Hallo liebe Traumprojekt-User,
zuerst möchte ich erstmal ein großes Lob loswerden. Bereits die letzten Wochen und Monate bin ich durch Recherchen im Internet auf dieses Forum aufmerksam geworden, blätterte schon einige Postings durch aber meldete mich nie an, weil ich der Meinung war, dass ich durch Google und Co. schon auf meine Ergebnisse komme.
Nun, meine Frage konnte mir noch nicht einmal meine Krankenversicherung, die KKH, beantworten bzw. lieferten sie mir grundsätzlich die gleiche Antwort.
Zum Sachverhalt: ich bin derzeit arbeitslos/-suchend und bezog bis vor einem Monat ALG I. Nun habe ich nur noch meinen Minijob der sich weitaus mehr lohnt als ALG II (würde nicht den kompletten Satz bekommen und ich hätte die 165-€-Grenze) zu beantragen. Bis zu meinem 23. Geburtstag Ende Mai bin ich bei meiner Mama noch familienversichert.
Danach müsste ich laut KKH einen Beitrag von 131 Euro zahlen. Bei meinem Minijob. Durch einen Thread hier dachte ich eigentlich, dass ich bei einem Einkommen durch Minijob bis 400 Euro keinerlei Krankenversicherung zahlen müsste

Dann fragte ich, wie es denn aussieht bis zur der 828-Euro-Grenze noch ein klitzekleines Nebengewerbe laufen zu lassen. "Sie wären dann selbstständig und müssen sich als Selbstständiger versichern. Das sind die 300 Euro. Das kennen Sie ja schon!". Das lohnt sich ja dann so gar nicht

Und vor allem ist ein Nebengewerbe ja praktisch ein Nebenjob und nicht ein Hauptgewerbe ...
Wer hat denn jetzt nun Recht? Und was für einen Beitrag müsste ich denn zahlen, wenn ich neben meinem Minijob ein Nebengewerbe mit etwa 200 bis 300 Euro Gewinn hätte? Muss ich dann tatsächlich die 300 Euro Krankenversicherung zahlen oder doch nur die 131 Euro, weil ich so wenig im Monat zum Leben habe?
Ich hab ja nun schon wirklich sehr viel gelernt, aber hinsichtlich dieser Regelungen steige ich wirklich nicht durch.
Liebe Grüße
Michi