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Thema: Was für eine Bescheinigung? :-O

  1. #1
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    Question Was für eine Bescheinigung? :-O

    Hallo allerseits,

    ich habe mal eine Frage. Ich bin als Anwalt als freier Mitarbeiter in einer Kanzlei tätig, schon seit drei Jahren. Wir alle gehen davon aus, dass das auch keine Scheinselbständigkeit ist, da ich noch andere Einkünfte (außerhalb dieser Kanzlei) habe und nicht weisungsgebunden bin und auch (teils umfangreiche) Rechungen auf eigenem Briefbogen an andere Unternehem stelle.

    So.

    Nun hatten wir in der Kanzlei, für die ich vorwiegend arbeite, eine Rentenversicherungsprüfung. Die Prüferin meinte, das sei alles schön und gut, aber ich solle vom "letzten Versicherer" eine SV-Freistellungsbescheinigung vorlegen oder so.

    Wer soll denn das sein? Im Studium war ich über meine Eltern versichert. Dann war ich im Referendariat, also Beamter auf Probe, da musste ich mich privat versichern.

    Und anschließend war ich selbständig, aber das reicht ja jetzt wohl nicht.

    Kann mir jemand helfen? Wenn soll ich jetzt anschreiben, damit der mir was bescheinigt????

    Danke schon mal vorab!

    Viele Grüße

    klaus123

  2. #2
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Hallo Klaus, hast Du Dich von der RV-pflicht befreien lassen? Möglicherweise meint die Dame die letzte Krankenkasse. Sicher kann ich es allerdings auch noch nicht bestimmen, was damit gemeint ist.
    Hast Du noch ein paar Infos für mich. Warst Du schon immer privat versichert? Auch bei Deinen Eltern?

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  3. #3
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    Danke erstmal.... :-)

    Hallo Michael,

    danke erstmal für die schnelle Antwort! :-)

    Von der RV-Pflicht hatte ich mich befreien lassen. Und privat versichert war ich im Studium über meine Eltern, dann im Referendariat als Beamter - und jetzt als selbständiger.

    Das heißt, da fällt mir gerade ein, ich habe auch mal eine Ausbildung gemacht. Da war ich bei der Barmer. Aber das ist schon mindestens 10 Jahre her.

    Nun war die Prüferin aber doch von der Rentenversicherung. Schlimmstenfalls rufe ich die morgen mal an und lasse mir das nochmal erklären. Falls ich da weiterkomme, poste ich die Lösung hier :-)

    Viele Grüße
    und danke nochmal,

    Klaus

  4. #4
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Ja, würde mich interessieren. Meint sie vielleicht mit "letzter Versicherer" den RV-Träger bei dem Du Dich hast befreien lassen? hm... nee, dann lieber doch noch mal nachfragen.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

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