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Alt 30.05.2008, 11:56   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: RE
r0k079 macht alles soweit korrekt

Drohende Scheinselbstständigkeit?


Hallöchen zusammen,

stehe gerade/die letzten Wochen ... vor einem kleinem Problem. Ich bin mit meiner Ausbildung fertig und habe mich nun beworben, unter anderem auch bei einem Planungsbüro als DB-Entwickler. Hab auch eine sofortige Zusage erhalten, jedoch unter der Vorraussetzung der Freiberuflichkeit. Würde also, für einen recht guten Std.Lohn dort als Freiberufler anfangen können. Doch wenn ich das nun tue und dort jeden Tag meine Stunden mache ... kommt da nicht irgendwann die Geschichte mit der Scheinselbstständigkeit ins Spiel?

Natürlich kann ich auch für andere Kunden in dem Fall arbeiten, aber Grundsätzlich würde ich großenteils, solange nichts anderes da ist für diese eine Firma tätig sein.

greetz
r0k079

// Sorry, absolut falsche Forum!!!

Geändert von r0k079 (30.05.2008 um 12:06 Uhr).
r0k079 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.05.2008, 12:26   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von r0k079 Beitrag anzeigen
Hallöchen zusammen,

stehe gerade/die letzten Wochen ... vor einem kleinem Problem. Ich bin mit meiner Ausbildung fertig und habe mich nun beworben, unter anderem auch bei einem Planungsbüro als DB-Entwickler. Hab auch eine sofortige Zusage erhalten, jedoch unter der Vorraussetzung der Freiberuflichkeit. Würde also, für einen recht guten Std.Lohn dort als Freiberufler anfangen können.
"Lohn" erhältst Du gar keinen, den bekommen nur Angestellte. Du bekommst einen Stunden- (oder Tages- etc.)satz - von dem Du dann neben der Steuer auch noch Deine Sozialversicherungsbeiträge abziehen musst, die Du - anders als ein Angestellter - zu 100% selbst bezahlst.

Rechne unter den Gegebenheiten nochmal nach, ob der Stundensatz wirklich so gut ist. Und sei Dir im Klaren, dass Du jederzeit keine weiteren Aufträge bekommen kannst, 'Kündigungsfristen' gibt es für Selbstständige nicht. Schon deshalb solltest Du dir weitere Auftraggeber suchen:

Zitat:
Doch wenn ich das nun tue und dort jeden Tag meine Stunden mache ... kommt da nicht irgendwann die Geschichte mit der Scheinselbstständigkeit ins Spiel?
Doch, sofort. Das ist klar eine Scheinselbstständigkeit. Dein potentieller AG möchte sich die Sozialabgaben sparen.

Und da Du eingangs von einer "Ausbildung" schreibst - lies' mal hier nach:
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/...el=2&count=6.3. und auch dort http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

Ob das Finanzamt Dich als Freiberufler anerkennt oder Du ein Gewerbe anmelden musst, wird sich dann zeigen ... Kann sein, muss aber nicht. Hängt von Deinem Werdegang ab und davon, was Du konkret machst.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2008, 13:10   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2008
fitheach macht alles soweit korrekt
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine anscheindende oder auch scheinbare Scheinselbständigkeit zu legalisieren.

Grds. ist entscheidend, ob du als Unternehmer (=eigenes Risiko, eigene Verantwortung etc.) am Markt auftrittst oder als unselbständig Beschäftigter (=Integration in einen Betrieb, Vorgabe der Arbeitszeit, -ort etc.)

Wenn dein Dienstvertrag ok ist, also Kündigungsfristen moderat und in deinem Honorar der Umstand, dass du selbst Arbeitslosigkeit, Krankheit und Rente auffangen must, hinreichend berücksichtigt würde, dann kannst du das machen.

Sollte bei einer Betriebsprüfung dann doch festgestellt werden, dass du sozialversicherungspfl. warst, trifft das idR und überwiegend deinen Chef.

Sollte er dich irgendwann feuern, kannst du ja immer noch arbeitrechlichen Kündigungsschutz verlangen, wenn nach objektiven Anhaltspunkten von einer unselbständigen Beschäftigung ausgegangen werden kann.

Du stellst dich in der Regel also günstiger. Willst du es aber "safe" haben (oder irgend ein Arbeitgeber!" dann sollte man eine verbindliche Auskunft von der Rentenkasse verlangen (gibts zum download oder über die Krankenkasse)
fitheach ist offline   Mit Zitat antworten
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