Die OHG ist eine Gesellschaft mit mindestens 2 Beteiligten, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.
Es besteht die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister.
Bei einer GbR habt Ihr "Einzelgeschäftsführung" bei den gewöhnlichen Geschäften. Für Geschäfte die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, gilt Gesamtgeschäftsführung (alle Gesellschafter müssen zustimmen).
Die OHG ist eine teilrechtsfähige Personengesellschaft. Sie kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum an dinglichen Rechten und Grundstücken eingehen und vor Gericht klagen und verklagt werden.
Die Einzelnen Gesellschafter haften nach außen hin unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch mit Ihrem Privatvermögen. Die OHG haftet mit dem Gesellschaftsvermögen.
Soweit vertraglich nichts anderes bestimmt ist, gilt die gesetzliche Gewinnverteilung. Jeder Gesellschafter erhält zunächst vom Jahresgewinn 4% seines Kapitalanteils, oder wenn der Gewinn nicht ausreicht einen entsprechenden niedrigeren Anteil. Der Rest des Gewinns wird dann auf die zu gleichen Teilen auf die Gesellschafter verteilt.
Die Pflichten die sich aus der Eintragung einer OHG ergeben, sind z.B. die Aufstellung einer Bilanz. Eine einfache Gewinnermittlung reicht nicht aus.
Auf dein Alter bezogen benötigst du auf jeden Fall die Einwilligung deiner Eltern/gesetzlichen Vertreter sowie des Vormundschaftsgerichtes.
Warum wollt Ihr denn eine OHG gründen?
Eine GbR wäre in meinen Augen sinnvoller.

LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
