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Alt 09.05.2008, 18:33   #1
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schiwunja ist auf einem guten Weg

Bemessungsgrenze ...


oder wieviel "darf" man mit einem nebenberuflichen Gewerbe verdienen,ohne sich extra Kranken- und Sozilaversicherung zu müssen.


Viele Grüße
schiwa
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Alt 09.05.2008, 18:38   #2
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Alt 09.05.2008, 18:45   #3
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schiwunja ist auf einem guten Weg
Danke!

Ich nehme an dass die Tabelle Bruttogehälter angibt?

Wie würde das draufgerechnet? Mein gesamtes Einnahmevolummen/12?
Oder mein Gewinn/12?

schiwa
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Alt 09.05.2008, 21:44   #4
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Hmm, ich hab das Gefühl das hier was anderes gemeint ist...

Zitat Wikipedia:"Die Beiträge zur Sozialversicherung orientieren sich an der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen."
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Alt 10.05.2008, 11:03   #5
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schiwunja ist auf einem guten Weg
Heißt dass, daß ich z.B. im Beruf 3.599 € und im gewerbe ebenfalls 3.599 € im Monat verdienen könnte, ohne weitere zusätzliche Versicherungspflicht zu haben?
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Alt 10.05.2008, 11:42   #6
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Mein Laienwissen: deine Beiträge zur gKv decken deinen Kv-Schutz nur ab, wenn das nach Art und Umfang deine Hauptbeschäftigung ist.

Und so nebenbei, wenn du jetzt ankommst und sagst: he, ich verdien so viel ich will mich jetzt "günstiger" privat versichern", wird dir dein AG unterstellen das die Beschäftigung bei ihm nicht deine Hauptbeschäftigung ist und das wird ihm sicher nicht gefallen.
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Alt 10.05.2008, 13:06   #7
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schiwunja ist auf einem guten Weg
Nein, so meine ich das nicht.

Wenn ich was zahlen muß, zahle ich; daher will ich das wissen. Ich möchte wissen, ab wann ich zusätzlich zahlen muß, bzw. wie das dann errechnet wird, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze. Bruttogehalt AG + XX.
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Alt 10.05.2008, 13:22   #8
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bin kein Fachmann in dem Bereich, aber soweit ich das bisher immer verstanden habe:

sofern die gewerblichen Einkünfte die Arbeitnehmereinkünfte nicht übersteigen ist die Sozialversicherungspflicht der Höhe nach egal. Wichtiger ist die Wochenarbeitszeit um noch als "Neben"-gewerbe zu gelten.

btw: ich schieb den Thread mal ins Unterboard Sozialversicherung

Gruß
Sven
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Alt 10.05.2008, 13:24   #9
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Normalerweise musst du eben nichts zusätzlich zahlen... imho ist man gesetzlich pflichtversichert, freiwillig in der gKv oder eben privat versichert.
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Alt 10.05.2008, 14:11   #10
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schiwunja ist auf einem guten Weg
Gut. Denn Brutto über mein AG-Gehalt zu liegen wird nicht passieren. Da denke ich binich also sicher, hm?

Na gut; die Arbeitszeit liegt noch unter der AG-Zeit. Und in 8 Jahren war ich 4x erkrankt. 1 selbstverschuldet, 1x Migräne und 2x nachweislich vom Pat. angesteckt Also könnte auch keiner sagen dass ich zuviel arbeite.
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Alt 19.05.2008, 20:24   #11
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Sobald Du in Deiner Nebenbeschäftigung mehr als geringfügig arbeitest, wird auch Deine Nebenbeschäftigung versicherungspflichtig. Das heißt, Mehrfachbeschäftigung im versicherungsdeutsch.
Beispiel 1:
Beschäftigung a) 2000,- € Brutto
Beschäftigung b) 1000,- € Brutto Gesamt: 3000,- € Brutto

Du zahlst aus beiden Beschäftigungen Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung.

Beispiel 2:
Beschäftigung a) 3200,- € Brutto
Beschäftigung b) 1200,- € Brutto Gesamt 4.400,- € Brutto

Du zahlst aus Beschäftigung b) nur aus 400,- Brutto Krankenvers.beiträge ( Beitragsbemessungsgrenze KV + PV: 3.600 €) RV und AlV höher.

Soweit das in der Kürze...

Grüße
Michael
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Alt 19.05.2008, 22:22   #12
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Hmmm, aber das gilt doch nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, oder?
Und eine Selbständigkeit ist das ja eben nicht.
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Alt 19.05.2008, 22:41   #13
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... dann zahlt man/frau auch grds. neben der "Hauptbeschäftigung" auch aus der selbstständigen Tätigkeit bis zur BBG KV/PV seine Beiträge... falls man´s der Krankenkasse meldet.
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Alt 19.05.2008, 22:57   #14
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Zitat:
Zitat von Mich@el Beitrag anzeigen
... falls man´s der Krankenkasse meldet.
Darf man, kann man, muss man

Die möcht ich sehen die das tun. Bzw. wenn es eine Verpflichtung gibt, die das wissen...
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Alt 19.05.2008, 23:51   #15
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Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Darf man, kann man, muss man
...
sollte man!? ... ja macht keiner. Ist aber so. Zahlst ja auch aus Deiner selbstständigen Tätigkeit Steuern. Und alles was steuerpflichtig ist, ist auch sozialversicherungspflichtig.
Nur können die Krankenkassen (noch) nicht direkt auf die Daten vom Finanzamt zurückgreifen.
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