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Thema: Hinzuverdienstgrenze 2maliges Überschreiten

  1. #1
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    Hinzuverdienstgrenze 2maliges Überschreiten

    Hallo ihr TP´ler!

    Ich habe eine Frage bzgl. der Hinzuverdienstgrenze. Diese beträgt ja 350.-- € bei Rentnern die nicht die Regelaltersrente ab 65 beziehen.

    Es gibt ja die Regelung, dass diese Grenze 2mal überschritten werden darf. JEtzt aber die Frage:

    Wie hoch darf den der maximale Überschreitungsbetrag sein oder gibt es hier kein Maximum?

    EDIT: Zusatzfrage: Werden die steuerfreien und sozialversicherungsfreien 2100.-- (Stichwort: "Übungsleiterfreibetrag") auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet?

    Für ne Antwort wäre ich dankbar!
    Geändert von AO Gott (25.01.2008 um 18:33 Uhr) Grund: Zusatzfrage!
    Gruss

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  2. #2
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    Zitat Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
    Ich habe eine Frage bzgl. der Hinzuverdienstgrenze. Diese beträgt ja 350.-- € bei Rentnern die nicht die Regelaltersrente ab 65 beziehen. (...)

    "Die Hinzuverdienstgrenze von 345 € brutto (Beschäftigte in geringem Umfang) darf im Laufe eines Jahres seit Rentenbeginn in zwei Monaten überschritten werden, z. B. auf Grund Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, neuerdings (BSG v. 31.1.2002, B 13 RJ 33/01 R) auch bei Überstundenvergütung oder saisonalem Mehrverdienst. Dies gilt allerdings auch nicht in unbegrenzter Höhe, sondern höchstens bis zum Doppelten der für den Monat geltenden Hinzuverdienstgrenzen (GmbHR 2005, R 26). Überschreitet der Rentner mit seinem Nebenverdienst die Einkommensgrenze von 345 €, führt dies immer zu einer Kürzung der gewährten Rente."

    http://www.verhuelsdonk.de/site001/0..._03/steu12.htm

    HTH,

    copy

  3. #3
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    @copy: DANKE! Aber die Hinzuverdienstgrenze beträgt 350.-- €, da bin ich mir sehr sicher.
    Gruss

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  4. #4
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    Aber die Hinzuverdienstgrenze beträgt 350.-- €, da bin ich mir sehr sicher.
    wurde zum Jahr 2007 um 5 EUR angehoben.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
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    Ok, danke!!!
    Gruss

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