Im Innenverhältnis (Gesellschafter untereinander) kann im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages grnds. alles vereinbart werden.
Im Außenverhältnis (Gesellschafter gegenüber Dritten) allerdings haftet jeder Gesellschafter solidarisch und unbeschränkt.
Hat ein Dritter gegenüber der GbR eine Forderung, so haftet grnds. jeder Gesellschafter dem Dritten gegenüber unbeschränkt. Später kann sich der eine Gesellschafter von dem anderen Gesellschafter dann das z.B. das Geld wieder holen.

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Das darf er und ich muss ihm dann 100% zahlen ...
Ich kann dich dann auf deinen 60% Anteil verklagen und du musst mir diesen dann zahlen.
