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Thema: Was zählt zu den Bruttoeinnahmen bzgl. der Zuzahlungsgrenze?

  1. #1
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Question Was zählt zu den Bruttoeinnahmen bzgl. der Zuzahlungsgrenze?

    Hallo TP´ler!

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Was zählt zu den Bruttoeinnahmen bzgl. der Zuzahlungsgrenze von 1% bzw. 2%?

    Fallen darunter sämtliche steuerpflichtigen Einnahmen, z. b. Vermietungseinnahmen, Zinsen, Arbeitslon etc.....

    Danke!
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  2. #2
    TP-Specialist Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Avatar von Mich@el
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    n´Abend!
    Hierzu zählen alle Einnahmen, die dazu bestimmt sind, Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.

    Allerdings gibt´s zurzeit circa 200 verschiedene Einnahmearten. Aber nicht jede Einnahme ist bei der Berechnung der Belastungsgrenze zu berücksichtigen.

    Und dann gibt´s für bestimmte im Gesetz genannte Personenkreise (u.a. Arbeitslosengeld II Bezieher) gelten besondere gesetzliche Regelungen.

    Also keine pauschale Antwort möglich.


    Grüße
    Michael
    Back to business!

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