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Thema: OHG mit nem freund

  1. #1
    TP-Junior
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    OHG mit nem freund

    Hallo,
    ich hab mich hier ganz neu angemeldet weil ich mal euren Rat brauch.
    Also Ich: 15 Jahre alt, werde im Januar jetzt 16.
    und mein Freund: 19 wird im Sommer nun 20
    wollen zusammen eine OHG aufmachen mit der Geschäftsform IT Service.

    Wir haben beide zwei getrennte "Systeme" (webspace, webserver) und andere namen.

    Also wie macht man dass dann? Wie machen einen namen der Firma und sagen wir mal "webspacefree" (name von mir) und "freewebspace" (von meinem kumpel) lassen wir irgendwie als "marken" laufen, oder wie?

    Wie sieht das aus, ich bin 15 (dann vll 16), wie läuft dass, geht das überhaupt? Was kommt da noch so auf uns zu? Was dürfen wir dann alles?


    MfG

  2. #2
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Die OHG

    Die OHG ist eine Gesellschaft mit mindestens 2 Beteiligten, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.

    Es besteht die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister.

    Bei einer GbR habt Ihr "Einzelgeschäftsführung" bei den gewöhnlichen Geschäften. Für Geschäfte die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, gilt Gesamtgeschäftsführung (alle Gesellschafter müssen zustimmen).

    Die OHG ist eine teilrechtsfähige Personengesellschaft. Sie kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum an dinglichen Rechten und Grundstücken eingehen und vor Gericht klagen und verklagt werden.

    Die Einzelnen Gesellschafter haften nach außen hin unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch mit Ihrem Privatvermögen. Die OHG haftet mit dem Gesellschaftsvermögen.

    Soweit vertraglich nichts anderes bestimmt ist, gilt die gesetzliche Gewinnverteilung. Jeder Gesellschafter erhält zunächst vom Jahresgewinn 4% seines Kapitalanteils, oder wenn der Gewinn nicht ausreicht einen entsprechenden niedrigeren Anteil. Der Rest des Gewinns wird dann auf die zu gleichen Teilen auf die Gesellschafter verteilt.

    Die Pflichten die sich aus der Eintragung einer OHG ergeben, sind z.B. die Aufstellung einer Bilanz. Eine einfache Gewinnermittlung reicht nicht aus.

    Auf dein Alter bezogen benötigst du auf jeden Fall die Einwilligung deiner Eltern/gesetzlichen Vertreter sowie des Vormundschaftsgerichtes.

    Warum wollt Ihr denn eine OHG gründen?

    Eine GbR wäre in meinen Augen sinnvoller.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.


  3. #3
    TP-Junior
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    Die Einzelnen Gesellschafter haften nach außen hin unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch mit Ihrem Privatvermögen. Die OHG haftet mit dem Gesellschaftsvermögen.
    gilt das auch für eine GbR ??

    MfG

  4. #4
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von matschi
    gilt das auch für eine GbR ??

    MfG
    Ja.
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  5. #5
    TP-Junior
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    geht das denn? GbR als kleingewerbe? Ist dass das gleiche wir eine OHG nur das eder seinen Part hat?

  6. #6
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Bei einer GbR ist das BGB das maßgebliche Gesetz.

    Für eine GbR reicht z.B. eine einfache Gewinnermittlung. Die Eintragung in das Handelsregister entfällt auch. Weiter seid ihr nicht mehr an die Vorschriften des HGB gebunden, sondern an die des BGB.

    Der Gesellschaftsvertrag kann bei einer GbR auch formfrei erfolgen, z.B. mündlich. Außnahme, wenn ein Grundstück eingelegt wird (§811b BGB glaube ich).

    Bei einer GbR hat nich jeder seinen Part, ihr seid ja eine Gesellschaft. Ihr teilt den gemeinsam erwirtschafteten Gewinn auf, entweder 50:50 oder ihr regelt was anderes. Ihr müsst aber beide ein Gewerbe angemeldet haben.

    Kleingewerbe hat mit der GbR nix zu tun. Ich gehe mal davon aus, du meinst mit Kleingewerbe den umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer (§19 UStG), also kein Ausweis von USt auf den Rechnungen, oder?

    Meiner meinung nach ist die Form der GbR für euch sinnvoller, es sei denn ihr wollt unbedingt als Kaufmann behandelt werden (mit allen Rechten und Pflichten)
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  7. #7
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Habe hier mal eine kleine Zusammenstellung der Personengesellschaften, vielleicht ergeben sich hieraus noch ein paar Antworten...
    Geändert von MaWeSol (01.03.2008 um 16:10 Uhr)
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  8. #8
    TP-Junior
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    also ist das so das jeder sein gewerbe anmeldet, jeder hat seine eigene "firma" und diese firmen sind in eine gesellschaft?


    MfG

  9. #9
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Jeder hat sein eigenes Gewerbe... Firma ist der Name einer Gesellschaft welche in ein Register eingetragen ist.

    Eine GbR oder ein Einzelunternehmer firmiert nicht. Ein Einzelunternehmer tritt immer mit seinem Namen auf, also Max Mustermann Malermeister.

    Eine GbR muss immer mit dem Namen der Gesellschafter, als Mustermann und Meier GbR auftreten.

    Ihr beide seid Gesellschafter. Ihr macht eine Gewinnermittlung für die GbR bzw. ab den Veranlagungszeitraum 2006 füllt ihr eine Anlage EÜR für die GbR aus. Diese Gewinnermittlung reicht Ihr dann zusammen mit der Erklärung zur einheitlichen Gewinnfeststellung beim Finanzamt ein.

    Das FA erlässt dann einen Gewinnfeststellungsbescheid. Jeder erklärt dann mit seiner persönlichen Einkommensteuererklärung seinen Gewinnanteil.
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  10. #10
    TP-Junior
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    achso...
    das hab ich nun verstanden, aber das mit dem gewinn noch nicht. wir sind ja zwei und wir haben ja auch zwei unternehmen, jeder bekommt sein geld was er auch mit seinem unternehmen "verdient", wie soll dass das FA erklären wer was bekommt?


    MfG

  11. #11
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    Das macht ihr mit einem Vertrag, z.B. Aufteilung 50/50 oder 70/30 etc.

  12. #12
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von matschi
    [...], aber das mit dem gewinn noch nicht. wir sind ja zwei und wir haben ja auch zwei unternehmen, jeder bekommt sein geld was er auch mit seinem unternehmen "verdient", wie soll dass das FA erklären wer was bekommt?
    Wenn jeder das bekommt was er selber erwirtschaftet, warum wollt ihr dann eine GbR gründen?

    Also entweder ihr habt jeder ein eigenes Unternehmen, oder ihr "verschmelzt" eure zwei Unternehmen zu einer GbR.

    Ihr könnt auch eine GbR gründen und jeder hat noch nebenher ein eigenes Gewerbe, aber das meint ihr bestimmt nicht, oder?

    Was ist denn für euch der Sinn und Zweck einer GbR?
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  13. #13
    TP-Junior
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    hi,
    ja ok. was kommen denn bei einem gewerbeschein alles für kosten auf mich zu? also ich schätze mal anmeldung etc. 50€ für den schein usw. . Was kostet das denn jährlich? kann man irgendwo erlernen eine steuererklärung zu machen? Was noch?

    MfG

  14. #14
    TP-Lady-Mod
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    Lies dir mal die hier vorhandenen FAQ durch ....

  15. #15
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von matschi
    hi,
    ja ok. was kommen denn bei einem gewerbeschein alles für kosten auf mich zu? also ich schätze mal anmeldung etc. 50€ für den schein usw. . Was kostet das denn jährlich? kann man irgendwo erlernen eine steuererklärung zu machen? Was noch?
    Also die Gewerbeanmeldung kostet ca. 20,- bis 50,-, kommt auf die Gemeinde an.

    Was meinst du denn für jährliche Kosten? Deine Betriebsausgaben halt und evtl. die Kosten für den Steuerberater.

    Ja, in einer Berufsausbildung, z.B. Steuerfachangestellter oder ein Studium bei der Finanzverwaltung.

    Es werden bestimmt irgend welche Kurse angeboten, in denen man versucht Leuten zu vermitteln, wie eine Steuererklärung zu machen ist, aber alless werden die einem nie beibringen können... Das Steuerrecht unterliegt einem ständigen Wandel.
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