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Thema: Achtung alle geringverdienenden Freiberufler!

  1. #1
    TP-Junior
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    Achtung alle geringverdienenden Freiberufler!

    Hallo Alle,

    seid 1. April haben sich die Gesetze in Bezug auf die Mindestbemessungsgrundlagen für Selbsständige in die Krankenkasse geändert! Es gibt jetzt die Möglichkeit für jede, der weniger als ~1800,- montalich Gewinn macht, ein "Antrag auf Ermäßigung" zu stellen.

    Mir scheints, dieses erzählen/publizieren die Kassen nicht, geben es nur zu wenn mann ausdrücklich danach fragt. Darüber steht auch nichts auf der Website zumindest der TK. Ich habe trotz mehrmaliges, allgemeines Nachfragen in Bezug auf mein Beitrag nie ein Hinweis auf Antragsstellung von meine Kasse bekokmmen. Erst neulich durch Zufall habe ich im Netz davon erfahren WIE man Fragen muss. (Unverschämt).

    Also, es ist jetzt so, es gibt jetzt die ~1200,- als Mindestbemessungsgrenze für ALLE Selbstständige, aber nur AUF ANTRAG. Du hast kein "Recht" darauf und sie wollen Verdienst des Ehepartners, Kapitaleinnahmen etc. dazu wissen. Wenn man tatsächlich weniger hat, wird sehr schnell genehmingt. Aber Du musst Fragen nach dem "Antrag auf Beitragsermäßigung".

    Ich verdiene immer noch unter die neue Grenze, finde das System für Selbstständige immer noch unverschämt ungerecht, aber spare jetzt immerhin montalich 90,- Euro! Das macht eine Menge aus.

    Aus Interesse wüßte ich gerne wie viele Anderen das Gefühl haben, Ihre Kasse hat Ihnen Auskünfte verschwiegen, auch dann wenn Ihr angerufen habt um eure finanziellen Nöte zu beklagen... (falls Ihr sie habt).

    Viel Glück für Euch und Danke für eure Rückmeldung.

  2. #2
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Hallo hardworker, also grds. besteht ja im Sinne SGB X für die Krankenkassen eine Auskunfts- und Beratungspflicht. Diese gehen sie meines Wissens auch überdurchschnittlich gut nach. Habe mich mal auf die Websites von DAK, Barmer und TK umgeschaut. Bei der Barmer habe ich jetzt auch nichts darüber gefunden. Die DAK erwähnt zumindest den Satz von 1225,- Euro und die TK -weil Du sie ja explizit genannt hast- erläutert das zumindest im Kleinen (letzter Absatz).

    Soweit erstmal von mir.

    Grüße
    Michael
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  3. #3
    TP-Junior
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    Ok, ich jetzt auch nochmal gesucht, und tatsächlich: der Barmer (wo Du nix gefunden hast) erwähnt das am Eindeutigsten:

    "Hauptberuflich Selbständige, deren Einnahmen unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegen, können auf Antrag zu geringeren Beiträgen versichert werden. Jede Barmer Geschäftsstelle berät Sie gerne."

    Der DAK spricht nur im Zussammenhang mit der Gründungszuschuss von die 1225,- und der TK spricht nur von "Familieneinkommen" unter 1800,- so dass ich bei diesem Satz bisher immer von Ausging, es ist der Tatsache gemeint, das solange wie man Verheiratet ist, man auch nur Einkommensgerechte, also an dem tatsächlichen Einkommen angepassten Beiträge zahlt. (So war es bei mir vor meine Scheidung - jedes Jahr wurde exakt nach meinem Einkommen ausgerechnet). Da ich jetzt kein Ehe-/Lebenspartner habe, fühle ich mich nicht angesprochen davon.

    Was mich mehr ärgert als die Websites ist das ich im März schriftlich die TK darum bat, mir bei eine Gesetzesänderung Mittelung zu machen, des weiteren habe ich seit April 6 mal angerufen und gefragt, ob-man-nicht-irgendwas-machen-kann, ich-kann-mir-die-Beiträge-nicht-leisten, und habe immer wieder zu hören bekommen, "Das Gesetz schreibt es so vor". Ich war also entsprechend entsetzt als ich heraus fand, das Gesetz schreibt es eben NICHT mehr so vor...

  4. #4
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    hm... das ist natürlich nicht sonderlich gut, wenn Dir diese Auskunft verwehrt geblieben ist.
    Gehe am besten so vor, dass Du den oder die Sachbearbeiter direkt auf diese Möglichkeit der besonderen Beitragsermäßigung ansprichst und warte die Reaktion ab. Sollte Dir wieder keine "vernünftige" Auskunft gegeben werden, verlange eine schriftliche Bestätigung über die Gründe, warum diese Möglichkeit bei Dir (evtl.) nicht greift. Es gibt hierfür Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

    Grüße
    Michael
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  5. #5
    TP-Junior
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    danke Mich@el, aber ich habe mich offensichtlich nicht gut ausgedrückt.

    Jetzt, wo ich (genau wie du vorgeschlagen hast) mit die richtige "Begriffe" angefragt habe, habe ich sofort ein Formular bekommen, inzwischen bereits genehmigt - ich zahle ab Oktober 90 Euro weniger.

    Mir geht es darum, das ich seit April immer wieder "allgemein formuliert" telefonisch angefragt habe, ob es nicht "etwas gibt, was man machen kann, da ich bei einem monatlichen Gewinn von ~ 650,- Euro und als alleinerziehende Mutter nur mit Mühe und Not die monatlichen Beiträge aufbringen kann". Da ich nicht Konkret nach "einem Antrag auf Beitragsermäßiging" gefragt habe, bekam ich immer wieder zu hören "tut uns leid, das Gesetz schreibt es so vor".

    Ich kann nicht fassen, dass jemand, der ihre Not beschreibt, und von dem einen Einkommensnachweis in Höhe von 650 Euro monatlich vorliegt, nicht darauf hingewisesen wird, dass sie einen Antrag stellen kann.
    Insbesonders bin ich gerade dabei, meine neue Einstufung Rückwirkend zum 1 April zu beantragen, wegen obigen Sachverhalt und da ich bereits im März SCHRIFTLICH darum gebeten habe, mir bei eine Gesetzesänderung zu informieren...

  6. #6
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Wird Dir nicht viel helfen, aber Fehler sind dafür da um sie nicht mehr bzw. wieder gut zu machen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Du mit dem Antrag erfolgreich sein wirst.

    Grüße
    Michael
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  7. #7
    TP-Supporter Avatar von junimond
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    Meine Mutter hatte beruflich viel mit Abrechnungen/Genehmigungen/Verwaltung von Krankenkassen zu tun und die hatte eine sehr individuelle Sicht auf die Qualität im Service und hinsichtlich der Genehmigungsbereitwilligkeit von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
    Ich sag bestimmt nichts neues, das viele der auf den ersten Blick günstigeren gesetzlichen Kassen bei der Leistungserbringung und bei Verwaltung/Service schlechter abschnitten.
    Natürlich ist so etwas auch stark von der lokalen Verwaltung und insbesondere von Sachbearbeitern abhängig, aber ich kann in einem solchen Fall nur raten, die Kasse zu wechseln.
    Wenn die zuständigen Sachbearbeiter so dermassen schlecht die Interessen ihrer Versicherten waren, wie wird das erst, wenn man mal ernsthaft erkrankt...
    Also nicht immer nur auf die niedrigen Beitragssätze schielen, sondern auch mal an den Service denken.
    Wenn es bei der eigenen Kasse so schief läuft, dann einfach einer anderen eine Chance geben.

  8. #8
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    danke Junimond,
    ja, ich stimme Dir zu, und habe bereits erwogen damit zu "drohen", dass ich die Kasse wechsel - obwohl der TK eben nicht der Billigste ist und die habe ich auch nicht deshalb gewählt, sondern eigentlich wegen den Service ...

    Da ich ein Kind habe, kommt Privat nicht in Frage, denn doppelte Beiträge kann ich mir bestimmt nicht leisten. Aber ein anderen Gesetzlichen zur Not, wenn mir nicht entgegengekommen wird...

    Jedenfalls hast Du mir schöne Formulierungen ("Interessen wahren" etc) geliefert, und mit Verlaub, würde ich gerne eineige Sätze aus deinem Post "klauen" und in meinen Versuch auf "Rückwirkend" unterbringen

    Danke!

  9. #9
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    Gut, dass ich diesen Thread mal zufällig gelesen habe. Von dieser Regelung wusste ich bisher nichts, auch hat meine Krankenkasse (AOK) mich bisher davon nicht in Kenntnis gesetzt. Heißt das jetzt, dass man unter 1200 liegen muss, und wenn ja, was ist mit den Leuten, die zwischen 1200 und 1800 liegen?

  10. #10
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Hi Stefan, wichtig zu wissen, ist natürlich, dass es sich hier um eine KANN sprich Satzungsregelung handelt:
    Liegt das Familieneinkommen (dazu zählen Ihre Einnahmen sowie die Einnahmen Ihres Ehe-/Lebens*partners) monatlich unter 1.837,50 Euro, kann die xy Kasse Ihre Beiträge nach dem Familieneinkommen berechnen, mindestens aber aus 1.225 Euro.
    Sprich einfach mal die AOK direkt auf diese Möglichkeit der Beitragssenkung an und schaue wie sie reagieren. ...

    Grüße
    Michael
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  11. #11
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    Zitat Zitat von Mich@el Beitrag anzeigen
    Hi Stefan, wichtig zu wissen, ist natürlich, dass es sich hier um eine KANN sprich Satzungsregelung handelt:
    Sprich einfach mal die AOK direkt auf diese Möglichkeit der Beitragssenkung an und schaue wie sie reagieren. ...
    Das werde ich wohl tuen, Michael. Was mich wundert ist, dass man Angaben zu Kapitaleinkünften machen soll. Seit wann werden die denn bei der Berechnung des KK-Beitrages berücksichtigt?

  12. #12
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    siehe hierzu FAQ Sozialversicherung Punkt 2
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  13. #13
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    Das war wohl nix. Soweit mir das mitgeteilt wurde, muss man so arm sein wie ein Hartz-4-Beantrager, um diese Beitragsminderung in Anspruch nehmen zu können, d.h. Vermögenswerte kleiner als 9800 Euro + kleineres Auto.

  14. #14
    TP-Senior Avatar von celtic
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    Hallo, ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das der Service der Krankenkassen von Niederlassung zu Niederlassung oft total unterschiedlich ist. Bin seit kurzem auch freiwillig versichert (AOK). Mein Berater hat mich aber z.B. von selber darauf hingewiesen, das die Mindestbeitragsbemessungsgrenze gesenkt wurde, es gelten dafür aber die gleichen Voraussetzungen wie für die Familienversicherung: nebenberuflich Selbstständig sein, Arbeitszeit unter 18 Stunden wöchentlich, keine Arbeitnehmer beschäftigen.

    Eine gute Zusammenfassung findet man auch nochmal unter http://www.existenzgruender.de/gruen...form/index.php .
    Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen.
    Hardwarejournal.de | MP3-runterladen.com | Kinderpilot.de

  15. #15
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    Question

    Zitat Zitat von celtic Beitrag anzeigen
    Bin seit kurzem auch freiwillig versichert (AOK). Mein Berater hat mich aber z.B. von selber darauf hingewiesen, das die Mindestbeitragsbemessungsgrenze gesenkt wurde, es gelten dafür aber die gleichen Voraussetzungen wie für die Familienversicherung: nebenberuflich Selbstständig sein, Arbeitszeit unter 18 Stunden wöchentlich, keine Arbeitnehmer beschäftigen.

    Eine gute Zusammenfassung findet man auch nochmal unter http://www.existenzgruender.de/gruen...form/index.php .
    Hallo celtic,
    ich hätte da mal eine Frage.

    Von welcher Mindestbeitragsbemessungsgrenze ist in deinem Beitrag genau die Rede?

    Weil auf der von dir genannten Website steht, dass die
    Mindestbeitragsbemessungsgrenze für freiwillig versicherte hauptberuflich (!) Selbständige sich bei bestimmten Vorraussetzungen auf 1225,- Euro verringert.

    Du schreibst jedoch in deinem Beitrag von nebenberuflicher (!) Selbstständigkeit, wobei hier die Mindestbeitragsbemessungsgrenze meines Wissens nach noch geringer als 1225,- Euro ist.

    Das sind also nach meinem Kenntnisstand zwei unterschiedliche Dinge.

    Tschau
    DomPromo

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