"Die Hinzuverdienstgrenze von 345 € brutto (Beschäftigte in geringem Umfang) darf im Laufe eines Jahres seit Rentenbeginn in zwei Monaten überschritten werden, z. B. auf Grund Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, neuerdings (BSG v. 31.1.2002, B 13 RJ 33/01 R) auch bei Überstundenvergütung oder saisonalem Mehrverdienst. Dies gilt allerdings auch nicht in unbegrenzter Höhe, sondern höchstens bis zum Doppelten der für den Monat geltenden Hinzuverdienstgrenzen (GmbHR 2005, R 26). Überschreitet der Rentner mit seinem Nebenverdienst die Einkommensgrenze von 345 €, führt dies immer zu einer Kürzung der gewährten Rente."
http://www.verhuelsdonk.de/site001/0..._03/steu12.htm
HTH,
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Aber die Hinzuverdienstgrenze beträgt 350.-- €, da bin ich mir sehr sicher.
