Hallo,
zu 1. Du bist über deinen Hauptberuf sozialversichert. Deine Frau dürfte nur rund 350 € monatlich "verdienen" um nicht aus der Familienversicherung zu fallen.
zu 2. Da haust du grad 'nen bissl was durcheinander.
17500 € sind der Umsatzbetrag bis zu dem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann. Da hat dein Gehalt nix mit zu tun.
Einkommensteuerrechtlich werden natürlich die verschiedenen Einkünfte zusammengerechnet und bei Zusammenveranlagung auch der Gewinn deiner Frau.

LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
(hab aber nichts gegen die, die "armen" dürfen ja heut nicht mal streiken..
)
