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Thema: Sozialversicherung draufzahlen bei Anstellung und Selbständigkeit?

  1. #1
    TP-Newbie Bergschaf macht alles soweit korrekt
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    Sozialversicherung draufzahlen bei Anstellung und Selbständigkeit?

    Hallo,

    ich hab mal ne Frage, auf die ich nirgends bisher eine Antwort gefunden habe:
    Ich habe zur Zeit 2 Minijobs und bin somit sozialversicherungspflichtig.
    Ich arbeite zusätzlich selbständig und verdiene damit etwas mehr als durch die beiden Minijobs.
    Muss ich nun Sozialversicherungen draufzahlen, weil ich ja insgesamt ein höheres Einkommen habe? Ich möchte eigentlich ungern in die gesetzliche Rentenkasse mehr einzahlen, weil ich zusätzlich privat versichert bin. Komme ich da irgendwie drum herum?

    Was mir noch etwas Kopfzerbrechen macht, ist dass der 1.Arbeitgeber des Minijobs nicht die Sozialversicherungen erst zahlen wollte, weil sie ja davon ausgingen, ich hätte keinen weiteren Job. nun hab ich den 2. ja auch erst nach ein paar Monaten angenommen. Und nun meinten die also sie würden an meinem Gehalt erstmal garnichts ändern und warten, bis die Bundesknappschaft von ihnen Geld fordert.
    Ich denke mir aber, dass die dann ja von mir auch Geld wollen, schließlich zahle ich ja im Moment auch keinen Arbeitnehmeranteil. Das Gehalt haben die einfach in der Höhe gelassen, wie bisher, als ich noch keinen 2. Minijob hatte.
    Kann das jetzt zu Problemen führen und müsste ich da eventuell was nachzahlen?

    Viele Grüße

  2. #2
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    Hallo Bergschaf, bevor ich jetzt groß einsteige... bringt Dich dieser Beitrag schon mal ein Stück weiter?

    Grüße
    Michael
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  3. #3
    TP-Newbie Bergschaf macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    naja, der bringt mich nicht so ganz weiter, weil es in meinem Fall ja darum geht, was mit den Sozialversicherungen passiert, wenn man selbständige Tätigkeiten neben 2 Minijobs hat. Ich bin ja sozialversichert über die Minijobs, aber da zahle ich ja quasi nur einen geringen Teil ein. Muss ich denn der Krankenversicherung und der Rentenversicherung sagen, wie viel ich durch Selbständige Tätigkeiten MEHR einnehme und dann noch was dazu zahlen?
    Da sich das ja normalerweise immer auf den Gewinn bezieht, weiß ich nicht genau, wie viel das MEHR sein wird, da ich nicht genau abschätzen kann wie viel Gewinn das für dieses Jahr sein wird.
    Aber unabhängig davon, wie verfährt man in meinem Fall?
    Viele Grüße

  4. #4
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    Muss ich denn der Krankenversicherung und der Rentenversicherung sagen, wie viel ich durch Selbständige Tätigkeiten MEHR einnehme und dann noch was dazu zahlen?
    Ja, schon!
    Das sind Einnahmen zum Lebensunterhalt und die werden bzw. sind zur Beitragsberechnung in der Krankenversicherung zu berücksichtigen.
    Das ist meistens Kernaussage, dass Selbstständige nie im voraus wissen, was sie denn einnehmen werden. Die Krankenkassen sind aber grds. erst mal mit Schätzungen zufrieden.
    Letztendlich mußt Du´s eh mit dem Steuerbescheid nachweisen, ob Du zu viel bzw. zu wenig angegeben hast.

    Weitere Fragen? Dann fragen.
    Grüße
    Michael
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  5. #5
    TP-Newbie Bergschaf macht alles soweit korrekt
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    danke.

    Muss ich jetzt wegen jeder Sozialversicherung mich einzeln an die wenden, also Krankenkasse, Rente, Arbeitslosen..
    Oder reicht es wenn ich der Krankenkasse eine Schätzung mitteile und regeln die das für mich?

  6. #6
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    Rente und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlst Du nicht wegen der Selbstständigkeit. Höchstens freiwillig unter bestimmten Voraussetzungen.
    Aber in so einem Fall wie Deinem ist´s immer besser, man läßt sich vor Ort von der Krankenkasse beraten.
    Merke Dir den Namen des Sachbearbeiters... ist manchmal wichtig.

    Grüße
    Michael
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  7. #7
    TP-Newbie pampelune macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Bergschaf Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich hab mal ne Frage, auf die ich nirgends bisher eine Antwort gefunden habe:
    Ich habe zur Zeit 2 Minijobs und bin somit sozialversicherungspflichtig.
    Ich arbeite zusätzlich selbständig und verdiene damit etwas mehr als durch die beiden Minijobs.
    Muss ich nun Sozialversicherungen draufzahlen, weil ich ja insgesamt ein höheres Einkommen habe? Ich möchte eigentlich ungern in die gesetzliche Rentenkasse mehr einzahlen, weil ich zusätzlich privat versichert bin. Komme ich da irgendwie drum herum?

    Was mir noch etwas Kopfzerbrechen macht, ist dass der 1.Arbeitgeber des Minijobs nicht die Sozialversicherungen erst zahlen wollte, weil sie ja davon ausgingen, ich hätte keinen weiteren Job. nun hab ich den 2. ja auch erst nach ein paar Monaten angenommen. Und nun meinten die also sie würden an meinem Gehalt erstmal garnichts ändern und warten, bis die Bundesknappschaft von ihnen Geld fordert.
    Ich denke mir aber, dass die dann ja von mir auch Geld wollen, schließlich zahle ich ja im Moment auch keinen Arbeitnehmeranteil. Das Gehalt haben die einfach in der Höhe gelassen, wie bisher, als ich noch keinen 2. Minijob hatte.
    Kann das jetzt zu Problemen führen und müsste ich da eventuell was nachzahlen?

    Viele Grüße
    Hallo ich bin neu hier und habe gleich eine frage . du schreibst das du 2 minijobs machst, wieviel muß man da an SV zahlen?
    ich habe das nämlich auch vor, bisher habe ich nur einen 400€ job.
    konnte da auch noch keine antwort finden.

    gruß pampelune

  8. #8
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo Bergschaf,

    war ein Schnellschuss hier die Korrektur:

    wenn beide Beschäftigungen zusammen unter 400 € bleiben, dann handelt es sich um Minijobs, für die Pauschalbeiträge an die Minijobzentrale zu zahlen sind. Wird die Grenze von 400 € durch die Aufnahme des 2. Jobs überschritten, dann tritt Versicherungspflicht für beide Beschäftigungen ein.

    Beide Arbeitgeber haben dann die Arbeitnehmeranteile einzubehalten und an die KK abzuführen.

    Eine Versicherungspflicht tritt aber nicht ein, wenn eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt s. § 5 Abs. 5 SGB V. Jetzt musst du nur noch nachweisen, dass deine Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.

    Gruß Woko
    Geändert von Woko (23.04.2009 um 16:14 Uhr)

  9. #9
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von Woko Beitrag anzeigen
    Bei 2 Minijobs handelt es sich um 2 Beschäftigungen unterhalb von 400 € mtl. Diese Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet, d. h. Sozialversicherungspflicht tritt nicht ein.
    sicher? kannst du sagen, woher du das hast?

    Ich denke, die zwei Jobs werden zusammengerechnet.

  10. #10
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo fitheach,

    sorry warst zu schnell bei meinem Schnellschuss. Siehe meine Korrektur.

    Gruß Woko

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