Die monatlichen Beiträge werden prozentual aus der Beitragsbemessungsgrenze (2008: 3.600,00 Euro) berechnet. Durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides ist eine einnahmeorientierte Einstufung möglich (mindestens aus 1.863,75 Euro).
Höhere Einnahmen sind der Krankenkasse umgehend mitzuteilen, da die Beiträge ab dem Monat angepasst werden, der auf den Eingang des Steuerbescheides folgt, gegebenenfalls also auch rückwirkend!
Allerdings wird bei geringeren Einnahmen der zu zahlende Mindestbeitrag von vielen Kunden noch als zu hoch empfunden. Einige gesetzliche Krankenkassen haben deshalb in diesen Fällen durch eine Bestimmung in ihrer Satzung ein Beitragsermäßigung aufgenommen.
Hier am besten direkt bei der eigenen Kasse nachfragen!
Fördert die Bundesagentur für Arbeit die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mit der Zahlung von Einstiegsgeld oder mit einem Existenzgründungszuschuss (Gründung einer ICH-AG) gilt die gesetzliche Mindesteinnahme von 1.242,50 Euro.

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