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21.01.2008, 21:12
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: baden-württemberg
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Berufsgenossenschaft
Weiss jemand, ob man als Kleinunternehmer mit 1,5 Angestellten auf jeden Fall (für die Angestellten)berufsgenossenschafts-mitgliedspflichtig ist? Gibt es da Ausnahmeregeln?
Zweiter Aspekt/ Frage: wenn einem Arbeitnehmer dann ein Unfall passiert auf dem Heimweg, den er selbst verschuldet, kommt dann die BG trotzdem auf?
Danke
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21.01.2008, 21:47
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Mit Angestellten... imho auf jeden Fall.
Zu den Bedingungen guck doch einfach mal auf der Site der entsprechenden BG vorbei.
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22.01.2008, 08:19
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: baden-württemberg
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Danke - Zu welcher BG gehört ein Fahrradladen?
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22.01.2008, 08:45
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
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Ich denke die Einzelhandels BG (Hauptverwaltung) in Bonn. Bezirksverwaltungen gibt´s in Berlin, Bremen und München.
Grüße
Michael
__________________
Wer schreibt, der bleibt! (mein Chef)
Sonne tanken!
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22.01.2008, 16:28
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Imperia
Weiss jemand, ob man als Kleinunternehmer mit 1,5 Angestellten auf jeden Fall (für die Angestellten)berufsgenossenschafts-mitgliedspflichtig ist? Gibt es da Ausnahmeregeln?
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Ja, nein. Sobald Du Angestellte hast, bist Du definitiv BG-pflichtig.
Zitat:
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Zweiter Aspekt/ Frage: wenn einem Arbeitnehmer dann ein Unfall passiert auf dem Heimweg, den er selbst verschuldet, kommt dann die BG trotzdem auf?
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Solange der Unfall nicht vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt wurde, ja. Für Wege- und Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten ist die Versicherung über die BG ja da.
copy
P.S.: Wie immer, das ist keine Rechtsberatung!
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12.03.2008, 11:34
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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Wie sieht das aus, wenn ich keine Angestellten, sondern eben nur "freie Mitarbeiter" habe? Muss ich das irgendwie der BG melden?
__________________
Unterstützt hochzeit-perfekt!!
Es ist ein neues Hochzeitsportal, dass das beste und größte Branchenverzeichnis für Hochzeiten werden soll.
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12.03.2008, 13:07
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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"Freie Mitarbeiter" sind keine Mitarbeiter, sondern Selbständige und schreiben dir 'ne Rechnung.
Ich finde diese Formuliereung eh sowas von falsch und irreführend...
Ob du als Unternehmer pflichtversichert bist (ja, das gibt es) kannst du bei der entsprechenden BG nachgucken oder welche Bedingungen es für Zahlungsbefreiungen gibt.
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12.03.2008, 23:50
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Lahr/Schw.
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Zitat:
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Die Großhandels- und Lagerei- Berufsgenossenschaft (GroLa BG) und die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE) haben sich zur Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution (BGHW) zusammengeschlossen.
Die Vereinigung zur neuen Berufsgenossenschaft wird ab 1.1.2008 wirksam. Übergeordnete Aufgaben werden in den fortbestehenden Direktionen in Bonn und Mannheim wahrgenommen. Die kundenorientierte Betreuung der Mitglieder und Versicherten wird ortsnah durch die Bezirksverwaltungen erfolgen.
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Quelle: http://www.bghw.de
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13.03.2008, 16:36
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Öhm, hab ich was verpasst... warum dieser Hinweis auf eine bestimmte BG?
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13.03.2008, 18:48
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von dorintia
Öhm, hab ich was verpasst... warum dieser Hinweis auf eine bestimmte BG?
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Weil der/die OP nach einem Fahrradladen gefragt hat?
copy
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