hm... muß ich noch mal gucken. Melde mich wieder.![]()
Immer wieder wird doch aber geschrieben "so lange das die Hauptbeschäftigung nicht übersteigt" muss man gar nicht - ist man eben über die Hauptbeschäftigung (AN-Tätigkeit) voll versichert.
Somit wären diese Aussagen falsch?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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Back to business!
Danke.
Vor allem wenn man bedenkt das Einkünfte aus Selbständigkeit ja nicht versicherungspflichtig sind... ich muss mich ja als Selbständiger nicht kranken- oder rentenversichern.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
So, habe jetzt noch einmal nachgelesen.
Ist man/frau überwiegend beschäftigt z.B. an 25 h die Woche und daneben 10 h selbstständig, dann ist´s der Krankenkasse egal. Die Beschäftigung überwiegt ja in diesem Beispiel. Beiträge muß aus der selbstständigen Tätigkeit nicht gezahlt werden. Aber der Arbeitgeber sollte aber informiert werden!
Anderes Beispiel: 20 h beschäftigt und 19 h selbstständig. Da muß die Krankenkasse mal näher hinschauen, was - "kurz gesagt"- hier überwiegt.
Alle Unklarheiten beseitigt?
Grüße
Michael
Back to business!
Nee, eigentlich nicht.
Denn als "Vollselbständiger" bin ich doch gar nicht verpflichtet mich kranken zu versichern (komische Grammatik) - ich könnte meine Arztkosten auch bar bezahlen oder so...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
@ dorintia
mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass jemand pro forma ein kleines unselbstständiges Beschäftigungsverhältnis eingeht mit entsprechend niedriger Entlohnung und darüber vollen Versicherungsschtz kassiert im Übrigen aber sein Haupteinkommen aus selbstständiger Beschäftigung generiert und dies an der KK "vorbeischleust".
Versichere ich mich als Selbstständiger freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse, so sind nämlich bis zur Bemessungsgrenze ALLE Einkünfte (auch z.B. Zinsen vom Sparbuch etc.) Grundlage für die Bemessung!
Das ist schon klar, deswegen ist es ja z.B. problematisch einen 400-Euro-Minijob zu haben und sich daneben (nebenberuflich) selbständig zu machen und zu denken man wäre "voll" krankenversichert. Ich dächt wir hätten da schonmal einen Thread gehabt...
Nur wie gesagt: auf diesbezügliche Fragen bei Voll-Hauptbeschäftigten und nebenberuflich selbstständigen hieß es immer "brauchst du nicht zusätzlich"... dem scheint ja dann nicht so zu sein.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hallo,
hatte mein Anliegen schonmal hier geschildert:
http://www.traum-projekt.com/forum/1...ingewerbe.html
Heißt das jetzt vermutlich für mich, der im Nebengewerbe mehr verdient trotz lediglich ein bis zwei stunden pro Woche, dass ich trotzdem ein zweites Mal den vollen Beitrag auf mein Nebengehalt an die GKV zahlen muss...?
Beste Grüße, Paul
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