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Thema: Angestellt und selbstständig - Knifflige Frage zur PKV

  1. #1
    TP-Member Kugelfisch macht alles soweit korrekt
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    Angestellt und selbstständig - Knifflige Frage zur PKV

    Hallo zusammen,

    folgende Situation:
    Ich bin angestellt und seit 2002 privat krankenversichert. Jetzt wurden zum 1.1.08 die Gehälter geändert, so dass der fixe Anteil deutlich gesunken ist und der variable Teil gestiegen. Daher rutsche ich jetzt mit meinem Fixgehalt unter die Versicherungspflichtgrenze und mein AG hat mir mitgeteilt, ich müsse mich daher wieder gesetzlich krankenversichern, was ich nicht will.

    Daneben bin ich noch seit Feb. 2007 selbstständig. Nun meine Frage:

    Kann ich allein aufgrund der Selbstständigkeit schon privat krankenversichert bleiben, da ja eigentlich jeder Selbstständige diese Wahl hat?

    Oder geht hier das Angestelltenverhältnis vor?

    Oder kann ich mein Gehalt und die Einnahmen aus der Selbstständigkeit addieren, um wieder über der Grenze zu liegen und somit privat kv zu bleiben?

    Im ersten Moment dachte ich, es reicht schon allein die Tatsache der Selbstständigkeit, aber man kann ja nie wissen. Und von den KV hab ich jetzt mehrere Antworten bekommen, toll....

    Weiß hier jemand Bescheid?

  2. #2
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    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    Kann ich allein aufgrund der Selbstständigkeit schon privat krankenversichert bleiben, da ja eigentlich jeder Selbstständige diese Wahl hat?
    Nein. Entscheidend ist Dein Haupteinkommen. Kommt das aus der Angestelltentätigkeit und liegt das unter der Pflichtgrenze -> Pflichtversicherung in der GKV.

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  3. #3
    TP-Member Kugelfisch macht alles soweit korrekt
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    In dem Fall wäre die Frage, was das Haupteinkommen ist... Mein Umsatz bzw. die Einnahmen lagen 2007 bei ca. 60.000 Euro, mein jetziges Einkommen als Angestellter (nur Fixanteil ca. 42.000).

    Mit meinem gesamten Einkommen überschreite ich die Grenze ja auf jeden Fall, oder zählt das dann wirklich nicht, sondern nur der verminderte Fixanteil der angestellten Tätigkeit?

  4. #4
    TP-Moderator fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User Avatar von fuchzga
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    Du darfst aber nicht nur den Fixteil als Einkommen sehen, sondern das was am Ende auf deiner Lohnsteuerkarte steht.

    Und: Umsatz und Einnahmen sind ja noch nicht das Einkommen. Was gibst du denn bei deiner Einkommenssteuererklärung an?

  5. #5
    TP-Member Kugelfisch macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
    Du darfst aber nicht nur den Fixteil als Einkommen sehen, sondern das was am Ende auf deiner Lohnsteuerkarte steht.

    Und: Umsatz und Einnahmen sind ja noch nicht das Einkommen. Was gibst du denn bei deiner Einkommenssteuererklärung an?

    Leider darf man nur den Fixteil ansetzen, alles, was nicht garantiert ist, nicht. Auch wenn auf meinem Lohnzettel am Jahresende mehr als 60.000 Euro stehen, spielt das angeblich keine Rolle, weil der Fixanteil zählt.

    In der Est-Erklärung gebe ich mehr als 90.000 Euro an, also jenseits der Grenzen. Das wäre ja echt beschissen, wenn das egal ist und trotzdem "nur" mein Fixgehalt als Angestellter zählt. Ich will ja nicht meine ganzen angesparten Altersrückstellungen verlieren...

  6. #6
    TP-Specialist Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Avatar von Mich@el
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    Im Sinne § 8 SGB V gibt es auch noch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

    Ließ selbst.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  7. #7
    TP-Newbie Nexy macht alles soweit korrekt
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    Da Du bereits seit 2002 eine PKV hast, gilt eine verringerte Versicherungspflichtgrenze (2007: EUR 42.750; SGB V, §6 Abs. 7). Außerdem gelten neben 12 Monatsgehältern u.a. auch regelmäßige Bezüge von Weihnachts- und Urlaubsgeld, sowie vermögenswirksame Leistungen.

    Eine gute Zusammenfassung inkl. Verweise auf's SGB V bietet die Broschüre "PKV im Sozialrecht": http://www.pkv.de/downloads/PKV_im_S...t_0707_web.pdf

    Gruß

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