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Thema: Achtung alle geringverdienenden Freiberufler!

  1. #16
    TP-Senior celtic ist auf einem guten Weg Avatar von celtic
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    Hallo DomPromo,
    hast recht - sind zwei verschiedene Bemessungsgrenzen. Bei nebenberuflicher Tätigkeit liegt die Bemessungsgrenze niedriger bei 828,33 Euro im Monat.

    für 2008 galt:
    Mindestbemessungsgrundlage - allgemein 828,33EURO
    Mindestbemessungsgrundlage - Existenzgründer 1.242,50 EURO
    Mindestbemessungsgrundlage - hauptberufl. Selbständige 1.863,75 EURO

    hab auch noch mal einen Link dazu gefunden: http://www.existenzgruender.de/exper...8359&rubrik=12
    Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen.
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  2. #17
    TP-Newbie drcho macht alles soweit korrekt
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    Ist zwar schon was her, aber war eben bei der GEK. Die haben mich auch nicht darüber informiert. Ca. 300 Euro mindestens bei der Bemessungsgrenze von ca. 1800 Euro im Monat.

  3. #18
    TP-Member DomPromo macht alles soweit korrekt
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    Ich frage woanders.
    Geändert von DomPromo (12.09.2009 um 12:25 Uhr)

  4. #19
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wieso, hast du diesbezüglich Probleme mit deiner KK?
    Imho sollte es keine geben wenn deine nebenberuflichen Einkünfte unter denen des Hauptberufes liegen, ebenso die Arbeitszeit und auch zu beachten: die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Ein Kriterium von denen die KK ebenso annimmt man sei dann hauptberuflich selbständig ist bspw. die Beschäftigung von Mitarbeitern. Diese Kriterien sind hier aber schon irgendwo aufgeführt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #20
    TP-Member DomPromo macht alles soweit korrekt
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    Unwissenheit ist ein Segen.
    Geändert von DomPromo (14.09.2009 um 11:54 Uhr)

  6. #21
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von DomPromo Beitrag anzeigen
    Wenn ich Probleme diesbezüglich mit meiner KK habe ist es zu spät. Ich bin darauf angewiesen, dass ich nebenberuflich eingestuft werde. Höhere Beiträge zu zahlen ist für mich unmöglich.
    Warum? Kannst du das bitte mal erläutern? Irgendwie klingt das nämlich insgesamt etwas obskur:

    Ich brauche daher rechtliche Sicherheit bezüglich der Einstufung als nebenberuflich selbstständig. (...) Ich habe keinen "Hauptberuf".
    Nun, wie kommst du dann auf die Idee überhaupt "nebenberuflich" selbstständig zu sein? Neben was denn? "Nebenberuflich" heisst eben _neben_ einem Beruf. Ohne Beruf kein "neben" ...

    Alles schön und gut. Aber irgendwo muss das doch alles rechtsverbindlich festgelegt sein?
    Ist es sicher auch, aber dazu müsste man erst mal deine Situation kennen, um zu wissen, worum es überhaupt geht. Wie bist du denn jetzt versichert?

    Mitarbeiter beschäftige ich keine und die Arbeitszeit liegt unter der Angabe von Verdi von 18 Wochenstunden.
    Hast aber auch gar keinen 'Hauptberuf'. Bist du familienmitversichert oder über einen Träger oder wie?

    copy

    P.S.: Vielleicht hilft das: "Eine Tätigkeit ist nebenberuflich i.S. von § 3 Nr. 26 EStG, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt."

    BFH-Urteil vom 30.3.1990 (VI R 188/87) BStBl. 1990 II S. 854
    Geändert von copy (11.09.2009 um 12:48 Uhr)

  7. #22
    TP-Insider Desko hilft, wo's geht Desko hilft, wo's geht Desko hilft, wo's geht Avatar von Desko
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    Zitat Zitat von DomPromo Beitrag anzeigen
    Ich bin darauf angewiesen, dass ich nebenberuflich eingestuft werde. Höhere Beiträge zu zahlen ist für mich unmöglich. Von den 60% Zinsen für rückständige Beiträge ganz zu schweigen. Ich brauche daher rechtliche Sicherheit bezüglich der Einstufung als nebenberuflich selbstständig.
    und dann

    Zitat Zitat von DomPromo Beitrag anzeigen
    Ich habe keinen "Hauptberuf". Wie ist hier die gesetzliche Regelung?
    Mal unter uns Pastorentöchtern, kommt Dir das nicht selbst etwas komisch vor?

    Zitat Zitat von DomPromo Beitrag anzeigen
    Ich bin bei meiner KK nicht besonders beliebt, daher könnte es durchaus zukünftig zu Problemen inkl. rückwirkenden Beitragserhöhungen kommen.
    Warum bist Du da so unbeliebt? Und glaubst Du echt, die behandeln Dich anders, weil denen deine Nase nicht passt?

    Zitat Zitat von DomPromo Beitrag anzeigen
    Mitarbeiter beschäftige ich keine und die Arbeitszeit liegt unter der Angabe von Verdi von 18 Wochenstunden.
    Fänd ich auch seltsam für einen Nebenberufler ohne Hauptberuf der keine 18 Stunden die Woche arbeitet...

    Scherz beiseite, ich komm einfach nicht dahinter, was Du hier genau hören willst. Verbindliche Rechtsberatung darf dir hier sowieso keiner geben, ansonsten ist eben deine KK der beste Ansprechpartner...


    Have a nice day,

    Swen...


  8. #23
    TP-Junior Leika macht alles soweit korrekt
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    Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die TKK einen als Freiberuflich
    ungern so berät, das man einen "angemessenen" Beitrag zahlt.
    Auf sowas wie Beitragsreduzierung auf Antrag hat man mich ebenfalls nicht
    hingewiesen.

    Erst auf Nachfrage hin und mehreren Telefonaten bis ich mit jemanden sprach, der sich besser
    auskannte und dem ich meine Tätigkeit ausführlich schilderte hat
    dann bestätigt, das der
    Beitrag von 300 EUR auf 130 EUR bei bestimmten Vorraussetzungen gesenkt werden kann.
    Auf der Web-site war davon damals nichts zu finden.

    Klar - die wollen ja zahlungskräftige Beitragszahler.

    Und ich bin froh, dass es das Internet gibt, um die eigenen Interessen besser
    vertreten zu können.

    Selbständig heisst halt auch, sich selbst ständig um seine Interessen kümmern müssen.

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