Moin und erstmal willkommen hier im TP-Forum!![]()
Zu Deiner Frage gibt´s ein paar Punkte die ineinander übergehen. Einmal die Sache mit der haupt- bzw. nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Dann auch die Verhältnismäßigkeit zu Deiner Beschäftigung und auch die Regelmäßigkeit der Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit
Momentan ist´s klar. Du bist (alleine schon wegen Deinem geringen Einkommen) nebenberuflich selbstständig tätig. Diese "Art" der Selbstständigket wird grds. nicht der Kasse mitgeteilt. (Die Betonung liegt auf grds.! Weil grds. sind alle Einnahmen der Krankenkasse mitzuteilen.)
Es gibt ein paar Prüfungskriterien nach dem festgelegt wird, wann eine neben bzw. hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt.
Danach liegt eine hauptberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit vor, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Beschäftigung mindestens eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers
- wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden
- das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit bildet die Haupteinnahmequelle.
Letzter Punkt sagt ja schon aus, dass eine nebenberuflich selbstständige Tätigkeit demgegenüber vorliegt, wenn Du Deinen Lebensunterhalt in erster Linie durch andere Einnahmen bestreitet und das Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit von wirtschaftlich untergeordneter Bedeutung ist.
Wenn Dir - wie Du schreibst - ein großes Projekt "blüht", aber dennoch Dein Beschäftigungsverhältnis den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt und nicht regelmäßig große Projekte zu erwarten sind, dann ... bleibt´s Dir überlassen. Die Kassen bekommen ja auch grds. keine Informationen vom Finanzamt. Als Résumé komme ich wieder zur Betonung "grds", das ich am Anfang schon erwähnt habe. Ich gehe davon aus, dass es eine hohe Dunkelziffer an nebenberuflich Selbstständigen gibt, die ihren Krankenkassen über ihre Selbstständigkeit nichts sagen.
Grüße
Michael

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