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Thema: Drohende Scheinselbstständigkeit?

  1. #1
    TP-Member r0k079 macht alles soweit korrekt
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    Drohende Scheinselbstständigkeit?

    Hallöchen zusammen,

    stehe gerade/die letzten Wochen ... vor einem kleinem Problem. Ich bin mit meiner Ausbildung fertig und habe mich nun beworben, unter anderem auch bei einem Planungsbüro als DB-Entwickler. Hab auch eine sofortige Zusage erhalten, jedoch unter der Vorraussetzung der Freiberuflichkeit. Würde also, für einen recht guten Std.Lohn dort als Freiberufler anfangen können. Doch wenn ich das nun tue und dort jeden Tag meine Stunden mache ... kommt da nicht irgendwann die Geschichte mit der Scheinselbstständigkeit ins Spiel?

    Natürlich kann ich auch für andere Kunden in dem Fall arbeiten, aber Grundsätzlich würde ich großenteils, solange nichts anderes da ist für diese eine Firma tätig sein.

    greetz
    r0k079

    // Sorry, absolut falsche Forum!!!
    Geändert von r0k079 (30.05.2008 um 12:06 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von r0k079 Beitrag anzeigen
    Hallöchen zusammen,

    stehe gerade/die letzten Wochen ... vor einem kleinem Problem. Ich bin mit meiner Ausbildung fertig und habe mich nun beworben, unter anderem auch bei einem Planungsbüro als DB-Entwickler. Hab auch eine sofortige Zusage erhalten, jedoch unter der Vorraussetzung der Freiberuflichkeit. Würde also, für einen recht guten Std.Lohn dort als Freiberufler anfangen können.
    "Lohn" erhältst Du gar keinen, den bekommen nur Angestellte. Du bekommst einen Stunden- (oder Tages- etc.)satz - von dem Du dann neben der Steuer auch noch Deine Sozialversicherungsbeiträge abziehen musst, die Du - anders als ein Angestellter - zu 100% selbst bezahlst.

    Rechne unter den Gegebenheiten nochmal nach, ob der Stundensatz wirklich so gut ist. Und sei Dir im Klaren, dass Du jederzeit keine weiteren Aufträge bekommen kannst, 'Kündigungsfristen' gibt es für Selbstständige nicht. Schon deshalb solltest Du dir weitere Auftraggeber suchen:

    Doch wenn ich das nun tue und dort jeden Tag meine Stunden mache ... kommt da nicht irgendwann die Geschichte mit der Scheinselbstständigkeit ins Spiel?
    Doch, sofort. Das ist klar eine Scheinselbstständigkeit. Dein potentieller AG möchte sich die Sozialabgaben sparen.

    Und da Du eingangs von einer "Ausbildung" schreibst - lies' mal hier nach:
    http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/...el=2&count=6.3. und auch dort http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

    Ob das Finanzamt Dich als Freiberufler anerkennt oder Du ein Gewerbe anmelden musst, wird sich dann zeigen ... Kann sein, muss aber nicht. Hängt von Deinem Werdegang ab und davon, was Du konkret machst.

    copy

  3. #3
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    Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine anscheindende oder auch scheinbare Scheinselbständigkeit zu legalisieren.

    Grds. ist entscheidend, ob du als Unternehmer (=eigenes Risiko, eigene Verantwortung etc.) am Markt auftrittst oder als unselbständig Beschäftigter (=Integration in einen Betrieb, Vorgabe der Arbeitszeit, -ort etc.)

    Wenn dein Dienstvertrag ok ist, also Kündigungsfristen moderat und in deinem Honorar der Umstand, dass du selbst Arbeitslosigkeit, Krankheit und Rente auffangen must, hinreichend berücksichtigt würde, dann kannst du das machen.

    Sollte bei einer Betriebsprüfung dann doch festgestellt werden, dass du sozialversicherungspfl. warst, trifft das idR und überwiegend deinen Chef.

    Sollte er dich irgendwann feuern, kannst du ja immer noch arbeitrechlichen Kündigungsschutz verlangen, wenn nach objektiven Anhaltspunkten von einer unselbständigen Beschäftigung ausgegangen werden kann.

    Du stellst dich in der Regel also günstiger. Willst du es aber "safe" haben (oder irgend ein Arbeitgeber!" dann sollte man eine verbindliche Auskunft von der Rentenkasse verlangen (gibts zum download oder über die Krankenkasse)

  4. #4
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    Eine Scheinselbstständigkeit liegt z.B. dann vor, wenn nur für einen Auftraggeber gearbeitet wird. Wird für weitere Auftraggeber gearbeitet, muss wenigstens 1/5 der Aufträge von einer anderen Stelle kommen.
    Geändert von Nürnberger (21.11.2008 um 22:31 Uhr)

  5. #5
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    Wo ist das mit den 1/5 definiert?

  6. #6
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    Die Definiton dazu ist nicht immer eindeutig bestimmbar. Hier ein Link dazu:

    http://www.jobkrise.de/de/jobsuche-g...iness-570.html

  7. #7
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    Genau deswegen hat es mich gewundert, dass Du die 1/5 so konkret geschrieben hast.

  8. #8
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    @Nürnberger

    das ist schlicht falsch. Es gibt genug Möglichkeiten nur für einen Kunden zu arbeiten und selbständig zu sein und umgekehrt ist es auch möglich, für zwei und mehr Kunden zu arbeiten und abhängig beschäftig zu sein.

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