Hallo hanne, die Arbeitslosenversicherung ist für mich nur ein "Randgebiet" in dem ich mich "sozialversicherungstechnisch" auskenne. Aber im Netz habe ich dazu folgendes gefunden:Ich würde Dir dennoch empfehlen, doch einmal direkt bei der BA nachzufragen, oder?Im Falle der Arbeitslosigkeit werden Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung in gleicher Weise wie Zeiten einer Pflichtversicherung für die Begründung und für die Festsetzung der Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld berücksichtigt.
Grüße
Michael

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