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Alt 17.01.2008, 19:20   #1
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Question Was zählt zu den Bruttoeinnahmen bzgl. der Zuzahlungsgrenze?

Hallo TP´ler!

Kann mir jemand weiterhelfen?

Was zählt zu den Bruttoeinnahmen bzgl. der Zuzahlungsgrenze von 1% bzw. 2%?

Fallen darunter sämtliche steuerpflichtigen Einnahmen, z. b. Vermietungseinnahmen, Zinsen, Arbeitslon etc.....

Danke!
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 17.01.2008, 19:43   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Mich@el
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
Mich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine User
n´Abend!
Hierzu zählen alle Einnahmen, die dazu bestimmt sind, Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.

Allerdings gibt´s zurzeit circa 200 verschiedene Einnahmearten. Aber nicht jede Einnahme ist bei der Berechnung der Belastungsgrenze zu berücksichtigen.

Und dann gibt´s für bestimmte im Gesetz genannte Personenkreise (u.a. Arbeitslosengeld II Bezieher) gelten besondere gesetzliche Regelungen.

Also keine pauschale Antwort möglich.


Grüße
Michael
__________________
Wer schreibt, der bleibt! (mein Chef)
Sonne tanken!
Mich@el ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

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