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Thema: Krankenkasse fordert nachträglich Einkommensteuerbescheide

  1. #1
    TP-Newbie
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    Question Krankenkasse fordert nachträglich Einkommensteuerbescheide

    Hallo ich habe folgendes Problem, nach 5 Jahren Zugehörigkeit fordert die Krankenkasse nun von meiner Frau jetzt nachträglich die Einkommensteuerbescheide für 2002, 2003, 2004.
    Meine Frau hat sich 2002 selbständig gemacht und war aber auch Angestellte, auf Anfrage hat man uns mitgeteilt das es sein kann das meine Frau nachträglich als Hauptberuflich Selbständig eingestuft wird, dies hätte zur folge dass der ehemalige Arbeitgeber Beiträge zurück bekommt und meine Frau neben den nachträglich zu bezahlenden höheren Beiträge an die Krankenkassen auch noch den ehemaligen Arbeitgeber Gelder zurück zahlen muss und die Rente würde auch noch neu Berechnet. Meine Frage wer kennt sich mit solchen Sachen aus welche Tips könnt ihr uns geben, z.b. was darf die Krankenkasse, welche schritte muss Sie einhalten etc. wie hoch darf das Gewerbliche Einkommen
    von den Arbeitnehmer Einkommen unterscheiden.
    Gruß Ralph

  2. #2
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    n´Abend Ralph!
    Kurz gesagt. Die Krankenkasse hat das Recht auch rückwirkend die Beitragsabführung/zahlung in Bezug auf das Versicherungsverhältnis zu überprüfen. Siehe dazu auch das FAQ.
    Was ich mich jetzt frage ist, welchen Verdienst Deine Frau aus der abhängigen Beschäftigung erzielt hat? Irgendwie bzw. irgendwann muß wohl die Krankenkasse sich gefragt haben, ob "alles in Ordnung" ist!?
    Dem Grunde nach ist bei Deiner Frau zu prüfen, ob sie haupt- bzw. nebenberuflich selbständig ist/war.
    Als Selbstständige gelten Mitglieder, die ihren Lebensunterhalt aus den Einnahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bestreiten und ihre Arbeitszeit überwiegend dafür aufwenden.Bei vielen Tätigkeiten ist nicht immer auf den ersten Blick klar, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder um ein Beschäftigungsverhältnis handelt.

    Entscheidend ist, ob Sie
    • von Ihrem Auftraggeber persönlich abhängig sind
    • in seinen Betrieb eingegliedert sind

    • den Weisungen Ihres Arbeitgebers hinsichtlich Art, Ort, Zeit und Weise Ihrer Arbeit unterliegen.

    Hat Ihre Tätigkeit sowohl Merkmale für eine abhängige Beschäftigung als auch solche, die eher für eine selbstständige Tätigkeit sprechen, kommt es darauf an, welche Merkmale überwiegen. Nicht ausschlaggebend ist die Bezeichnung oder die vertragliche Gestaltung. Entscheidend sind immer die tatsächlichen Verhältnisse.
    Also keine einfache Entscheidung, da doch einiges zu prüfen ist.
    Ich würde empfehlen einen Termin vor Ort auszumachen und die Angelegenheit persönlich zu klären.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  3. #3
    TP-Newbie
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    Hallo Mich@el,
    vielen Dank für deine Antwort. Meine Frau hat 2002 und 2003 als Selbsständige ca. dasselbe verdient wie als Angestellte ca. 8000 Euro im Jahr 2004 dann als Selbständige ca.20000 ab Mitte 2005 dann als Angestellte entlassen und ab dann nur noch Selbständig, meine Frage nun, müssen wir trotz damaliger Beratung uns Gedanken machen das wir größere Gelder zurüchzahlen müssen oder nicht und weiter wie können wir uns auf ein Gespräch mit der Krankenkasse am besten vorbereiten.

    Gruß Ralph

  4. #4
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Zitat Zitat von graupesenior Beitrag anzeigen
    ... trotz damaliger Beratung ...
    habt ihr davon noch was Schriftliches? Einstufungsbestätigung?
    Back to business!

  5. #5
    TP-Newbie
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    ich glaube nicht, aber ich überprüfe das gerade.
    Gruß
    Ralph

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