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Alt 11.01.2007, 07:36   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2007
KeineAhnung? macht alles soweit korrekt

Unternehmensgründung (2 Personen). Welche Rechtsform?


Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr (<- kann man noch sagen, oder).

Ich führe bereits ein Einzelunternehmen (Versandhandel), plane aber in Kürze mit einem Bekannten ein weiteres Unternehmen (ebenfalls Versandhandel) zu gründen.

Nun meine Fragen:
1. Ist es möglich, dass das 2. Unternehmen absolut "unabhängig" vom 1. Unternehmen ist (als wären es Unternehmen zweier völlig unterschiedlicher Personen)?

2. Welche Unternehmensarten wären für die oben genannte Konstellation anzuraten?

3. Allgemeine Frage: Bei welchen Rechtsform muss nicht der Name des zweiten Gründers im Firmennamen mit aufgeführt werden?

Ich hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen.

Danke schonmal !

Geändert von KeineAhnung? (11.01.2007 um 07:43 Uhr).
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Alt 11.01.2007, 10:09   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

zu 1. Unabhängige Gründung möglich ?
Ja.

zu 2. Unternehmensarten ?
Großhandel, Einzelhandel, Produktion, Dienstleistung.

zu 3. Name im Firmennamen ?
Firma ist der Name unter dem der Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist und mit dem er im Geschäftsleben auftritt. Hier kann man jeden beliebigen Namen wählen.

MfG
BEBOUB

Geändert von BEBOUB (11.01.2007 um 10:11 Uhr).
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2007, 08:04   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2007
KeineAhnung? macht alles soweit korrekt
zu 2. Unternehmensarten ?
Sorry, meinte Rechtsform.

zu 3. Name im Firmennamen ?
Nicht jede Rechtsform muss im Handelsregister eingetragen werden.
KeineAhnung? ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2007, 09:37   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

zu 2. Rechtsform
Die niedrigste Stufe ist die GbR, lässt man sich ins Handelsregister eintragen, dann mutiert die GbR zur OHG, alternativ wäre eine GmbH denkbar.

zu 3. Namensnennung
Bei jeder Rechtsform ist der Name des Inhabers bzw. Gesellschafters herauszufinden, wenn Sie etwas verschleiern möchten, dann müssen Sie einen "DUMMEN" Dritten vorschieben.

MfG
BEBOUB

Geändert von BEBOUB (12.01.2007 um 09:46 Uhr).
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