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Thema: Limited Gründung -> Zivildienst

  1. #1
    TP-Newbie madeg macht alles soweit korrekt
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    Limited Gründung -> Zivildienst

    Hallo Traum-Projektler!

    Ich bin im Moment in der 13. Klasse und gehe auf die Abiturprüfung zu. Damit verbunden habe ich auch schon die Musterung hinter mir und beschäftige mich jetzt mit dem Thema Zivildienst/Firmengründung.
    Ich plane schon seit längerem die Gründung einer Limited, was ich nach meinem Abitur vorhatte. Nun muss ich aber laut Bund Zivildienst ableisten, was mir aber so gar nicht in meine Pläne passt. Meine Frage ist:

    Müsste es nicht möglich sein, dass ich mich vom Zivildienst berfreie/befreit werde da ich für den Geschäftsbetrieb der Limited unerlässlich bin?
    Sprich: ich Gründe jetzt die Limited und beginne mit der Geschäftstätigkeit und verhindere damit verbunden, dass ich Zivildienst leisten muss. Ich habe einen Freund der nach seiner Lehre vom Ausbildenden Betrieb vom Zivildienst aus diesem Grunde befreit wurde (da er "für den Geschäftsbetrieb unerlässlich ist").
    Geht das auch bei Firmengründer?
    In welchem Gesetz müsste man nachschlagen um hierzu genaueres zu erfahren? Auf welchem Gesetz basiert die Möglichkeit für Firmen fertige Auszubildende im Geschäft zu behalten? Ist das auf Firmengründer übertragbar?
    Wenn ja: Muss ich die Limited (Englische Rechtsform) auch im Deutschen Handelsregister eintragen damit die zugrunde liegenden Gesetze auch auf mich anwendbar sind?

    Ich weiß ist (zum Teil) etwas speziel aber vieleicht weiß hier ja jemand bescheid darüber.

    Hat jemand hierzu Ahnung/Erfahrung? Wäre für jede Hilfe dankbar!
    Geändert von madeg (31.03.2007 um 20:04 Uhr)

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von madeg Beitrag anzeigen
    [...]Muss ich die Limited (Englische Rechtsform) auch im Deutschen Handelsregister eintragen [...]
    Die Gründung einer Ltd. ist nicht nur so ein Spaß, da hängen jede Menge Verpflichtungen dran... KLICK

    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    In Deutschland ist zwingend eine Zweigniederlassung zum deutschen Handelsregister anzumelden (§13e (2) Satz 1 HGB). Wegen der weiteren Formalien vgl. §13b (2) Satz 2 HGB.
    Wenn du ein Gewerbe nur so betreibst, also nur, damit du nicht zum Zivildienst musst, dann glaube ich nicht, das es die zuständige Behörde daran hindert dich dazu zu verpflichten...

    Warum machst du keinen Ersatzdienst, z.B. beim Deutschen Roten Kreuz oder beim THW? Dann musst du dich nicht um deine Berufliche Zukunft sorgen...

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Wenn das so einfach wäre, könnte ja jeder eine Firma anmelden um sich vom Wehr- oder Zivildienst zu drücken.

  4. #4
    TP-Member quiltmum66 macht alles soweit korrekt
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    Also mein Sohn musste trotz seinem Geschäft zum Zivildienst. Widersprüche per Rechtsanwalt haben nichts gebracht. Es wurde zwar etwas rausgezögert aber am Ende musste mein Sohn hin. Die machen da kein Erbarmen. Er hat dann das Geschäft verkaufen können, weil vom Umsatz her es sich nicht gelohnt hätte jemanden dafür einzustellen. Ich kann dir nur raten, bevor du irgendetwas planst, mach diesen Zivildienst, er geht wirklich schnell rum und in dieser Zeit kannst du dir in Ruhe das mit dem Limited überlegen und langsam umsetzen. Du sparst dir nur im Vorfeld Ärger und unnötig Anwaltskosten ect.

    Kerstin

  5. #5
    TP-Newbie madeg macht alles soweit korrekt
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    Erst mal danke für die Antworten!

    @MaWeWol & ThomasMo
    Ich halte die Gründung einer Limited alles ander als einen Spaß sondern nehme das sehr ernst! Ich Gründe die Limited nicht weil ich mich vom Zivi befreien will, sondern ich will mich vom Zivi befreien um mich besser auf die Gründung konzentrieren zu können.
    Wegen dem HR Eintrag frage ich, da es nach meinen Informationen nicht verpflichtend ist eine LTD ins HR in Deutschland einzutragen (Quelle: http://www.limited4you.de/haftungsbeschraenkung.htm ). Das in dem Artikel den du gepostet hast MaWeSol etwas anderes steht wundert mich ein wenig, allerdings werde ich das wenn es "heiß" wird eh alles noch genau mit den Leuten von limited4you abklären (über diese habe ich vor die Limited zu Gründen).

    @quiltmum66
    Hmm, ich hatte mir erhofft das, dass etwas einfacher wäre.
    Naja, wenn es nicht anders geht bleibt mir wohl nichts anderes übrig als es wirklich als Möglichkeit zu sehen mich noch besser auf die Gründung vorzubereiten und um alles noch einmal zu durchdenken.

    Gruß,
    madeg
    Geändert von madeg (01.04.2007 um 03:27 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von madeg Beitrag anzeigen
    Ich Gründe die Limited nicht weil ich mich vom Zivi befreien will, sondern ich will mich vom Zivi befreien um mich besser auf die Gründung konzentrieren zu können.
    Gibt es im Zweifelsfall einen Grund, warum die Gründung nicht 10 Monate (oder sind's inzwischen nicht sogar nur noch 9?) später erfolgen kann? Der Zivildienst ist für dich ja absehbar und stellt keine unerwartete Belastung dar.

    allerdings werde ich das wenn es "heiß" wird eh alles noch genau mit den Leuten von limited4you abklären (über diese habe ich vor die Limited zu Gründen).
    Bei unsicheren Fragen würde ich lieber einen entsprechend spezialisierten Anwalt aufsuchen.

  7. #7
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von madeg Beitrag anzeigen
    Wegen dem HR Eintrag frage ich, da es nach meinen Informationen nicht verpflichtend ist eine LTD ins HR in Deutschland einzutragen (Quelle: http://www.limited4you.de/haftungsbeschraenkung.htm ).
    Dann sind die Informationen auf dieser Seite (die ich leider nicht aufrufen konnte) falsch...

    § 13d Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland

    (1) Befindet sich die Hauptniederlassung eines Einzelkaufmanns oder einer juristischen Person oder der Sitz einer Handelsgesellschaft im Ausland, so haben alle eine inländische Zweigniederlassung betreffenden Anmeldungen, Einreichungen und Eintragungen bei dem Gericht zu erfolgen, in dessen Bezirk die Zweigniederlassung besteht.
    § 13e Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland

    (1) Für Zweigniederlassungen von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland gelten ergänzend zu § 13d die folgenden Vorschriften.

    (2) 1Die Errichtung einer Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft ist durch den Vorstand, die Errichtung einer Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist durch die Geschäftsführer zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[...]

    Gruß,
    Matthias

    Edit:
    Site war jetzt wieder Verfügbar.

    Zitat Zitat von www.limited4you.de
    Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass eine Ltd. mit Hauptsitz in England auch in Deutschland haftungsbeschränkt wirken kann, wenn die Niederlassung nicht ins deutsche Handelsregister eingetragen ist.Es ging um eine revisionsrechtliche Prüfung von Entscheidungen des Amtsgerichtes Schwelm und des Landgerichtes Hagen - beide Gerichte hatten die Sitztheorie angeführt und daher den Haftungsrahmen des in Deutschland aktiven Limited-Besitzers nicht beschränkt. Die Gesellschaft sei in Deutschland nicht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ins Handelsregistert eingetragen, daher hafte der Kläger zu 100 Prozent, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde abgelehnt.
    Die dort aufgeführte Rechtsauffassung verstößt zum aktuellen Zeitpunkt gegen geltendes EU-Recht.

    Die Limited, die in England keine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat und den Sitz der Hauptverwaltung in Deutschland hatte, wurde bis zum Jahr 2000/2001 als sogenanntes "rechtliches Nullum" ohne Rechts- und Parteifähigkeit gewertet. Nach der vom Bundesgerichts-hof vertretenen sogenannten Sitztheorie war ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden. Eine Englische Limited erfüllt danach nicht die nach Deutschem Recht erforderlichen Gründungsvorschriften einer GmbH. Als Folge der Missachtung der nach Deutschem Recht erforderlichen Gründungsvorschriften wurde die ausländische Gesellschaft nicht anerkannt, was letztendlich die persönliche Haftung des Handelnden bzw. der Gesellschafter zur Folge hatte.

    Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr durch seine beiden Entscheidungen in Sachen "Centros" (Urteil vom 09.02.1999) und "Überseering" (Urteil vom 05.11.2002) die Möglichkeiten auch in Deutschland eröffnet, dass Gesellschaften, die im Ausland gegründet, jedoch im Inland ihre Geschäftstätigkeit ausüben, auch dort rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen gründen können. Der Europäische Gerichtshof begründete dieses damit, dass die im EG-Vertrag garantierte Niederlassungsfreiheit die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die Rechts- und Parteifähigkeit von Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten anzuerkennen. Der Bundesgerichtshof hat sich sodann in einer Folgeentscheidung zum Überseering-Urteil im März 2003 gebeugt und seine sogenannte Sitztheorie aufgegeben.
    Geändert von MaWeSol (01.04.2007 um 11:52 Uhr)
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  8. #8
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    Selbst unser Anwalt musste noch seinen Zivildienst mit 30 absolvieren. Vorher war zwar sein Studium und Krankheit, aber er hat uns auch dazu geraten erst den Zivildienst abzuleisten. Man kommt nicht drum rum.
    Kerstin

  9. #9
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    Die Eintragung ins Handelsregister ist eindeutig Pflicht. Das sollte bei den Experten eigentlich bekannt sein.

    Eine ganz gute Stellungnahme über Limiteds vom Leiter des Bereiches Recht des Industrie- und Handelskammertages, gibt es hier zu lesen: http://www.firmenwelten.de/Stellungnahmen.156.0.html

    Auch dort steht: "Eine Limited, welche ihre Hauptniederlassung in Deutschland hat, muss sich dort im Handelsregister eintragen lassen."

    Ein anderer Punkt ist, dass es Handelsregister gibt, die sich offenbar sehr bockig anstellen, wenn sie Ltds eintragen sollen.

    Gruß Mogwai

  10. #10
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    Gibt es im Zweifelsfall einen Grund, warum die Gründung nicht 10 Monate (oder sind's inzwischen nicht sogar nur noch 9?) später erfolgen kann?
    Ja es sind nur noch 9. Zu meiner Zeit durfte ich mir aussuchen, ob ich 9 oder 10 machen mag. Hab mich natürlich für 10 entschieden
    ............................

  11. #11
    TP-Newbie madeg macht alles soweit korrekt
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    Gibt es im Zweifelsfall einen Grund, warum die Gründung nicht 10 Monate (oder sind's inzwischen nicht sogar nur noch 9?) später erfolgen kann? Der Zivildienst ist für dich ja absehbar und stellt keine unerwartete Belastung dar.
    Es brennt einem natürlich unter den Fingern wenn man das ganze schon eine ganze Weile Vorbereitet. Aber bevor ich mich in unsicheres Gewässer begebe gehe ich lieber den normalen weg und verschiebe das ganze.

    @MaWeSol
    Hey vielen Dank für die die beiden §§! Also auch da handle ich lieber nach dem Moto Vorsicht vor Nachsicht . Leider wird das ganze dadurch teurer als ich mir erhofft hatte .

    Möglicherweise werde ich das ganze doch anders machen als ich geplant hatte:
    Mein Vater hat eine GmbH unter der man auch das was ich vorhabe laufen lassen könnte (womit er auch einverstanden wäre). Ich habe schon früher an die Möglichkeit gedacht das über diese zu bewerkstelligen, allerdings geviel mir natürlich der Gedanke etwas komplett aus eigener Kraft (nicht dank Daddy) heraus aufzubauen besser.
    So wie ich das aber jetzt sehe ist das einfach die beste (preiswerteste) und sicherste Lösung und lieber nehme ich die Hilfe von meinem Vater an, als mich später vor lauter Stolz zu verennen .

    Danke nochmal für eure Beiträge! Habt mir sehr geholfen!

    Zivi ich komme


    Gruß madeg

  12. #12
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    Zitat Zitat von madeg Beitrag anzeigen
    Nun muss ich aber laut Bund Zivildienst ableisten, was mir aber so gar nicht in meine Pläne passt.
    Wurdest du denn bereits gemustert?

  13. #13
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    Zitat Zitat von madeg
    Ich bin im Moment in der 13. Klasse und gehe auf die Abiturprüfung zu. Damit verbunden habe ich auch schon die Musterung hinter mir und beschäftige mich jetzt mit dem Thema Zivildienst/Firmengründung.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  14. #14
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    Wenn ich das Zitat mit dem "nicht in meine Pläne passt" jetzt so sehe frage ich mich, was da geplant wurde. Denn der Wehr/Zivildienst ist ja nichts überraschendes.

  15. #15
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    Ein Freund von mir hat sich ebenfalls bezüglich Zivildienst und Selbstständigkeit informiert, da er schon ein Gewerbe angemeldet hat und jetzt vor kurzem gemustert wurde. Dort sagte man ihm, dass er deswegen nicht befreit werden könne, da er das Gewerbe noch nicht länger als 12 Monate betreibt.

    Inwieweit das stimmt kann ich natürlich nicht sagen.. Soweit mein Kenntnisstand.

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