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Thema: freiwillige Arbeitslosenversicherung

  1. #1
    TP-Member
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    43

    Smile freiwillige Arbeitslosenversicherung

    ich werde mich zum 01.03.2007 nach der Selbständigkeit wieder arbeitslos melden und meinen Restanspruch lt. Bescheid in Höhe von 600 Tagen geltend machen. Während der Selbständigkeit habe ich natürlich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt (28a SGBIII). Ich habe jetzt Bedenken, ob ich nach der Zahlung ALG1 dann auch noch Anspruch auf die Zahlung aus der freiwilligen Versicherung habe. Weiss da einer Bescheid??

  2. #2
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Würzburg
    Beiträge
    2.810
    Hallo hanne, die Arbeitslosenversicherung ist für mich nur ein "Randgebiet" in dem ich mich "sozialversicherungstechnisch" auskenne. Aber im Netz habe ich dazu folgendes gefunden:
    Im Falle der Arbeitslosigkeit werden Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung in gleicher Weise wie Zeiten einer Pflichtversicherung für die Begründung und für die Festsetzung der Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld berücksichtigt.
    Ich würde Dir dennoch empfehlen, doch einmal direkt bei der BA nachzufragen, oder?

    Grüße
    Michael
    Back to business!

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