TP Underground Lounge 07/08
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Alt 17.04.2008, 12:04   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
ocelot123 macht alles soweit korrekt
Krankenversicherung 1 Jahr nachzahlen?

hallo erstmal,

folgende situation: ich war bis letztes jahr april bei der gek versichert und war student. ich habe mich dann bei der uni exmatrikulieren lassen und musste mich dann privat versichern und damals hatte ich finanzielle probleme und konnte die "hohen" beiträge nicht zahlen und war bis jetzt nicht versichert. jetzt würde ich mich gerne über die ksk versichern lassen und die gek meint ich muss alle beiträge nachzahlen bevor ich mich bei der ksk anmelden kann....und das ist sehr viel geld was ich im moment einfach nicht habe...kann mir vielleicht einer von euch helfen, gibt es da einen anderen weg für mich ??

danke!!!!
ocelot123 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 17.04.2008, 19:55   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Mich@el
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
Mich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine User
Hallo ocelot123.
Noch eins, zwei Fragen zum Verständnis.
Du schreibst, dass Du Dich nach der Exmatrikulation privat versichert hast. Meinst Du jetzt damit, dass Du die Mitgliedschaft bei der GEK gekündigt hast und dich bei einer Privaten versichert hast. Oder evtl. nur die freiw. Weiterversicherung bei der GEK?

Die KSK braucht von der bisherigen/aktuellen Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung. Ohne diese werden sie Dich nicht versichern können. Und da Du -wie Du schreibst- keine Beiträge gezahlt hast, mußt Du ganz sicher die Beiträge nachzahlen. Schlage evtl. eine Ratenzahlung vor! Das wird in den meisten Fällen auch angenommen. Es sei denn Du möchtest nur 1 Euro im Monat zurückzahlen.

Grüße
Michael
__________________
Wer schreibt, der bleibt! (mein Chef)
Sonne tanken!
Mich@el ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2008, 22:29   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Karlsruhe
Albert Ka macht alles soweit korrekt
Guten Tag,
ich habe ein ähnliches Problem:
Seit meiner Selbstständigkeit vor 4 Jahren und Ausstieg aus der gesetzlichen KV habe ich die Kosten für medizinische Dienstleistungen (aus finanziellen Erwägungen) selbst bezahlt.
Nun verlangt der Gesetzgeber den Wiedereintritt in eine KV. Dies ist bei mir nur in die ehemalige gesetzliche KK möglich.
Diese verlangt nun die Beitragsnachzahlung für ein Jahr, obwohl ich ja keine Leistungen erhalten oder beansprucht habe. Mich würde interessieren ob dies rechtmäßig ist. Außerem müßte ich ja dann alle Arzt- und Medikamentenrechnungen dieses Jahres von der Kasse erstattet bekommen.
Albert Ka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2008, 23:29   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Albert Ka Beitrag anzeigen
Guten Tag,
ich habe ein ähnliches Problem:
Seit meiner Selbstständigkeit vor 4 Jahren und Ausstieg aus der gesetzlichen KV habe ich die Kosten für medizinische Dienstleistungen (aus finanziellen Erwägungen) selbst bezahlt.
Nun verlangt der Gesetzgeber den Wiedereintritt in eine KV.
Naja - "nun" verlangt er das doch nicht, sondern Du hättest Dich zum 1.April 2007 versichern müssen, nicht wahr?

Zitat:
Diese verlangt nun die Beitragsnachzahlung für ein Jahr, obwohl ich ja keine Leistungen erhalten oder beansprucht habe. Mich würde interessieren ob dies rechtmäßig ist.
Ist es. Die Versicherungspflicht besteht ja schließlich schon seit einem Jahr.

Zitat:
Außerem müßte ich ja dann alle Arzt- und Medikamentenrechnungen dieses Jahres von der Kasse erstattet bekommen.
Im üblichen Umfang ist das auch so.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2008, 23:25   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Karlsruhe
Albert Ka macht alles soweit korrekt
Erstmal vielen Dank!
Für meine Seelenruhe hätte ich aber gerne noch eine Antwort auf folgende
Fragen:
Ich denke, versicherungspflichtig war ich als Selbstständiger nicht.
Wenn dies doch so war, dann aber nicht nur für ein Jahr sondern für alle Jahre der der Selbstständigkeit?
Vielen Dank.
Albert Ka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2008, 06:08   #6
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Albert Ka Beitrag anzeigen
Erstmal vielen Dank!
Für meine Seelenruhe hätte ich aber gerne noch eine Antwort auf folgende
Fragen:
Ich denke, versicherungspflichtig war ich als Selbstständiger nicht.
Nicht vor der Gesundheitsreform, aber seitdem eben schon. Du schreibst doch selbst "Nun verlangt der Gesetzgeber den Wiedereintritt in eine KV".

Und bezüglich des "nun" unterliegst Du einem Irrtum, wie gesagt: die Gesundheitsreform trat zum 1.4.2007 in Kraft. Das ist eben 1 Jahr her und deshalb verlangt die KV auch die Nachzahlung der Beiträge für ein Jahr.

Zitat:
Wenn dies doch so war, dann aber nicht nur für ein Jahr sondern für alle Jahre der der Selbstständigkeit?
Nein, natürlich nicht rückwirkend, sondern erst mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform.

copy
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