Hallo hardworker, also grds. besteht ja im Sinne SGB X für die Krankenkassen eine Auskunfts- und Beratungspflicht. Diese gehen sie meines Wissens auch überdurchschnittlich gut nach. Habe mich mal auf die Websites von DAK, Barmer und TK umgeschaut. Bei der Barmer habe ich jetzt auch nichts darüber gefunden. Die DAK erwähnt zumindest den Satz von 1225,- Euro und die TK -weil Du sie ja explizit genannt hast- erläutert das zumindest im Kleinen (letzter Absatz).
Soweit erstmal von mir.
Grüße
Michael

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