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Thema: Private Rente bei Wechsel in ein Angestelltenverhältnis?

  1. #1
    TP-Junior
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    Private Rente bei Wechsel in ein Angestelltenverhältnis?

    Hallo liebes Forum,

    ich habe da mal eine Frage zur selbständigen Arbeit, genauer gesagt zur Sozialversicherung als Selbständiger.

    Aufgrund der möglichen Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht meinerseits Unklarheit darüber, wie man sich am besten privat Rentenversichern sollte. Gibt es von euch einige Tipps dazu?

    Eine Lebensversicherung mit Kapitalausschüttung zum festgesetzten Ende der Vetragslaufzeit besitze ich schon, aber welche weiteren rendite-trächtigen Alternativen gibt es zur gesetzl. Rentenversicherung?

    Ist es außerdem möglich, sobald aus beruflichen Gründen der Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ansteht, wieder in die gesetzl. Rentenversicherung einzusteigen, oder zahlt der zukünftige Arbeitgeber dann bis zu einem bestimmten gesetzlich festgelegten Betrag die Hälfte meiner privaten Rentenversicherung?

    Bisher habe ich nur im Internet Private Zusatzrenten gefunden, die die Spanne zwischen gesetzl. Rente und dem späteren Wunscheinkommen auffüllen (können). Jedoch habe ich noch keine alternative private Basis-Rente gefunden. Hat jemand da schöne Angbote im Sinn? Oder nur Informationen dazu?

    Puh, das schlaucht ganz schön, wenn man sich erstmal damit beschäftigen muss und den gesamten deutschen Paragrafen und Bürokratie-Dschungel durchkämpft,um die Selbständigkeit lukrativ halten zu können.

    Danke!

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    Moin auch,

    private Altersvorsorge kann (und sollte) vielfältig sein.

    Eine LV (nach altem Recht steuerfrei hoffentlich noch) ist schon mal eine solide aber nicht sonderlich renditeträchtige Sache.

    Private Rentenversicherung eine weitere Möglichkeit. Wenn Kinder vorhanden rechnet sich fast immer auch eine Riester-Rente

    Ansonsten: Risiko verteilen, besser mehrere kleine Sachen parallel machen als alle Kohle nur in eine Geschichte investieren.

    (Öko-)Fonds sind eine interessante Anlagemöglichkeit, Aktien können auch gut sein.
    Wenn du "seßhaft" bist, ist auch eine Immobilie eine gute Variante der Altersvorsorge

  3. #3
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Moin!
    Ist es außerdem möglich, sobald aus beruflichen Gründen der Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ansteht, wieder in die gesetzl. Rentenversicherung einzusteigen, ...
    Ja. Du wirst dann automatisch wieder in Deinem "neuen" Bechäftigungsverhältnis in der RV pflichtversichert.
    ....oder zahlt der zukünftige Arbeitgeber dann bis zu einem bestimmten gesetzlich festgelegten Betrag die Hälfte meiner privaten Rentenversicherung?
    Der zukünftige Arbeitgeber zahlt dann wieder wie bisher die Hälfte der RV-Beiträge.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von Mich@el Beitrag anzeigen
    Moin! Ja. Du wirst dann automatisch wieder in Deinem "neuen" Bechäftigungsverhältnis in der (gesetzlichen?) RV pflichtversichert. Der zukünftige Arbeitgeber zahlt dann wieder wie bisher die Hälfte der (gesetzlichen?) RV-Beiträge.
    Ich denke man sollte das bei der Vertragsgestaltung zur privaten Rente berücksichtigen, wenn man die Aufgabe der Selbständigkeit einkalkulieren will.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Ja, ich bin ein Kind der gesetzlichen Sozialversicherung. Ich sprach auch von Pflichtversicherung. Aber Du hast recht. Man sollte nicht unbedingt das Fachwissen auf andere übertragbar machen.
    Back to business!

  6. #6
    TP-Junior
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    Das heisst,

    sobald ich wieder ein Beschäftigungsverhältnis eingehe, bezahle ich auch die Hälfte des gesetzl. Rentenbeitrags, der mir dann vom Bruttolohn abgezogen wird.
    Dies bedeutet aber auch, dass ich dann aus meinem Nettolohn die weiteren, aus der Selbständig bestehenden, privaten Rentenkosten finanzieren muss.
    Und hier ist doch die Crux, wenn ich versuche mich als Selbständiger abzusichern, um eine vernünftige Rente zu haben, letztendlich vielleicht in ein Beschäftigungsverhältnis wechsel, aus welche Grund auch immer, und schließlich eine doppelte Rente anspare, privat und gesetzlich.
    Da wird man sich im Alter freuen, aber nicht während der Ansparphase!

    Natürlich kann man, wenn man seine private Rente diversifiziert auch einiges wieder kündigen, und die entstandenen Einnahmen ausschütten lassen, oder? Ich denke da an Rentenfonds oder Aktien. Die kann ich doch wieder verkaufen , oder mit einem geringeren Beitrag nebenher laufen lassen, so dass sie nicht so sehr mein Netto-Einkommen beeinflussen.

    Man man, ...das ist echt doppelt dreifach Überlegung wert!

    Das Problem ist, dass ich derzeitig einen Job längerfristig als Selbständiger annehmen könnte und auch will. Aber ich weiss nicht, wie das später ausschaut, wenn ich den Job wechsel möchte und nur eine Festanstellung möglich ist. :/

  7. #7
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von castortroy Beitrag anzeigen
    Da wird man sich im Alter freuen, aber nicht während der Ansparphase!
    Genau das meinte ich mit der "Vertragsgestaltung".

    Zitat Zitat von castortroy Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, dass ich derzeitig einen Job längerfristig als Selbständiger annehmen könnte und auch will.
    Pass bitte wegen Scheinselbständigkeit auf.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Junior
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    @private Rente:

    Also mit einer privaten Rente muss ich mich unbedingt noch auseinandersetzen. Natürlich will ich die Möglichkeit einräumen, diese auszahlen zu lassen, um dann später keine doppelte Belastung bei einer Festanstellung einzugehen.
    Kennt sich jemand damit aus, beziehungsweise, besitzt jemand von euch eine diversifizierte Rentenaufstellung? Wie schaut sie bei euch aus? Seit ihr felxibel und könnt aus dem Vertrag mit dem gesicherten Kapitel aussteigen? Gibt es solche "laschen" verträge überhaupt?
    Und wie sieht es dann mit dem Fiskus aus? Sobald ich eine private Rente(Aktien, Fonds) habe und der Vetrag mir die Möglichkeit einräumt jederzeit mein eingezahltes Kapital am besten plus Zinsen zu bekommen, wann immer ich will, sind dann bis zur gewissen Höhe alle meine privaten Ambitionen als Sonderausgaben abzusetzen? Oder sagt der Staat, "ja nee, du hast doch diesen Vertrag mit sofortiger Kündigung, das sind keine richtigen Sonderausgaben, weil du nicht fest gebunden bist über Jahre hinweg!".


    @Scheinselbständigkeit:

    Also, die mögliche "Einstellung/Auftragsbestätigung" als Selbständiger bezieht sich schon auf nur ein Unternehmen, also einen Auftraggeber. Das Projekt ist über mehr als ein Jahr geplant. Der Auftraggeber bietet mir aber an, die Rechnung an unterschiedliche Unternehmen in die Schweiz zu stellen, weil dort der Firmenhauptsitz ist. Ich weiß, es klingt dubios, ich muss mich da auch noch genauer erkundigen, wie die sich der Scheinselbständigkeit gegenüber absichern wollen.
    Aber wenn die Rentenversicherung eine Scheinselbständigkeit feststellt, was passiert denn dann wirklich? Mein Auftraggeber müsste doch dann die Rentenkosten nachzahlen und nicht ich.
    Das mit den Argumenten für die Scheinselbständigkeit von wegen Weisungsbefugnis des Auftraggebers, wie ein Chef, lässt sich leicht argumentieren, dass es nicht so ist. Auch die Arbeitsplatzwahl fällt auf die Räumlichkeiten des Auftraggebers, weil er dort die teure Spezialsoftware hat und ich diese nicht anschaffen müsste. Plus, ich kann über die Zeit bestimmen, wann ich da bin, jedoch gibt es aus kommunikativen Gründen das Argument, dass man zu bestimmten Kernzeiten anwesend ist (z.B. so zwischen 10-16h). Das sind doch trifftige Argumente. Oder seht ihr das nicht so? Beziehungsweise, ist diese Argumentation für die Rentenkasse nicht schlüssig?

    Danke, an alle die Antworten, ich finde dieses Forum echt super, da hier wirklich kompetente Leute sind und ich mehrmals super aufgeklärt wurde.

    Super, super, super,...

  9. #9
    TP-Greis
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    Gibt es solche "laschen" verträge überhaupt?
    sind mir noch nicht untergekommen

    Und wie sieht es dann mit dem Fiskus aus? Sobald ich eine private Rente(Aktien, Fonds) habe und der Vetrag mir die Möglichkeit einräumt jederzeit mein eingezahltes Kapital am besten plus Zinsen zu bekommen, wann immer ich will, sind dann bis zur gewissen Höhe alle meine privaten Ambitionen als Sonderausgaben abzusetzen?
    solche Verträge gibt es nicht.

    Schau mal hier um einen Einblick über die Versicherungsabzocke zu bekommen.

    http://www.gegen-altersarmut.de

    Ich selbst bevorzuge immer noch einen Fondssparplan über einen Fondsvermittler, der den Ausgabeaufschlag zu 100 % rabattiert bzw. für langfristiges Investment die Anlage in Exchange Traded Funds. Dies sind börsengehandelte Fonds, die einen Index wie z.B. den DAX oder den MSCI The World abbilden. Da über 80 % der aktiven Fonds ihren Index nicht schlagen ist man somit mit ETFs und deren geringen Kostenstruktur langfristig besser dran.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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