1. Threads zur Abgabe und Aufnahme bei der Künstlersozialkasse gibt es hier ja schon einige. Wie sieht es aber mit dem Beitritt in die KSK aus? Welche Vorteile und welche Nachteile hätte das für mich als Grafiker/Webdesigner? Wie sind Eure Erfahrungen?
2. Welche Verpflichtungen hat man als bei der KSK Angemeldeter? Welche Nachweise muss man erbringen, wie oft usw.?
Danke schonmal!
Hallo,
dazu habe ich auch eine Frage.. mein Steuerberater meinte dass sich jeder Künstler/Webdesigner etc. dort anmelden "muss" (?), nur hat es bisher kaum jemand gemacht, weil nicht kontrolliert wurde.
Seit dem letzten Jahr werden einige Firmen kontrolliert und es kann großen Ärger geben...
Stimmt das? kann ich mir nicht vorstellen, checke auf der KSK-Seite auch nicht ganz durch.
Wie sieht es denn aus, wenn ich jetzt eine Ausbildung mache und nebenbei ein Gewerbe betreibe als Programmierer/Grafiker. (Hobby zum Beruf).
Muss ich dann dieser Sozialkasse beitreten? und was habe ich davon? ich zahle ja schon die Krankenversicherungs-Kosten über meinen Arbeitgeber!?
Ja, es wird verschärft kontrolliert und ja, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz KSVG sind Künstler sozialversicherungspflichtig.
Als Programmierer fällst Du sowieso nie unter das KVSG ... siehe oben. Als Grafiker unter Umständen schon.Wie sieht es denn aus, wenn ich jetzt eine Ausbildung mache und nebenbei ein Gewerbe betreibe als Programmierer/Grafiker. (Hobby zum Beruf).
"Künstler im Sinne des KSVG ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. Eine konkrete Beurteilung einer möglichen Versicherungspflicht ist ohne verbindliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalles durch die KSK nicht möglich."
http://www.kuenstlersozialkasse.de/w...ublizisten.php
Das kommt darauf an.Muss ich dann dieser Sozialkasse beitreten?
"Voraussetzung für die Versicherung nach dem KSVG ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbständigen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o. ä.) ausüben."
http://www.kuenstlersozialkasse.de/w...ublizisten.php
Wenn Dein Gewerbe entsprechend ausgelegt ist, kannst Du sozialversicherungspflichtig sein.
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