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Thema: Grenzgänger in die Schweiz und Mini-Job

  1. #1
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Grenzgänger in die Schweiz und Mini-Job

    Hallo TP´ler!

    Vielleicht eher was für die Spezialisten unter euch!

    Folgendes Problem:

    Gem. EWG 1408/71 ist es ja so, dass eine Person die in Deutschland wohnt, in einem anderen Land arbeitet, dem Sozialversicherungsrecht des Tätigkeitsstaat unterliegt. Hier geht im Speziellen um einen Grenzgänger in die Schweiz.
    Dieser unterliegt dem schweizerischen Sozialversicherungssystem. Klare Sache! Kein Sache!!!!

    ABER:

    Ebenso steht in der EWG 1408/71 Verordnung, dass wenn diese Person noch zusätzlich in Deutschland einer Tätigkeit nachgeht, diese in Deutschland voll sozialversicherungspflichtig und zwar auch mit den Einkünften, die im anderen Land erzielt werden.

    Wie sieht es aus, wenn ein Grenzgänger in die Schweiz zusätzlich noch einen Mini-Job in Deutschland nachgeht??????

    Gibt es hier schon Rechtsprechung bzw. Literatur dazu???
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  2. #2
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Moin, nicht ohne. Deine Frage!
    Ich habe dazu folgendes gefunden:
    Nach Artikel 5 des deutsch-schweizerischen Abkommens waren Doppelversicherungen möglich, sofern Personen sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz erwerbstätig waren. Ab 01.06.2002 gelten grundsätzlich nur noch die Rechtsvorschriften eines Staates (Artikel 14 Abs. 2 VO (EWG) 1408/71).

    Ausnahme: Personen, die gleichzeitig eine Beschäftigung (z. B. in Deutschland) und eine selbstständige Tätigkeit (z. B. in der Schweiz) ausüben, unterliegen den Rechtsvorschriften beider Staaten (Artikel 14c Buchst.b VO (EWG) 1408/71)
    Ich interpretiere es dann so, dass auch für den Minijob die Schweiz zuständig ist - da Minijob nicht gleich selbstständig ist. Aber 100% Sicherheit kann ich Dir nicht geben.

    Grüße
    Michael
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  3. #3
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Hallo Mich@el!

    Erstmal danke!

    Ich verstehe dass so, dass der Mini-Job hier schädlich wäre und die komplette Sozialversicherungs-Geschichte über Deutschland läuft! Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b.) i.)

    ABER: gelangt der Mini-Job überhaupt in diese Regelung? Es geht ja um ein Abkommen der "sozialen Sicherheit"....aber durch den Mini-Job bin ich ja überhaupt nicht sozial abgesichert.
    Gruss

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  4. #4
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Ja, das ist echt die Frage. Da bin ich mir auch nicht sicher. Ich habe wohl ein wenig Literatur zur Verfügung, aber da ich mit diesem Themengebiet nur am Rande konfrontiert bin, habe ich auch so meine Probleme mit.
    Aber wie Du schon sagst. Ein Mini-Job ist nicht gleich selbstständig.
    Fazit. Setze Dich direkt mit der Krankenkasse i.V.
    Da gibt´s die sogenannten "Fachidioten", die es wissen sollten.

    Grüße
    Michael
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  5. #5
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Setze Dich direkt mit der Krankenkasse i.V.
    Hab ich schon. Ist schon paar Monate her. Die sagen, dass der Mini-Job schädlich sei und somit das dt. SV-Recht gilt. Aber ich hätte gern bisschen mehr Fleisch am Knochen. Einfach nur: "Das ist so", bei solch einem heiklen Thema.......

    Außerdem sind wir in der Kanzlei momentan am diskutieren, ob das wirklich so ist oder nicht.

    Was für Literatur ist denn das? Kannst mir da paar Infos geben? DANKE!
    Gruss

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  6. #6
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Ja, wenn die die Ausnahme so lesen, könnte es wirklich so sein, dass dann deutsches Recht gilt.
    Wegen der Literatur. Das sind interne Sachen, Rundschreiben, Rechtsprechung, etc. die ich Dir nicht zur Verfügung stellen kann. Den oberen Textpassus habe ich aus einem Rundschreiben.
    Verstehe Dich natürlich schon, dass Du hier eine eindeutige und sichere Auskunft benötigst.
    Hast Du die Auskunft schriftlich oder nur telefonisch erhalten?
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  7. #7
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Die Auskunft wurde nicht mir, sondern einem ehemaligen Arbeitskollegen mitgeteilt. Telefonisch. Wenn Dir Rechtsprechung zur Verfügung steht, die könnstet Du mir ja mitteilen, oder? Ist ja frei zugänglich.

    Es ist nicht so, dass die Hütte wg. dieser Problematik brennt, aber ne klare Ansage wäre hier mal nicht schlecht. Allein wg. den Mandanten, die neben der Grenzgängertätigkeit noch einen Mini-Job in D haben....
    Gruss

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  8. #8
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Hi, ich bin z.Z. nicht an der "Bezugsstelle".
    Reichen da noch 2 Wochen?

    Grüße
    Michael
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  9. #9
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Hallo Michael!

    2 Wochen? KEIN THEMA!!!!!

    DANKE!!!!

    Gruss
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