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Alt 23.09.2007, 15:55   #1
TP-Junior
 
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Aury macht alles soweit korrekt

Familienversicherung und Vorsorgepauschale


Ich habe eine ganz wichtige Frage. Wie ist es denn eigentlich, ich bin ab August familienversichert.
Darf ich nun 400 Euro oder 345 Euro im Monat Gewinn haben?
So wie ich jetzt zusammen gerechnet habe komme ich auf einen Jahresgewinn von 7286 Euro. Darf ich davon die Vorsorgepauschale abziehen? (2200 Euro ca.)
2 x im Jahr darf ich ja einmalige Einnahmen haben. Da darf ich ja 1000 Euro noch mal wegrechnen.
Damit würde ich genau hin kommen.

Ich habe schon überall gesucht im Internet finde aber nichts dazu!!! Ich zahle ja keine private Rente oder irgendwas, aber gilt für mich auch die Vorsorgepauschale von 2200??? Das wäre meine Rettung!!!! Ansonsten brauch ich dieses Jahr nichts mehr zu arbeiten.

Über eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar!!!!!
Aury ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.09.2007, 16:08   #2
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massi macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Aury Beitrag anzeigen
Wie ist es denn eigentlich, ich bin ab August familienversichert.
Darf ich nun 400 Euro oder 345 Euro im Monat Gewinn haben?
Bei einem Minijob wären es 400 € / Monat. In Deinem Fall darfst Du pro Monat 345 € verdienen.

Zitat:
Ich habe schon überall gesucht im Internet finde aber nichts dazu!!!
DAS kann ich mir wiederum nicht vorstellen.
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massi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2007, 16:33   #3
TP-Junior
 
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Aury macht alles soweit korrekt

Ok, aber die Vorsorgepauschale?


Dann nur 345 Euro. Noch schlimmer.

Irgendwo steht schon die Vorsorgepauschale gäbe es nur für AN. Aber ich hab irgendwas gehört mal dass da noch mal was abgezogen wird bei Selbständigen.......vlt hieß das ja anders??? Wenn da wirklich nur der Gewinn zählt und ich gar nichts mehr abziehen darf, dann sehe ich ganz schön alt aus!!!
Aury ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2007, 19:12   #4
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Hi Aury, schon den FAQ Sozilaversicherung gesehen/gelesen? Da steht einiges über Einnahmen und -grenzen.

Grüße
Michael
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Alt 23.09.2007, 23:14   #5
TP-Junior
 
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Aury macht alles soweit korrekt

Klar hab ich das gelesen,


und noch einiges mehr. Aber nirgendwo steht was von der Vorsorgepauschale, was man noch abrechnen kann vom Gewinn, um nicht aus der Familienversicherung zu fliegen.
345 Euro Gewinn ist mir jetzt klar. Auf anderen Seiten steht ab 2006 wären es 350 Euro. Jeder erzählt ja was anderes.

Dann ist es ja so - das hab ich mal bei der Krankenkasse erfragt - das steht auch nirgendwo!!!!!- dass man 2 x im Jahr höhere Einnahmen haben darf, einmalige Einnahmen sozusagen. Was fällt aber darunter? Wenn ich im Dez letztes Jahr Promo gemacht habe und im Jan auch noch mal Promo und ansonsten das ganze Jahr Internet-Recherche, darf ich dann einmal Promo als einmalige Einnahme rechnen? Weil das grad ein sehr hoher Betrag ist. Oder muss ich 2 x Promo nehmen? Dann bekomme ich noch 1000 Euro aus einer Arbeitsvermittlung. Die wollte ich auch gerne dafür her nehmen. Funktioniert das wirklich oder ist das eine Ermessenssache von der Krankenkasse? Ich will nur sicher gehen, nicht dass ich dann aufeinmal 1440 Euro KV nachzahlen muss, das wäre sehr übel.

Ich weiss auch nicht ob die überhaupt einen Steuerbescheid verlangen von mir......die wissen zumindest dass ich etwa 350 Euro verdiene im Monat und dass ich ein Nebengewerbe habe.......hab ja brav Kopie vom Gewerbeschein geschickt. Vlt verlangen sie den Steuerbescheid ja gar nicht dann wäre ich fein raus.......

Alles sehr riskant, darum hab ich mir hier Hilfe erhofft, dachte es wären paar kompetente Leute hier, die sich auskennen.......ist aber wohl doch leider nicht so. Werd mal sehen dass ich mich woanders noch erkundige!
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Alt 23.09.2007, 23:48   #6
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Zitat:
Zitat von Aury Beitrag anzeigen
Jeder erzählt ja was anderes.
Die Angaben im FAQ sind aktuell und richtig.
Zitat:
Zitat von Aury Beitrag anzeigen
Dann ist es ja so - das hab ich mal bei der Krankenkasse erfragt - das steht auch nirgendwo!!!!!- dass man 2 x im Jahr höhere Einnahmen haben darf, einmalige Einnahmen sozusagen. ...
Einmalzahlungen sind immer dann zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit einmal im Jahr zu erwarten sind. D.h. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeits- oder Entgeltgrenzen führt daher nicht zur Versicherungspflicht.
Zitat:
Zitat von Aury Beitrag anzeigen
Ich weiss auch nicht ob die überhaupt einen Steuerbescheid verlangen von mir......die wissen zumindest dass ich etwa 350 Euro verdiene im Monat und dass ich ein Nebengewerbe habe.......hab ja brav Kopie vom Gewerbeschein geschickt. Vlt verlangen sie den Steuerbescheid ja gar nicht dann wäre ich fein raus.......
Ein frommer Wunsch, den Du gleich in die Tonne klopfen kannst. Du wirst doch nicht denken, dass Deine Krankenkasse sich erst mal schön von Dir alle Unterlagen anfordert und damit nichts macht?!
Zitat:
Zitat von Aury Beitrag anzeigen
Alles sehr riskant, darum hab ich mir hier Hilfe erhofft, dachte es wären paar kompetente Leute hier, die sich auskennen.......ist aber wohl doch leider nicht so. Werd mal sehen dass ich mich woanders noch erkundige!
Kompetent schon, mit der Du aber nichts mehr anfangen kannst. Was erwartest Du? Eine Auskunft, die einem rechtsfähigen Verwaltungsakt gleicht? ...
Deine Sache ist mittlerweile so weit gediehen, dass jetzt eh nur noch eine Klärung über deine Krankenkasse erfolgen kann/muß... wenn Du den sicheren Wege gehen möchtest/wirst.

Grüße
Michael
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Mich@el ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2007, 18:22   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2005
Aury macht alles soweit korrekt

Danke,


es sind dann also doch 350 Euro!

Das heißt die Einnahme darf nicht zweimal vorkommen oder? Ich hab Promotion Anfang des Jahres einmal gemacht und noch eine Restrechnung vom Dezember. Das kann ich wohl dann nicht her nehmen?

Dann nehme ich etwas anderes. Bei der Krankenkasse anrufen das weckt nur schlafende Hunde. Ich hab aber noch paar Kosten zum Absetzen gefunden. Man muss ja schließlich viele Projektgespräche durchführen und dafür auch sehr weit fahren.

Vielen Dank auf jeden Fall!
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