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Moin,
bei der Prüfung, ob die Gesamteinkommensgrenze überschritten wird, ist lediglich das regelmäßige Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Bei gelegentliche und nicht vorhersehbare Überschreitungen der Gesamteinkommensgrenze, kannst Du weiter familienversichert bleiben. Als gelegentlich gilt ein Zeitraum bis zu 2 Monaten innerhalb eines Kalenderjahres.
Wobei noch zu erwähnen ist, dass als Einkommensgrenze 350 Euro + Werbungskosten zugrunde gelegt wird! Und Du sprichst von Einnahmen. Ist das denn auch gleich der Gewinn?
Als Hinweis: Beim Gewinn sind bereits Betriebsausgaben (z. B. Personalkosten, Miete für Betriebsräume etc.), Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverringerung (AfA) sowie Sonderabschreibungen abgezogen.
Meldest Du auch das Gewerbe an. Dann mußt Du u.U. den Steuerbescheid, unabhängig von der Höhe des Einkommens der Krankenkasse vorlegen.
Grüße
Michael
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