Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Krankenversicherung 1 Jahr nachzahlen?

  1. #1
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Apr 2008
    Beiträge
    1

    Krankenversicherung 1 Jahr nachzahlen?

    hallo erstmal,

    folgende situation: ich war bis letztes jahr april bei der gek versichert und war student. ich habe mich dann bei der uni exmatrikulieren lassen und musste mich dann privat versichern und damals hatte ich finanzielle probleme und konnte die "hohen" beiträge nicht zahlen und war bis jetzt nicht versichert. jetzt würde ich mich gerne über die ksk versichern lassen und die gek meint ich muss alle beiträge nachzahlen bevor ich mich bei der ksk anmelden kann....und das ist sehr viel geld was ich im moment einfach nicht habe...kann mir vielleicht einer von euch helfen, gibt es da einen anderen weg für mich ??

    danke!!!!

  2. #2
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
    Registriert seit
    Oct 2005
    Ort
    Würzburg
    Beiträge
    2.810
    Hallo ocelot123.
    Noch eins, zwei Fragen zum Verständnis.
    Du schreibst, dass Du Dich nach der Exmatrikulation privat versichert hast. Meinst Du jetzt damit, dass Du die Mitgliedschaft bei der GEK gekündigt hast und dich bei einer Privaten versichert hast. Oder evtl. nur die freiw. Weiterversicherung bei der GEK?

    Die KSK braucht von der bisherigen/aktuellen Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung. Ohne diese werden sie Dich nicht versichern können. Und da Du -wie Du schreibst- keine Beiträge gezahlt hast, mußt Du ganz sicher die Beiträge nachzahlen. Schlage evtl. eine Ratenzahlung vor! Das wird in den meisten Fällen auch angenommen. Es sei denn Du möchtest nur 1 Euro im Monat zurückzahlen.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  3. #3
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Apr 2008
    Ort
    Karlsruhe
    Beiträge
    4
    Guten Tag,
    ich habe ein ähnliches Problem:
    Seit meiner Selbstständigkeit vor 4 Jahren und Ausstieg aus der gesetzlichen KV habe ich die Kosten für medizinische Dienstleistungen (aus finanziellen Erwägungen) selbst bezahlt.
    Nun verlangt der Gesetzgeber den Wiedereintritt in eine KV. Dies ist bei mir nur in die ehemalige gesetzliche KK möglich.
    Diese verlangt nun die Beitragsnachzahlung für ein Jahr, obwohl ich ja keine Leistungen erhalten oder beansprucht habe. Mich würde interessieren ob dies rechtmäßig ist. Außerem müßte ich ja dann alle Arzt- und Medikamentenrechnungen dieses Jahres von der Kasse erstattet bekommen.

  4. #4
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.681
    Zitat Zitat von Albert Ka Beitrag anzeigen
    Guten Tag,
    ich habe ein ähnliches Problem:
    Seit meiner Selbstständigkeit vor 4 Jahren und Ausstieg aus der gesetzlichen KV habe ich die Kosten für medizinische Dienstleistungen (aus finanziellen Erwägungen) selbst bezahlt.
    Nun verlangt der Gesetzgeber den Wiedereintritt in eine KV.
    Naja - "nun" verlangt er das doch nicht, sondern Du hättest Dich zum 1.April 2007 versichern müssen, nicht wahr?

    Diese verlangt nun die Beitragsnachzahlung für ein Jahr, obwohl ich ja keine Leistungen erhalten oder beansprucht habe. Mich würde interessieren ob dies rechtmäßig ist.
    Ist es. Die Versicherungspflicht besteht ja schließlich schon seit einem Jahr.

    Außerem müßte ich ja dann alle Arzt- und Medikamentenrechnungen dieses Jahres von der Kasse erstattet bekommen.
    Im üblichen Umfang ist das auch so.

    copy

  5. #5
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Apr 2008
    Ort
    Karlsruhe
    Beiträge
    4
    Erstmal vielen Dank!
    Für meine Seelenruhe hätte ich aber gerne noch eine Antwort auf folgende
    Fragen:
    Ich denke, versicherungspflichtig war ich als Selbstständiger nicht.
    Wenn dies doch so war, dann aber nicht nur für ein Jahr sondern für alle Jahre der der Selbstständigkeit?
    Vielen Dank.

  6. #6
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.681
    Zitat Zitat von Albert Ka Beitrag anzeigen
    Erstmal vielen Dank!
    Für meine Seelenruhe hätte ich aber gerne noch eine Antwort auf folgende
    Fragen:
    Ich denke, versicherungspflichtig war ich als Selbstständiger nicht.
    Nicht vor der Gesundheitsreform, aber seitdem eben schon. Du schreibst doch selbst "Nun verlangt der Gesetzgeber den Wiedereintritt in eine KV".

    Und bezüglich des "nun" unterliegst Du einem Irrtum, wie gesagt: die Gesundheitsreform trat zum 1.4.2007 in Kraft. Das ist eben 1 Jahr her und deshalb verlangt die KV auch die Nachzahlung der Beiträge für ein Jahr.

    Wenn dies doch so war, dann aber nicht nur für ein Jahr sondern für alle Jahre der der Selbstständigkeit?
    Nein, natürlich nicht rückwirkend, sondern erst mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform.

    copy

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51