So, habe jetzt noch einmal nachgelesen.
Ist man/frau überwiegend beschäftigt z.B. an 25 h die Woche und daneben 10 h selbstständig, dann ist´s der Krankenkasse egal. Die Beschäftigung überwiegt ja in diesem Beispiel. Beiträge muß aus der selbstständigen Tätigkeit nicht gezahlt werden. Aber der Arbeitgeber sollte aber informiert werden!
Anderes Beispiel: 20 h beschäftigt und 19 h selbstständig. Da muß die Krankenkasse mal näher hinschauen, was - "kurz gesagt"- hier überwiegt.
Alle Unklarheiten beseitigt?
Grüße
Michael