hallo,
wenn du uns das Formular zeigen würdest kann man dir auch helfen, da viele ( auch ich ) nicht wissen was damit gemeint ist, man muss schon das ganze Formular sehen um helfen zu können...![]()
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, meine Limited auf der Gemeinde anzumelden, dabei sind mir folgende Fragen auf der Anmeldung noch unklar:
Feld (1) (Im Register eingetragener Name) und (2) (Ort und Nr. des Eintrags) kann ich wohl leerlassen, da die Fa. ja noch nicht im Handelsregister steht, oder? Ich möchte sie nach der Gründung aber dort eintragen lassen, muß ich die Daten dann noch der Gemeinde mitteilen oder ist das egal?
Bei Angaben zum Betrieb - Feld (10) "Zahl der gesetzlichen Vertreter" (bei juristischen Personen) wird nach deren Anzahl gefragt. Es gibt in der Limited nur mich als Geschäftsführer, muß da dann also eine (1) rein?
Bei Feld (19) wird nach der Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen (ohne Inhaber) gefragt, da wäre dann wohl (0) richtig, oder?
Hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen!
Gruß
Felix
hallo,
wenn du uns das Formular zeigen würdest kann man dir auch helfen, da viele ( auch ich ) nicht wissen was damit gemeint ist, man muss schon das ganze Formular sehen um helfen zu können...![]()
Hallo,
es sieht genau wie das hier aus, nur die Gemeinde ist halt eine andere:
http://www.ilmenau.de/Formulare/Formulare/321s_100.pdf
Gruß
Felix
Mh hast du dir das mit der Limited gut überlegt?
Du weißt schon das du dann auch nach britische Gesellschaftsrecht handeln musst oder?
Zitat:
[...]Auch wenn die Ltd. nicht in Großbritannien ansässig ist, wird sie nach den in Großbritannien für sie geltenden Vorschriften gegründet und in die dortigen Register eingetragen. Die Ltd. benötigt einen Verwalter in Großbritannien. Organe und Vertretungsbefugnisse richten sich nach dem Recht Großbritanniens.[...]
[...]Die Kollision deutschen Rechts mit dem britischen Gesellschaftsrecht hat ferner große Rechtsunsicherheit zur Folge. Insbesondere die Frage der Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung birgt insoweit Risiken, da das englische Recht strenger ist als das deutsche. Nach einem Urteil des BGH gilt das britische Haftungsrecht aber auch dann, wenn die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat.[...]
Geändert von Kai_Iwanov (31.01.2007 um 13:35 Uhr)
Hallo,
ja, diese Aspekte wurde zuvor hinreichend bedacht. Weiterhin habe ich bei Gründung auch einen Vertrag für ein jährliches Paket abgeschlossen, darin ist dann der engl. Sekretär, das Nachsenden von engl. Post nach D. sowie ein Erinnerungsservice für wichtige Termine beim engl. Staat inbegriffen.
Kann denn jemand was zu den Angaben in der Anmeldung sagen?
Danke
Felix
Diese Anmeldung ist ja nun 'ne normale Gewerbeanmeldung.
Ich würd' es ja so verstehen, das man erst die Limited, GmbH o.ä. in das entsprechende Register eintragen muss und dann das Gewerbe anmeldet.
Sollte es nicht so sein, ist es unglücklich/ungenau ausgedrückt.
Eine Nachfrage beim Gewerbeamt sollte Klarheit schaffen...
Also soweit ich weiß, kann man aber keine Eintragung machen ohne Gewerbeschein Oo
Oder lieg ich da falsch?
Nun als ich mein Gewerbe angeledet hab, bin ich einfach zum Gewerbeamt und die haben das dann am PC gemacht da konnte ich gleich direkt fragen wenn was unklar war
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