Sozialversicherungsbeiträge sind "privat" veranlasst und gehören somit allenfalls in die EkSt.-Erklärung.
Hallo,
ich bin Kleinunternehmer und freiwillig gesetzlich bei der KK versichert.
Kann ich die Beiträge zur KK bei meiner Kostenüberschussrechnung als Ausgabe buchen. Wie sieht´s bei anderen Sozialversicherungen aus?
Sozialversicherungsbeiträge sind "privat" veranlasst und gehören somit allenfalls in die EkSt.-Erklärung.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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