Also Spendenbescheinigungen die zu einer Steuerbegünstigung führen darf man als Verein nur dann ausstellen, wenn man entweder als wissenschaftlicher, mildttätiger, kultureller, Verein anerkannt ist (also Freistellungs von der Körperschaftsteuer durch das zuständige FA).
Mit dem Fan-Shop verfolgt Ihr eine Gewinnerziehlungsabsicht, somit ist m.E. ein Gewerbe anzumelden.
Am Jahresende muss dann eine Gewinnermittlung erstellt werden, sollte ein Gewinn erwirtschaftet werden, so sind auf diesen Gewinn Steuern zu entrichten.
Gruß,
Matthias

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