Mit Angestellten... imho auf jeden Fall.
Zu den Bedingungen guck doch einfach mal auf der Site der entsprechenden BG vorbei.
Weiss jemand, ob man als Kleinunternehmer mit 1,5 Angestellten auf jeden Fall (für die Angestellten)berufsgenossenschafts-mitgliedspflichtig ist? Gibt es da Ausnahmeregeln?
Zweiter Aspekt/ Frage: wenn einem Arbeitnehmer dann ein Unfall passiert auf dem Heimweg, den er selbst verschuldet, kommt dann die BG trotzdem auf?
Danke
Mit Angestellten... imho auf jeden Fall.
Zu den Bedingungen guck doch einfach mal auf der Site der entsprechenden BG vorbei.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Danke - Zu welcher BG gehört ein Fahrradladen?
Ich denke die Einzelhandels BG (Hauptverwaltung) in Bonn. Bezirksverwaltungen gibt´s in Berlin, Bremen und München.
Grüße
Michael
Back to business!
Ja, nein. Sobald Du Angestellte hast, bist Du definitiv BG-pflichtig.
Solange der Unfall nicht vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt wurde, ja. Für Wege- und Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten ist die Versicherung über die BG ja da.Zweiter Aspekt/ Frage: wenn einem Arbeitnehmer dann ein Unfall passiert auf dem Heimweg, den er selbst verschuldet, kommt dann die BG trotzdem auf?
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P.S.: Wie immer, das ist keine Rechtsberatung!
Wie sieht das aus, wenn ich keine Angestellten, sondern eben nur "freie Mitarbeiter" habe? Muss ich das irgendwie der BG melden?
Unterstützt hochzeit-perfekt!!
Es ist ein neues Hochzeitsportal, dass das beste und größte Branchenverzeichnis für Hochzeiten werden soll.
"Freie Mitarbeiter" sind keine Mitarbeiter, sondern Selbständige und schreiben dir 'ne Rechnung.
Ich finde diese Formuliereung eh sowas von falsch und irreführend...
Ob du als Unternehmer pflichtversichert bist (ja, das gibt es) kannst du bei der entsprechenden BG nachgucken oder welche Bedingungen es für Zahlungsbefreiungen gibt.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Quelle: http://www.bghw.deBerufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Die Großhandels- und Lagerei- Berufsgenossenschaft (GroLa BG) und die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE) haben sich zur Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution (BGHW) zusammengeschlossen.
Die Vereinigung zur neuen Berufsgenossenschaft wird ab 1.1.2008 wirksam. Übergeordnete Aufgaben werden in den fortbestehenden Direktionen in Bonn und Mannheim wahrgenommen. Die kundenorientierte Betreuung der Mitglieder und Versicherten wird ortsnah durch die Bezirksverwaltungen erfolgen.
Öhm, hab ich was verpasst... warum dieser Hinweis auf eine bestimmte BG?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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