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Thema: Krankenversicherung Kleingewerbe

  1. #1
    TP-Newbie
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    Krankenversicherung Kleingewerbe

    Hallo,

    ich habe eine spezielle Frage, welche ich hier leider noch nicht beantwortet gefunden habe...

    Zu meiner Situation: ich bin ganz normaler Arbeitnehmer, 40 Std. Woche und 2.500 Euro/brutto Einkommen...

    Nebenher habe ich ein Kleingewerbe für Internethandel, mit welchem ich teilweise bis zu 3.500 Euro Gewinn erziele...

    Wie verhält es sich jetzt mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung? Ausschlaggebend war laut Auskunft meiner GKV und diverser Internetquellen der Lebens- bzw. Einkommensmittelpunkt. Kriterien sind: Einkommen (bei mir in der Selbstständigkeit höher), Arbeitszeit (bei mir nur 2 Std. pro woche nebenher, also nicht erfüllt), Arbeitnehmer (hab ich nicht) usw.

    D.h. ich erfülle nur das Kriterium mehr Einkommen als bei der Beschäftigung als Arbeitnehmer.

    Die GKV sagt, dass so lang ich selbstständig nicht mehr verdiene, ich nichts zusätzlich zahlen muss...aber im umgekehrten Fall gabs keine konkrete Auskunft...

    Was würdet ihr sagen? Muss ich mich zusätzlich freiwillig gesetzlich als Selbstständiger versichern? Dürfte ca. Kosten in Höhe von 500€/Monat nach sich ziehen...

    Hoffe ich habe euch genug Infos gegeben und jemand kennt sich vielleicht mit einer ähnlichen Situation aus?!

    Danke, MfG, Paul

  2. #2
    TP-Supporter Avatar von Medienmacher
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    Da dein Gehalt aus selbstständiger arbeit/Gewerbebetrieb höher ist, solltest du dich in der PKV oder eben freiwillig in der GKV versichern.

    Sollten dir die irgendwann mal auf die Füße treten, kann es sein, dass Sie Nachzahlungen wollen - aber da wird dir jemand der sich mit dem Sozialversicherungsrecht besser auskennt als ich eher helfen können.

  3. #3
    TP-Lady-Mod
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    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Supporter Avatar von Medienmacher
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    Mir ist eben ein Merkblatt des Gesundheitsministerium in die Hände gefallen:

    Inwieweit es sich um eine selbstständige Nebentätigkeit handelt, ist im Einzelfall festzustellen. Von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit wird ausgegangen, wenn die wirtschaftliche Bedeutung und der zeitliche Aufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten übersteigt. Sofern jedoch Personen mindestens 18 Stunden in der Woche einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und das Arbeitsentgelt monatlich im Jahr 2007 über 1.225 € beträgt, geht man davon aus, dass für eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit nicht genügend Zeit bleibt. Dieses wird i. d. R. allerdings anders eingeschätzt, wenn das monatliche Einkommen aus der Selbstständigkeit das Arbeitsentgelt regelmäßig übersteigt. Die Beurteilung der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit wird im Einzelfall durch die Krankenkasse vorgenommen.

  5. #5
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von Paul P. Beitrag anzeigen

    Die GKV sagt, dass so lang ich selbstständig nicht mehr verdiene, ich nichts zusätzlich zahlen muss...aber im umgekehrten Fall gabs keine konkrete Auskunft...

    Hallo,

    ich hätte da auch mal eine Frage... Ist es wirklich so? Ich mach normal Ausbildung jetzt ab dem 1. 9. 08 und da werd ich etwas mehr verdienen als durch meine Kleingewerbliche Nebentätigkeit (da wird es so höchstens auf 250 - 300 im Monat kommen)
    Änderd sich dann also nichts bei mir? Muss ich nichts dazu zahlen?

    Wer kann helfen? Würd mich über Antworten freuen.

    LG

  6. #6
    TP-Lady-Mod
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    Bitte poste nicht sinnlos alle Threads zu... frag deine Krankenkasse.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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