Moin, nicht ohne. Deine Frage!
Ich habe dazu folgendes gefunden:
Ich interpretiere es dann so, dass auch für den Minijob die Schweiz zuständig ist - da Minijob nicht gleich selbstständig ist. Aber 100% Sicherheit kann ich Dir nicht geben.Nach Artikel 5 des deutsch-schweizerischen Abkommens waren Doppelversicherungen möglich, sofern Personen sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz erwerbstätig waren. Ab 01.06.2002 gelten grundsätzlich nur noch die Rechtsvorschriften eines Staates (Artikel 14 Abs. 2 VO (EWG) 1408/71).
Ausnahme: Personen, die gleichzeitig eine Beschäftigung (z. B. in Deutschland) und eine selbstständige Tätigkeit (z. B. in der Schweiz) ausüben, unterliegen den Rechtsvorschriften beider Staaten (Artikel 14c Buchst.b VO (EWG) 1408/71)
Grüße
Michael

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