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Zitat von Aury
Jeder erzählt ja was anderes.
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Die Angaben im FAQ sind aktuell und richtig.
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Zitat von Aury
Dann ist es ja so - das hab ich mal bei der Krankenkasse erfragt - das steht auch nirgendwo!!!!!- dass man 2 x im Jahr höhere Einnahmen haben darf, einmalige Einnahmen sozusagen. ...
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Einmalzahlungen sind immer dann zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit einmal im Jahr zu erwarten sind. D.h. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeits- oder Entgeltgrenzen führt daher nicht zur Versicherungspflicht.
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Zitat von Aury
Ich weiss auch nicht ob die überhaupt einen Steuerbescheid verlangen von mir......die wissen zumindest dass ich etwa 350 Euro verdiene im Monat und dass ich ein Nebengewerbe habe.......hab ja brav Kopie vom Gewerbeschein geschickt. Vlt verlangen sie den Steuerbescheid ja gar nicht dann wäre ich fein raus.......
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Ein frommer Wunsch, den Du gleich in die Tonne klopfen kannst. Du wirst doch nicht denken, dass Deine Krankenkasse sich erst mal schön von Dir alle Unterlagen anfordert und damit nichts macht?!
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Zitat von Aury
Alles sehr riskant, darum hab ich mir hier Hilfe erhofft, dachte es wären paar kompetente Leute hier, die sich auskennen.......ist aber wohl doch leider nicht so. Werd mal sehen dass ich mich woanders noch erkundige!
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Kompetent schon, mit der Du aber nichts mehr anfangen kannst. Was erwartest Du? Eine Auskunft, die einem rechtsfähigen Verwaltungsakt gleicht? ...
Deine Sache ist mittlerweile so weit gediehen, dass jetzt eh nur noch eine Klärung über deine Krankenkasse erfolgen kann/muß... wenn Du den sicheren Wege gehen möchtest/wirst.
Grüße
Michael