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Thema: Kleingewerbe als Nebenverdienst

  1. #1
    TP-Newbie Avatar von mabe
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    Question Kleingewerbe als Nebenverdienst

    Hallo allerseits!

    Mich beschäftigen folgende Fragen: 1. Da ich Hauptberuflich in der Automobilindustrie arbeite und dementsprechend Sozialversichert bin würde ich gerne folgendes wissen. Ist bei einer Kleingewerbeanmeldung meine Frau (Familienversichert) ebenso wie ich weiterhin bei der Ges. KK versichert? 2. Wird bei den 17.500 Euro die man verdienen darf mein Gehalt aus dem Hauptberuf zugerechnet? Würde mich sehr über eine Antwort freuen. DANKE!!!!!!!

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Hallo,

    zu 1. Du bist über deinen Hauptberuf sozialversichert. Deine Frau dürfte nur rund 350 € monatlich "verdienen" um nicht aus der Familienversicherung zu fallen.

    zu 2. Da haust du grad 'nen bissl was durcheinander.
    17500 € sind der Umsatzbetrag bis zu dem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann. Da hat dein Gehalt nix mit zu tun.
    Einkommensteuerrechtlich werden natürlich die verschiedenen Einkünfte zusammengerechnet und bei Zusammenveranlagung auch der Gewinn deiner Frau.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie Avatar von mabe
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    Danke!!!!! hat mir schon sehr geholfen das besser zu verstehen.

  4. #4
    TP-Insider Avatar von IamLEGEND
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    was ich mich aber bis heute noch frage: Die 17.500 Euro sind der Umsatz, also nicht der Gewinn!

    Angenommen ein Projekt hat den Wert von 10.000 Euro.
    Ich stelle freie Mitarbeiter dafür ein und gebe insgesamt dafür 8000 Euro aus.
    Ich verdiene also nur 2000 Euro.

    Dann werden die 17.500 Euro trotzdem mit den 10.000 "aufgefüllt" und mir stehen nur noch 7.500 Euro zu Verfügung.

    Das hat mit Fairness überhaupt nichts mehr zu tun und eine Logik find ich darin auch nicht!

  5. #5
    TP-Newbie Avatar von mabe
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    Ich denke, der Sinn ist das man bei einem Kleingewerbe auch nicht grossartig Mitarbeiter leisten sollte, sonst wäre es ja kein Kleingewerbe mehr.

  6. #6
    TP-Insider Avatar von IamLEGEND
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    naja steckt meiner Meinung nach trotzdem keine Logik dahinter. Vielleicht würd ichs ja verstehen wenn ich die Denkweise eines Beamten hätte.. (hab aber nichts gegen die, die "armen" dürfen ja heut nicht mal streiken.. )

    Ob Kleinunternehmer oder nicht sollte letztendlich vom Gewinn abhängig sein und nicht vom Umsatz - finde ich.

  7. #7
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    Zitat Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
    Angenommen ein Projekt hat den Wert von 10.000 Euro.
    Ich stelle freie Mitarbeiter dafür ein und gebe insgesamt dafür 8000 Euro aus.
    Ich verdiene also nur 2000 Euro.
    Dann sollte man eher mal überlegen ob sich die ganze Sache überhaupt lohnt... den ganzen Aufwand überhaupt wert ist. Und wer mal eben so mit 8000 Euro in Vorleistung treten kann ist halt kein Kleinunternehmer mehr. Ich find das in der Richtung schon in Ordnung so.

    Habt ihr eigentlich eine Vorstellung davon wieviel Umsatz das FA aus dem Wareneinsatz (Lebensmittel) im Gaststättengewerbe annimmt ???
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Insider Avatar von IamLEGEND
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    ok mit den 8000 war´s übertrieben, aber letztendlich hängt doch "Kleinunternehmer" oder nicht - also nicht rechtlich, sondern mal logisch gesehen - vom Gewinn ab...

    Habt ihr eigentlich eine Vorstellung davon wieviel Umsatz das FA aus dem Wareneinsatz (Lebensmittel) im Gaststättengewerbe annimmt ???
    nö, wieviel..?

    => wo wir gerade beim Thema sind. Ich bin Kleinunternehmer, ich denke dass ich das wahrscheinlich im kommenden Jahr 2008 nicht mehr sein darf.
    Ich drücke mich vor dem ganzen Kram weil ich denke dass das noch viel komplizierter wird usw. Was muss ich denn da berücksichtigen außer dass ich die MwSt auf Rechnungen ausweise und die Vorsteuer absetzen darf? Kann mir da mal jhemand evtl. grobe Infos geben.. ?

  9. #9
    TP-Lady-Mod
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    Eh ich was falsches erzähle frag ich nachher meinen Mann... auf jeden Fall ist das teilweise ziemlich viel und die interessiert dann nicht wirklich ob du das schaffst oder nicht...

    Ich hab ja freiwillig zur Regelbesteuerung optiert obwohl mein Gewerbe vom Umfang her (noch) ein Kleinunternehmen ist.
    Ich find's nicht schwer... mache meine EÜR mit EasyCash&Tax, meine USt.-VAs mit Elster.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Insider Avatar von IamLEGEND
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    hi dorintia, danke wär lieb von dir

    naja mir geht dieses ganze "gesteuere" schon langsam auf den senkel.. hatte im "Gründungsjahr" 2005 einen Verlust von 750,- Euro, musste trotzdem meinem Steuerberater satte 330,- Euro bezahlen..

  11. #11
    TP-Greis
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    ok mit den 8000 war´s übertrieben, aber letztendlich hängt doch "Kleinunternehmer" oder nicht - also nicht rechtlich, sondern mal logisch gesehen - vom Gewinn ab...
    vom Gewinn hängt es einkommensteuerrechtlich auch ab. Ansonsten müsstest du eine Bilanz erstellen und keine EÜR.

    Was die USt angeht könnte ein Großkonzern, der Verlust macht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Widerspricht dem Sinn der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung wenn diese an den Gewinn gekoppelt ist. *noch übertriebener dargestellt*

    Ich drücke mich vor dem ganzen Kram weil ich denke dass das noch viel komplizierter wird usw. Was muss ich denn da berücksichtigen außer dass ich die MwSt auf Rechnungen ausweise und die Vorsteuer absetzen darf? Kann mir da mal jhemand evtl. grobe Infos geben.. ?
    das Ausfüllen der monatlichen Vordrucke kommt hinzu. Mehr nicht.

    naja mir geht dieses ganze "gesteuere" schon langsam auf den senkel.. hatte im "Gründungsjahr" 2005 einen Verlust von 750,- Euro, musste trotzdem meinem Steuerberater satte 330,- Euro bezahlen..
    wenn man eine EÜR erstellt und ein bisschen Eigeninitiative aufbringt braucht man keinen Steuerberater.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  12. #12
    TP-Insider Avatar von IamLEGEND
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    wenn man eine EÜR erstellt und ein bisschen Eigeninitiative aufbringt braucht man keinen Steuerberater.
    naja der Grund weshalb ich das dem Steuerberater gegeben habe ist:

    Ich verstehe davon nicht viel. Könnte zwar eine EÜR aufstellen usw. aber letztendlich denke ich mir: das ist das Finanzamt & die kennen kein "sorry, das wusst ich nicht".
    Da denk ich mir wenn ich was falsch machen sollte weil ich keine Ahnung davon hab bin ich "dran".

    Wenn es aber mein Steuerberater macht dann ist er doch für irgendwelche Fehler verantwortlich oder? Was meinst Du?

    => Möchte aber wirklich das selbst in die Hand nehmen weil mir das echt zu teuer ist. Ich denke eine EÜR wird soo schwer auch nicht sein..?

  13. #13
    TP-Member
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    Ich brauche auch Hilfe

    Hallo,

    auch wenn die Einträge schon etwas älter sind habe ich auch mal ne Frage zu diesem Thema. Steige da mit den Einkommensgrenzen nämlich nicht so ganz durch.

    Momentan habe ich noch einen VOllzeitjob, möchte aber gerne einen Teilzeitjob annehmen und nebenberuflich als Kleingewerbe an Webseiten arbeiten. Wenn man jetzt mal grob annimmt, dass ich ungefähr 6.000 euro im Jahr mit dem Kleingewerbe verdiene plus mein Gehalt von der Festanstellung in Teilzeit, dann komme ich ja über dei 17.500 euro bis der ich keine Steuern abführen muss. Beziehen sich die 17.500 euro wirklich NUR auf die Einnahmen (Gewinn) aus den Gewerbe?????? Ich gebe dann bei der Einkommensteuererklärung mein "normales" gehalt an plus die einnahmen aus dem gewerbe und muss KEINE steuern nachzahlen????
    Ich habe keine Lust am Jahresende noch Steuern abzuführen, dann könnte ich ja auch nen 400 euro job draus machen. Da ist bloß das Problem mit der 400 Euro Grenze im Monat.
    Ich hoffe Ihr versteht mein Anliegen und könnt mir kurze Tipps geben?

    Ganz liebe Grüße

  14. #14
    TP-Lady-Mod
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    Du schmeisst die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung und Einkommensteuer durcheinander.

    Um die Kleinunternehmerregelung (keine Ausweisung von USt., kein Vorsteuererstattungsanspruch) dauerhaft in Anspruch nehmen zu können muss der jährliche Umsatz aus dem Gewerbe unter 17000 Euro liegen.

    Einkommensteuerpflichtig ist jeder ab einem Einkommen von rund 7600 Euro. Wenn du also mit deinem Hauptjob darüber liegst und EkSt. zahlen musst, musst du logischerweise auch für die Einkünfte aus Gewerbe EkSt. bezahlen. Alle Einkunftsarten werden addiert.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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