Als Selbstständige gelten Mitglieder, die ihren Lebensunterhalt aus den Einnahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bestreiten und ihre Arbeitszeit überwiegend dafür aufwenden.Bei vielen Tätigkeiten ist nicht immer auf den ersten Blick klar, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder um ein Beschäftigungsverhältnis handelt.
Entscheidend ist, ob Sie
- von Ihrem Auftraggeber persönlich abhängig sind
- in seinen Betrieb eingegliedert sind
- den Weisungen Ihres Arbeitgebers hinsichtlich Art, Ort, Zeit und Weise Ihrer Arbeit unterliegen.
Hat Ihre Tätigkeit sowohl Merkmale für eine abhängige Beschäftigung als auch solche, die eher für eine selbstständige Tätigkeit sprechen, kommt es darauf an, welche Merkmale überwiegen. Nicht ausschlaggebend ist die Bezeichnung oder die vertragliche Gestaltung. Entscheidend sind immer die tatsächlichen Verhältnisse.