Hallo Peter, wenn Du in Deiner Beschäftigung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung erfüllst (mehr als nur geringfügig/kurzfristig), dann muß Dich Dein Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Für Deinen weiteren Werdegang wird das wohl nicht viel nützen. Falls Du weiter gesetzlich versichert bleiben möchtest, dann mußt Du mind. 1 Jahr pflichtversichert (beschäftigt) sein.
Grüße
Michael

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