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Thema: Haftung als Selbständiger begrenzen: Geldvermögen an Ehefrau?

  1. #1
    TP-Insider
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    Haftung als Selbständiger begrenzen: Geldvermögen an Ehefrau?

    Hallo,

    wer als Einzelunternehmer Geldvermögen hat kennt die Unsicherheit. Ständig ist man in Gefahr wegen irgendeiner Patentrechtsverletzung/Urheberrechtsverletzung/Markenverletzung angeklagt zu werden weil man irgendetwas nicht beachtet hat. Es kann jederzeit teuer werden und die Adresse steht ja überall groß im Impressum.

    Da eine GmbH zu kostenintensiv ist und EUR 25.000,- als Verlust (bei einer GmbH Insolvenz) auch nicht wenig sind für eine Einzelperson wollte ich hier mal in die Runde fragen wie man denn als Einzelunternehmer - falls man mit einer erheblichen Summe angeklagt wird - vorsorgen kann.

    1. Alles Geldvermögen an die Ehefrau, nur wielange kann rückwirkend das Geld vom Kläger gefordert werden?
    2. Behaupten das jeglicher Wohnungsinhalt der Frau gehört, auch wenn die Rechnungen (z.b. Plasma-TV, Sofa) auf einem selber ausgestellt sind?

    Welche Tricks und Vorschläge gibt es?

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von Sven0
    1. Alles Geldvermögen an die Ehefrau, nur wielange kann rückwirkend das Geld vom Kläger gefordert werden?
    2. Behaupten das jeglicher Wohnungsinhalt der Frau gehört, auch wenn die Rechnungen (z.b. Plasma-TV, Sofa) auf einem selber ausgestellt sind?
    Aus dem Bauch raus würd ich ja sagen... sowas geht nur bei Gütertrennung oder ähnlich klar geregelten Besitzstandsverhältnissen innerhalb der Ehe.

    Und ansonsten sollte man halt keine Patentrechtsverletzung/Urheberrechtsverletzung/Markenverletzung und dergleichen begehen.

  3. #3
    TP-Insider
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    nun, bei der Mobilcom Pleite war es damals so das Gerhard Schmid die Privatinsolvenz angemeldet hatte und seine Frau aber steinreich war.

    Mich würde interessieren wie das praktisch abläuft und welche Fristen es da gibt.

  4. #4
    TP-Specialist
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    2.944
    Praktisch wäre es dann lustig, wenn die Firma gut läuft und man pleite ist, weil alles der Frau gehört und die einen anderen Herren auf einmal attrkativer findet

  5. #5
    TP-Insider
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    @ThomasMo
    Letzteres habe ich schon mehrfach erlebt... dann wurde einem die eigene Habgier zum Verhängnis.

    Das Problem bei solchen Vereinbarungen ist die kontinuierliche Ergänzung, denn diese wird meist nicht schriftlich fortgeführt. Dann verwässert die einst erklärte Gütertrennung und es gibt wieder einen einzigen Klumpatsch und dann hängt die Ehefrau wieder mit am Fliegenfänger.

    Es gibt eine Frist zum Wirksamwerden der Erklärung von zwei Jahren, denn ansonsten würde jedermann kurz vor der Pleite das Vermögen seiner Frau überschreiben und gut ist es.

    Also... es gibt selbst mit einer Gütertrennung genügend Probleme.

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

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