Also, soweit ich weiss... wenn du einen pauschal (ohne Lohnsteuerkarte) versteuerten 400 Euro-Job hast (keinen Euro mehr) werden auch KK-Beiträge abgeführt und du bleibst in der Fam.-versicherung und musst auch nicht nach deinem 23. Geb. plötzlich zusätzliche KK-Beiträge zahlen.
Für Arbeitnehmertätigkeiten in diesem Gleitzonenbereich über 400 Euro gibt es besondere Regelungen.
Machst du dich aber neben dem Minijob noch selbsständig
egal ob
neben oder hauptgewerblich) und hast nur einen Euro Gewinn fällst du aus der Fam.-Versicherung umd musst dich selbst versichern. Allerdings gibt es da neuerdings auch gesenkte Beiträge für geringverdienende Selbständige. Die KV aus dem Nebenjob zählt da nicht wirklich als vollwertige KV, der Minijob ist halt nur staatlich subventioniert.
Für mich war das ein Grund nach der Elterzeit nicht auf 400 Euro-Basis zu arbeiten, sondern halbtags auf St.Kl.5, da bleiben mir zwar bloß ein paar Euros mehr für immerhin 20Std./Woche aber ich bin vollwertig krankenversichert.


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Dann fragte ich, wie es denn aussieht bis zur der 828-Euro-Grenze noch ein klitzekleines Nebengewerbe laufen zu lassen. "Sie wären dann selbstständig und müssen sich als Selbstständiger versichern. Das sind die 300 Euro. Das kennen Sie ja schon!". Das lohnt sich ja dann so gar nicht
Und vor allem ist ein Nebengewerbe ja praktisch ein Nebenjob und nicht ein Hauptgewerbe ...
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