD) ?

  1. #1
    TP-Newbie
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    Warum eine Englische Limited (LTD) ?

    Hallo,
    kann jemand mir erklären warum ist es besser eine LTD zu Gründen als einfach ein Gewerbeschein vom Finanzamt zu hollen ?

  2. #2
    TP-Veteran Avatar von planmatsch
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    Zündapp gibt´s auch nicht mehr...

  3. #3
    TP-Insider Avatar von newtronic
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    Hallo,

    war gestern auf einer Veranstaltung der IHK Karlsruhe dort haben ein deutscher Jurist und ein englischer Jurist GmbH und Limited verglichen.
    News und Infos unter www.karlsruhe.ihk.de

  4. #4
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    Hallo pantiass,
    ich kann nur sagen, dass es nicht sehr viel bringt. Das Finanzamt akzeptiert keine Rechnungen von der Ltd oder Zahlungen an die Limited im Ausland. Es erweckt auch kein Vertrauen bei den Kunden oder denen, die es noch werden sollen. Besser gleich in Deutschland ein Gewerbe anmelden.

    Gruß
    hendrick

  5. #5
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Meiner Meinung nach ist es nicht besser eine Ltd. zu gründen.

    Zum einen ist das (Haftungs-)kapital zu gering, was sich sehr auf die Bonität auswirkt, zum anderen hat die Ltd. bei vielen Unternehmern einen nicht ganz so guten Ruf, da man nicht genau weis, wer oder was dahinter steckt (erweckt den eindruck "unseriös").

    Wenn Haftungskapital begrenzen, dann mit einer GmbH, die ist in Deutschland etabliert und angesehener als eine Ltd. Am besten ist natürlich eine KG oder ein Einzelunternehmer, da hier im Zweifel mit dem gesamten Vermögen (auch dem privaten Vermögen) gehaftet wird.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.


  6. #6
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von wmhendrick
    Das Finanzamt akzeptiert keine Rechnungen von der Ltd oder Zahlungen an die Limited im Ausland.
    ist an dieser aussage wirklich was dran (sprich irgendwelche fakten belege??), wenn ja was für konsequenzen könnte das haben..kann man das irgendwie umgehen?

    lg duenya

  7. #7
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Ich weiß zwar jetzt nicht genau, was wmhendrick mit dieser Aussage gemeint hat, aber grnds. ist eine Rechnung, die jemand von einer Ltd. bekommt, als Betriebsausgabe abzugfähig...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  8. #8
    TP-Junior
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    würd ich pauschal jetzt auch sagen..seine aussage hat mich jetzt aber etwas irritiert..und verunsichert

  9. #9
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    @MaWeSol

    Du kannst dir doch das Haftungskapital selbst aussuchen. Kein Mensch zwingt dich, eine 1 Pfund Ltd. zu gründen.

    @Wmhendrick
    Das Finanzamt aktzeptiert Rechnungen der Ltd.

    @ all.
    Die Ltd. muss in Deutschland ordentlich angemeldet werden. Dann ist alles paletti.

    Grüße
    Carmen

  10. #10
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von carmen75
    @MaWeSol

    Du kannst dir doch das Haftungskapital selbst aussuchen. Kein Mensch zwingt dich, eine 1 Pfund Ltd. zu gründen.
    Trotzdem ist das Haftungskapital beschränkt. Bei einer GmbH hat man ein Stammkapital i.H.v. 25.000,-, das ist ja schon mal ein Wort. Aber wenn du eine Ltd. gründest und dort 25.000,- Stammkapital einlegst, dann kannst du m.E. auch eine GmbH gründen. Da hat man dann wenigstens keine Scherereien mit der Finanzverwaltung des UK.

    Gruß
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.


  11. #11
    TP-Junior
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    Hallo Matthias,

    nein, das Haftungskapital ist nicht beschränkt. Und wenn du zum Beispiel international agierst, ist eine Ltd viel besser, weil diese Rechtsform überall bekannt ist. Frage mal in Ausland, wer mit einer GmbH etwas anfangen kann. Die kennt niemand. Es gibt Ltds, die haben 100.000 Pfund Haftungskapital.

    Wenn die Ltd nur in Deutschland tätig ist, musst du in Uk gar keine Steuern zahlen, sondern nur hier.

    Noch Fragen?

    Grüße von...
    mir

  12. #12
    TP-Greis
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    Es gibt Ltds, die haben 100.000 Pfund Haftungskapital.
    der Regelfall sieht aber so aus, dass das Haftungskapital weniger als 2.000 EUR beträgt und in diesen Fällen kann die Limited nicht mit der GmbH konkurrieren.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  13. #13
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von Sven
    der Regelfall sieht aber so aus, dass das Haftungskapital weniger als 2.000 EUR beträgt und in diesen Fällen kann die Limited nicht mit der GmbH konkurrieren.
    Da hast du sicher recht. Die Frage ist, ob die Ltd mit der GmbH konkurrieren muss. Wer ordentlich seine Geschäfte macht und seine Rechnungen pünktlich bezahlt, wird von seinen Geschäftspartnern geschätzt, egal ob Gbr, GmbH oder Ltd.
    Aber wenn du international arbeiten willst, fängst du mit der GmbH gar nichts an, die kennt kein Schwein.

    Grüße
    Carmen

  14. #14
    TP-Specialist
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    Würde ich so nicht sagen.

    Mein Problem mit Ltds "aus Deutschland" ist eigentlich, dass ich den Eindruck habe, viele gründen eine Ltd "weil es in ist", ohne mal nachzudenken, ob es wirklich zu ihren Anforderungen passt. Genauso hört man dann gerne "Geschäft ohne großes Risiko", und genau bei dem Gedanken fangen die Probleme dann eigentlich schon an.

  15. #15
    TP-Lady-Mod
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    Und außerdem gibt es sicher etliche G(en)mbH die auch international erfolgreich tätig sind.

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