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Thema: Bemessungsgrenze ...

  1. #1
    TP-Senior schiwunja ist auf einem guten Weg
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    Bemessungsgrenze ...

    oder wieviel "darf" man mit einem nebenberuflichen Gewerbe verdienen,ohne sich extra Kranken- und Sozilaversicherung zu müssen.


    Viele Grüße
    schiwa
    ich bin gerne hier!

  2. #2
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  3. #3
    TP-Senior schiwunja ist auf einem guten Weg
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    Danke!

    Ich nehme an dass die Tabelle Bruttogehälter angibt?

    Wie würde das draufgerechnet? Mein gesamtes Einnahmevolummen/12?
    Oder mein Gewinn/12?

    schiwa
    ich bin gerne hier!

  4. #4
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    Hmm, ich hab das Gefühl das hier was anderes gemeint ist...

    Zitat Wikipedia:"Die Beiträge zur Sozialversicherung orientieren sich an der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen."
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Senior schiwunja ist auf einem guten Weg
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    Heißt dass, daß ich z.B. im Beruf 3.599 € und im gewerbe ebenfalls 3.599 € im Monat verdienen könnte, ohne weitere zusätzliche Versicherungspflicht zu haben?
    ich bin gerne hier!

  6. #6
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    Mein Laienwissen: deine Beiträge zur gKv decken deinen Kv-Schutz nur ab, wenn das nach Art und Umfang deine Hauptbeschäftigung ist.

    Und so nebenbei, wenn du jetzt ankommst und sagst: he, ich verdien so viel ich will mich jetzt "günstiger" privat versichern", wird dir dein AG unterstellen das die Beschäftigung bei ihm nicht deine Hauptbeschäftigung ist und das wird ihm sicher nicht gefallen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Senior schiwunja ist auf einem guten Weg
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    Nein, so meine ich das nicht.

    Wenn ich was zahlen muß, zahle ich; daher will ich das wissen. Ich möchte wissen, ab wann ich zusätzlich zahlen muß, bzw. wie das dann errechnet wird, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze. Bruttogehalt AG + XX.
    ich bin gerne hier!

  8. #8
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    bin kein Fachmann in dem Bereich, aber soweit ich das bisher immer verstanden habe:

    sofern die gewerblichen Einkünfte die Arbeitnehmereinkünfte nicht übersteigen ist die Sozialversicherungspflicht der Höhe nach egal. Wichtiger ist die Wochenarbeitszeit um noch als "Neben"-gewerbe zu gelten.

    btw: ich schieb den Thread mal ins Unterboard Sozialversicherung

    Gruß
    Sven
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  9. #9
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    Normalerweise musst du eben nichts zusätzlich zahlen... imho ist man gesetzlich pflichtversichert, freiwillig in der gKv oder eben privat versichert.
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  10. #10
    TP-Senior schiwunja ist auf einem guten Weg
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    Gut. Denn Brutto über mein AG-Gehalt zu liegen wird nicht passieren. Da denke ich binich also sicher, hm?

    Na gut; die Arbeitszeit liegt noch unter der AG-Zeit. Und in 8 Jahren war ich 4x erkrankt. 1 selbstverschuldet, 1x Migräne und 2x nachweislich vom Pat. angesteckt Also könnte auch keiner sagen dass ich zuviel arbeite.
    ich bin gerne hier!

  11. #11
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    Sobald Du in Deiner Nebenbeschäftigung mehr als geringfügig arbeitest, wird auch Deine Nebenbeschäftigung versicherungspflichtig. Das heißt, Mehrfachbeschäftigung im versicherungsdeutsch.
    Beispiel 1:
    Beschäftigung a) 2000,- € Brutto
    Beschäftigung b) 1000,- € Brutto Gesamt: 3000,- € Brutto

    Du zahlst aus beiden Beschäftigungen Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung.

    Beispiel 2:
    Beschäftigung a) 3200,- € Brutto
    Beschäftigung b) 1200,- € Brutto Gesamt 4.400,- € Brutto

    Du zahlst aus Beschäftigung b) nur aus 400,- Brutto Krankenvers.beiträge ( Beitragsbemessungsgrenze KV + PV: 3.600 €) RV und AlV höher.

    Soweit das in der Kürze...

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  12. #12
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    Hmmm, aber das gilt doch nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, oder?
    Und eine Selbständigkeit ist das ja eben nicht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
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    ... dann zahlt man/frau auch grds. neben der "Hauptbeschäftigung" auch aus der selbstständigen Tätigkeit bis zur BBG KV/PV seine Beiträge... falls man´s der Krankenkasse meldet.
    Back to business!

  14. #14
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    Zitat Zitat von Mich@el Beitrag anzeigen
    ... falls man´s der Krankenkasse meldet.
    Darf man, kann man, muss man

    Die möcht ich sehen die das tun. Bzw. wenn es eine Verpflichtung gibt, die das wissen...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  15. #15
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Darf man, kann man, muss man
    ...
    sollte man!? ... ja macht keiner. Ist aber so. Zahlst ja auch aus Deiner selbstständigen Tätigkeit Steuern. Und alles was steuerpflichtig ist, ist auch sozialversicherungspflichtig.
    Nur können die Krankenkassen (noch) nicht direkt auf die Daten vom Finanzamt zurückgreifen.
    Back to business!

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