n´Abend!
Hierzu zählen alle Einnahmen, die dazu bestimmt sind, Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.
Allerdings gibt´s zurzeit circa 200 verschiedene Einnahmearten. Aber nicht jede Einnahme ist bei der Berechnung der Belastungsgrenze zu berücksichtigen.
Und dann gibt´s für bestimmte im Gesetz genannte Personenkreise (u.a. Arbeitslosengeld II Bezieher) gelten besondere gesetzliche Regelungen.
Also keine pauschale Antwort möglich.
Grüße
Michael

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