Ist zwar schon was her, aber war eben bei der GEK. Die haben mich auch nicht darüber informiert. Ca. 300 Euro mindestens bei der Bemessungsgrenze von ca. 1800 Euro im Monat.
Hallo DomPromo,
hast recht - sind zwei verschiedene Bemessungsgrenzen. Bei nebenberuflicher Tätigkeit liegt die Bemessungsgrenze niedriger bei 828,33 Euro im Monat.
für 2008 galt:
Mindestbemessungsgrundlage - allgemein 828,33EURO
Mindestbemessungsgrundlage - Existenzgründer 1.242,50 EURO
Mindestbemessungsgrundlage - hauptberufl. Selbständige 1.863,75 EURO
hab auch noch mal einen Link dazu gefunden: http://www.existenzgruender.de/exper...8359&rubrik=12
Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen.
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Ist zwar schon was her, aber war eben bei der GEK. Die haben mich auch nicht darüber informiert. Ca. 300 Euro mindestens bei der Bemessungsgrenze von ca. 1800 Euro im Monat.
Ich frage woanders.
Geändert von DomPromo (12.09.2009 um 12:25 Uhr)
Wieso, hast du diesbezüglich Probleme mit deiner KK?
Imho sollte es keine geben wenn deine nebenberuflichen Einkünfte unter denen des Hauptberufes liegen, ebenso die Arbeitszeit und auch zu beachten: die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Ein Kriterium von denen die KK ebenso annimmt man sei dann hauptberuflich selbständig ist bspw. die Beschäftigung von Mitarbeitern. Diese Kriterien sind hier aber schon irgendwo aufgeführt.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Unwissenheit ist ein Segen.
Geändert von DomPromo (14.09.2009 um 11:54 Uhr)
Warum? Kannst du das bitte mal erläutern? Irgendwie klingt das nämlich insgesamt etwas obskur:
Nun, wie kommst du dann auf die Idee überhaupt "nebenberuflich" selbstständig zu sein? Neben was denn? "Nebenberuflich" heisst eben _neben_ einem Beruf. Ohne Beruf kein "neben" ...Ich brauche daher rechtliche Sicherheit bezüglich der Einstufung als nebenberuflich selbstständig. (...) Ich habe keinen "Hauptberuf".
Ist es sicher auch, aber dazu müsste man erst mal deine Situation kennen, um zu wissen, worum es überhaupt geht. Wie bist du denn jetzt versichert?Alles schön und gut. Aber irgendwo muss das doch alles rechtsverbindlich festgelegt sein?
Hast aber auch gar keinen 'Hauptberuf'. Bist du familienmitversichert oder über einen Träger oder wie?Mitarbeiter beschäftige ich keine und die Arbeitszeit liegt unter der Angabe von Verdi von 18 Wochenstunden.
copy
P.S.: Vielleicht hilft das: "Eine Tätigkeit ist nebenberuflich i.S. von § 3 Nr. 26 EStG, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt."
BFH-Urteil vom 30.3.1990 (VI R 188/87) BStBl. 1990 II S. 854
Geändert von copy (11.09.2009 um 12:48 Uhr)
Erst
und dann
Mal unter uns Pastorentöchtern, kommt Dir das nicht selbst etwas komisch vor?
Warum bist Du da so unbeliebt? Und glaubst Du echt, die behandeln Dich anders, weil denen deine Nase nicht passt?
Fänd ich auch seltsam für einen Nebenberufler ohne Hauptberuf der keine 18 Stunden die Woche arbeitet...
Scherz beiseite, ich komm einfach nicht dahinter, was Du hier genau hören willst. Verbindliche Rechtsberatung darf dir hier sowieso keiner geben, ansonsten ist eben deine KK der beste Ansprechpartner...![]()
Have a nice day,
Swen...
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die TKK einen als Freiberuflich
ungern so berät, das man einen "angemessenen" Beitrag zahlt.
Auf sowas wie Beitragsreduzierung auf Antrag hat man mich ebenfalls nicht
hingewiesen.
Erst auf Nachfrage hin und mehreren Telefonaten bis ich mit jemanden sprach, der sich besser
auskannte und dem ich meine Tätigkeit ausführlich schilderte hat
dann bestätigt, das der
Beitrag von 300 EUR auf 130 EUR bei bestimmten Vorraussetzungen gesenkt werden kann.
Auf der Web-site war davon damals nichts zu finden.
Klar - die wollen ja zahlungskräftige Beitragszahler.
Und ich bin froh, dass es das Internet gibt, um die eigenen Interessen besser
vertreten zu können.
Selbständig heisst halt auch, sich selbst ständig um seine Interessen kümmern müssen.
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