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Thema: KV: Nachzahlung wann steuerlich geltend machen?

  1. #1
    TP-Newbie mups macht alles soweit korrekt
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    1

    Question KV: Nachzahlung wann steuerlich geltend machen?

    Hallo!

    Ich habe schon etwas hier gestöbert und viele interessante Antworten gefunden, allerdings habe ich noch eine relativ spezielle Frage, die ich noch nicht über die Suchfunktion klären konnte.

    Ich arbeite neben dem Studium als Werksstudent und bin nebenberuflich selbstständig. Bis jetzt war ich immer über meine Eltern Familienversichert, allerdings habe ich seit 2 Jahren zu viel verdient und musste 1400 Euro KV nachzahlen. Seit dem zahle ich die normalen ~60 Euro im Monat für die studentische Versicherung.

    Meine Frage ist nun, wie ich die 1400 Euro steuerlich geltend machen kann. Gezahlt habe ich im April 2008, kann ich die komplette Summe für 2008 geltend machen? Wenn ja, wie funktioniert das?

    Die monatlichen Beiträge kann ich ja sicher auch von meinem Lohn abziehen, geht das direkt über die Lohnsteuerkarte oder muss ich das auch in der Erklärung angeben?

    Danke für Eure Mühe!

    Gruß

    Mirko

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Meine Frage ist nun, wie ich die 1400 Euro steuerlich geltend machen kann. Gezahlt habe ich im April 2008, kann ich die komplette Summe für 2008 geltend machen? Wenn ja, wie funktioniert das?
    versuch' es erst einmal. Mir fällt derzeit keine Regelung ein, die etwas gegenteiliges sagen würde auch wenn es mir so ein bisschen komisch vorkommt. Die Aufwendungen werden als Sonderausgaben im Mantelbogen auf Seite 3 eingetragen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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