Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Hinzuverdienstgrenze 2maliges Überschreiten

  1. #1
    TP-Insider Avatar von AO Gott
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    860

    Hinzuverdienstgrenze 2maliges Überschreiten

    Hallo ihr TP´ler!

    Ich habe eine Frage bzgl. der Hinzuverdienstgrenze. Diese beträgt ja 350.-- € bei Rentnern die nicht die Regelaltersrente ab 65 beziehen.

    Es gibt ja die Regelung, dass diese Grenze 2mal überschritten werden darf. JEtzt aber die Frage:

    Wie hoch darf den der maximale Überschreitungsbetrag sein oder gibt es hier kein Maximum?

    EDIT: Zusatzfrage: Werden die steuerfreien und sozialversicherungsfreien 2100.-- (Stichwort: "Übungsleiterfreibetrag") auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet?

    Für ne Antwort wäre ich dankbar!
    Geändert von AO Gott (25.01.2008 um 18:33 Uhr) Grund: Zusatzfrage!
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  2. #2
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.677
    Zitat Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
    Ich habe eine Frage bzgl. der Hinzuverdienstgrenze. Diese beträgt ja 350.-- € bei Rentnern die nicht die Regelaltersrente ab 65 beziehen. (...)

    "Die Hinzuverdienstgrenze von 345 € brutto (Beschäftigte in geringem Umfang) darf im Laufe eines Jahres seit Rentenbeginn in zwei Monaten überschritten werden, z. B. auf Grund Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, neuerdings (BSG v. 31.1.2002, B 13 RJ 33/01 R) auch bei Überstundenvergütung oder saisonalem Mehrverdienst. Dies gilt allerdings auch nicht in unbegrenzter Höhe, sondern höchstens bis zum Doppelten der für den Monat geltenden Hinzuverdienstgrenzen (GmbHR 2005, R 26). Überschreitet der Rentner mit seinem Nebenverdienst die Einkommensgrenze von 345 €, führt dies immer zu einer Kürzung der gewährten Rente."

    http://www.verhuelsdonk.de/site001/0..._03/steu12.htm

    HTH,

    copy

  3. #3
    TP-Insider Avatar von AO Gott
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    860
    @copy: DANKE! Aber die Hinzuverdienstgrenze beträgt 350.-- €, da bin ich mir sehr sicher.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  4. #4
    TP-Greis
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Aber die Hinzuverdienstgrenze beträgt 350.-- €, da bin ich mir sehr sicher.
    wurde zum Jahr 2007 um 5 EUR angehoben.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Insider Avatar von AO Gott
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    860
    Ok, danke!!!
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51